Frankophile und das Urteil des Obersten Gerichtshofs

In meinem heutigen Artikel werde ich das derzeit aktuelle Thema der Franckowicze und das Urteil des Obersten Gerichtshofs, das von allen, die sich für dieses Thema interessieren, mit Spannung erwartet wird.. Bevor wir zur Sache kommen - ein paar einleitende Worte zur Erklärung.

Frankenkredite wurden in Polen vor mehr als 10 Jahren populär. Der stabile Wechselkurs des Schweizer Frankens und die niedrigen Zinssätze für Kredite und Hypotheken trugen wesentlich dazu bei. Infolgedessen waren sie rentabler als "Zloty"-Kredite. Manchmal waren sie sogar für Personen mit sehr geringer Kreditwürdigkeit erschwinglich.

Seit einigen Jahren haben die meisten Menschen mit einer solchen Verpflichtung gegenüber ihrer Bank mit den negativen Folgen der "Mode" zu kämpfen, die vor Jahren herrschte. Diese sind auf den starken Anstieg des Frankenkurses zurückzuführen, wodurch sich die Raten und der zurückzuzahlende Betrag automatisch erhöhten - manchmal sogar doppelt. Die Verwirrung um die Frankiergutschriften ist auch auf mehrere andere Faktoren zurückzuführen. Dazu gehört die Verwendung so genannter missbräuchlicher Klauseln (d.h. verbotener Bestimmungen) in Kreditverträgen. Im Laufe der Zeit begannen immer mehr Menschen, die ihre finanzielle Situation retten wollten, den Rechtsweg zu beschreiten und ihre Fälle vor Gericht zu bringen. Verfahren in Bezug auf Frankierkredite sind aufgrund ihrer besonderen Art kompliziert und schwer zu lösen.

Standpunkt zu den Frankophilen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat unter anderem in einem seiner Urteile, das ich in diesem Beitrag ausführlich besprochen habe, mehrfach zu dieser Frage Stellung genommen: EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2019 und die Situation der polnischen Frankovichs .

Obwohl dieses Urteil den nationalen Gerichten eine Orientierungshilfe bei der Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Klauseln in Kreditverträgen bietet, wurde das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs Polens (im Folgenden: SN) mit großer Spannung erwartet. Denn es sollte für eine gewisse Einheitlichkeit in der Rechtsprechung der polnischen Gerichte sorgen. Viele Richter begannen, mit der Verkündung ihrer Urteile zu warten. Sie zogen es vor, auf einen einheitlichen Standpunkt der SN zu warten, der die bisherige Rechtsprechung konsolidieren und eine einheitliche Richtung in der Rechtsprechung vorgeben würde.

Ursprünglich sollte die Verabschiedung der Entschließung durch die gesamte Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs am 25. März 2021 stattfinden. In der Folge wurde die Sitzung mehrmals verschoben, um am 6. Juli 2021 eine Verfügung zu erlassen, mit der die Annahme der Entschließung abgelehnt wurde. Worum ging es dabei genau?

Die Frankophilen und das Urteil des Obersten Gerichtshofs - Entschließung vom 6. Juli 2021.

Das Berufungsgericht in Warschau hat dem Obersten Gerichtshof Fragen vorgelegt.

Die erste Frage war, ob im Falle einer Nichtigerklärung (Artikel 58 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder Unwirksamkeit (Artikel 3851 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) eines an den Schweizer Franken gebundenen Kreditvertrags, bei dessen Erfüllung der Verbraucher von der Bank ein bestimmtes Kapital erhalten und anschließend Kreditraten an die Bank zurückgezahlt hat, entsteht zugunsten jeder Partei ein selbständiger Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung (Artikel 410 § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder nur ein einziger Anspruch, dessen Gegenstand der unterschiedliche Wert der Bereicherung jeder Partei ist und der somit nur der Partei zusteht, deren Vorteil höher war.

Die zweite Frage betraf die Frage, ob eine Leistung aufgrund einer nicht fälligen Schuld im Sinne von Artikel 411 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Fälle der Zahlung von Darlehensraten durch den Darlehensnehmer in Ausführung eines ungültigen oder unwirksamen ab initio-Darlehensvertrags erfasst, die den Anspruch der Bank auf Rückzahlung der Darlehenssumme als unzulässige Leistung verringern.

