EESSI - Elektronisches System für den Informationsaustausch

EESSI Der elektronische Austausch von Informationen der sozialen Sicherheit (EESI) ist ein IKT-System, das den Informationsaustausch zwischen den Ländern der Europäischen Union ermöglicht. Es ermöglicht die Verarbeitung und den Austausch verschiedener Arten von Daten und Dokumenten im Bereich der sozialen Sicherheit auf sichere und bequeme Weise. Dies betrifft also Versicherte, Rentner und Arbeitnehmer, die im Ausland in EU-Ländern gearbeitet haben oder arbeiten. Diese neue Lösung wird also vor allem Personen zugute kommen, die einen Teil ihrer Rente aus einem anderen Land beziehen können.

Bislang wurden die damit verbundenen Formalitäten beispielsweise in traditioneller Form - auf dem Schriftweg, auf Papier - erledigt. Dies wird nun durch ein modernes IT-System ersetzt, das im Laufe der Jahre von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgebaut wurde. Im heutigen Artikel werde ich auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem System eingehen EESSI. Ich werde auch auf die Vorteile dieser neu eingeführten Lösung hinweisen.

Ich lade Sie ein, weiterzulesen.

EESSI

Einführung des Systems EESSI verdient schon allein deshalb Zustimmung, weil sie die Effizienz und die Dauer der Bearbeitung von Fällen von Versicherten, die in verschiedenen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (d. h. EU + EFTA) im Rahmen der Freizügigkeit gearbeitet haben, erhöhen wird. Wie ich bereits erwähnt habe, war es bisher so, dass z. B. bei der Feststellung des Anspruchs auf eine Rente aus einem anderen Land als Polen die Behörden sich gegenseitig mühsam Unterlagen per Post übermitteln mussten, die dann übersetzt werden mussten. Aus diesem Grund dauerten die Verfahren sogar mehrere Monate. Dies war insbesondere dann der Fall, wenn die Rechtmäßigkeit der Zahlung einer Rente an eine Person, die in mehreren Ländern gearbeitet hatte, zu prüfen war.

Beispiel

Herr Slawek hat die meiste Zeit seines Lebens im Ausland gearbeitet. Die meiste Zeit verdiente er Geld in Deutschland und den Niederlanden, aber es kam auch vor, dass er für eine Weile nach Irland auswanderte. Als er 70 Jahre alt wurde, beschloss er, sich zur Ruhe zu setzen. Da er beschloss, seinen Lebensabend in Polen zu verbringen, beantragte er hier seine Rente. Da er nach EU-Recht Anspruch auf eine Rente aus jedem der Länder hat, in denen er gearbeitet hat (nachdem er die entsprechenden Bedingungen für jedes Land erfüllt hat), kann er insgesamt vier Renten beantragen.

Was sollte Herr Slawek dann tun?

Er oder sie muss sich lediglich mit dem entsprechenden Antrag an die Sozialversicherung wenden. Dann wird das gesamte Rentenfeststellungsverfahren eingeleitet. Sein Fall wird nicht nur von der ZUS bearbeitet, sondern auch von den ausländischen Trägern in Deutschland, den Niederlanden und Irland, wo er gearbeitet hat. Die Träger tauschen auf elektronischem Wege die Informationen und Unterlagen aus, die für die Gewährung des Anspruchs und die Berechnung der Renten erforderlich sind.

Möglichkeit, problemlos Leistungen von EU- und EFTA-Ländern zu erhalten

In der Regel kann eine Person nur einer Regelung in einem Land unterworfen sein. Dementsprechend ist der elektronische Informationsaustausch im Rahmen des EESSI umfasst unter anderem die Daten, die zur Feststellung der Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit erforderlich sind.

Ein einziges IKT-System wird die Zusammenarbeit zwischen vielen ausländischen und inländischen Einrichtungen (in Polen ist dies die ZUS) erleichtern und einen schnellen Fluss von Informationen und Dokumenten ermöglichen. So kann schneller überprüft werden, ob jemand z. B. Anspruch auf eine Rentenleistung aus einem bestimmten Land hat und in welcher Höhe. Darüber hinaus EESSIwird auch zur Gewährung und Zahlung anderer internationaler Leistungen beitragen. Dazu gehören neben den Renten auch Pensionen, Zulagen und Entschädigungen. Das System wird auch ausländischen Einrichtungen dabei helfen, nicht gezahlte Beiträge und zu viel gezahlte Leistungen in anderen EU-Ländern einzufordern.

Achtung!

Die ZUS weist jedoch darauf hin, dass das System EESSI "Nicht erfasst werden (...) die Fälle von Versicherten oder Leistungsempfängern, die ihr ganzes Leben lang in einem Land gearbeitet und gelebt haben."

Kommunikation zwischen den Institutionen

Es ist erwähnenswert, dass das System EESSI gilt für die Kommunikation zwischen Trägern. Sie gilt daher nicht für die direkte Kommunikation zwischen z. B. einem Versicherten und einem ausländischen Versicherer. Im Inland wird die elektronische Dienstleistungsplattform der Sozialversicherungsanstalt - PUE ZUS - zur Kontaktaufnahme genutzt.

EESSI - Zusammenfassung

Die ZUS hat sich in den letzten Jahren intensiv auf die Einführung dieses Systems vorbereitet. Das gesamte IT-System der ZUS musste für die Kommunikation mit dem EESSI. Es war sicherlich ein technisch sehr komplizierter Prozess. Dennoch wurde es bereits am 1. Juli 2019 vollständig umgesetzt, als eines der ersten in den erfassten Ländern.

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RECHTANWÄLTIN BEATA KIELAR-TAMMERT

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