Änderungen bei der Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger ab 1. Juli 2024. - Wichtige Informationen für Arbeitgeber
Ab dem 1. Juli 2024 treten im Rahmen einer Gesetzesänderung wesentliche Änderungen in Bezug auf die Beschäftigung von ukrainischen Staatsangehörigen in Polen in Kraft