Die dritte Frage lautete hingegen, ob das Gericht im Rahmen einer Klage eines Verbrauchers auf Rückzahlung von Darlehensraten an eine Bank der Klage teilweise stattgeben kann, indem es im Tenor des Urteils die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Darlehensvertrags feststellt, wenn es davon ausgeht, dass der Vertrag für die Parteien nicht bindend ist und keine Verarmung des Verbrauchers vorliegt, oder ob Artikel 321 Absatz 1 der Zivilprozessordnung einer solchen Entscheidung entgegensteht.

Am 6. Juli 2021. Ein Dreiergremium des Obersten Gerichtshofs lehnte die Beantwortung von Rechtsfragen zu Frankiergutschriften ab. Er wies darauf hin, dass die aufgeworfenen Zweifel bereits in früheren Beschlüssen geklärt worden seien.

Die Anwaltskanzlei BKT Frankowicze und das Urteil des Obersten Gerichtshofs

Frankophile und das Urteil des Obersten Gerichtshofs

Der Oberste Gerichtshof lehnte es nach Anhörung der Vertreter der beklagten Bank und Vorlage der Stellungnahme des Staatsanwalts ab, die Resolution anzunehmen. Wie wurde dies argumentiert?

  • Erstens wurde die Frage des Ausgleichs zwischen dem Kreditnehmer und der Bank im Falle der Unwirksamkeit oder Ungültigkeit des Vertrags durch den Beschluss vom 7. Mai 2021 gelöst. III CZP 6/21, der die Kraft eines Rechtsgrundsatzes hat. Nach diesem Beschluss haben, wenn ein Kreditvertrag ohne eine unwirksame Bestimmung nicht verbindlich sein kann, der Verbraucher und der Kreditgeber getrennte Ansprüche auf Rückgabe der in Erfüllung des Vertrages erbrachten Geldleistungen (Artikel 410 § 1 in Verbindung mit Artikel 405 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Kreditgeber kann die Rückgewähr der Leistung von dem Zeitpunkt an verlangen, zu dem der Kreditvertrag endgültig unwirksam geworden ist.
  • Zweitens finden sich Antworten auf die vom Gericht zweiter Instanz gestellten Fragen auch in der Entschließung vom 16. Februar 2021. (III CZP 11/20). Danach steht einer Partei, die in Erfüllung eines unwirksamen Kreditvertrags ein Darlehen zurückgezahlt hat, ein Anspruch auf Rückzahlung der zurückgezahlten Mittel als unberechtigter Vorteil zu (Art. 410 § 1 i.V.m. Art. 405 ZGB), unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie Schuldnerin der Bank auf Rückzahlung des zu Unrecht erhaltenen Darlehensbetrags ist.

Zusammenfassung

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Franckowicz sollte viele Zweifel ausräumen. In der Tat gab die Vorlage der Fragen Anlass zu der Hoffnung, dass die Frankierverfahren schneller und einfacher ablaufen würden. Außerdem wurde durch ein positives Urteil für die Frankowiczs das Risiko, einen solchen Fall zu verlieren, minimiert. Auch die Richter reagierten eifrig auf diese Information. Die Beantwortung der Fragen hätte bedeutet, dass sie bei der Urteilsfindung keine eigenen Entscheidungen über Frankiervereinbarungen hätten treffen müssen, da die SN-Entscheidung eine neue Richtung in der Rechtsprechung vorgegeben hätte. Der offizielle Grund für die Nichtveröffentlichung einer Entschließung des BVG ist die Notwendigkeit, weitere Stellungnahmen zu dem Fall einzuholen.

Das bedeutet natürlich nicht, dass sich die Situation der Frankophilen durch eine solche Entscheidung der SN verschlechtert. Ich habe dies in einem früheren Beitrag wiederholt, aber ich denke, es lohnt sich, es noch einmal zu tun. Der erste und wirksame Schritt bei der Auseinandersetzung mit einer unzuverlässigen Bank ist zunächst eine gründliche Analyse des Kreditvertrags. Dabei geht es darum, die Situation des Kreditnehmers und seine möglichen Optionen zu prüfen. Es ist immer wieder zu betonen, dass der Kreditnehmer bei dieser Art von Geschäften die schwächere Partei ist. Genau aus diesem Grund verdient er besonderen Schutz.

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