Nachfolgefragen
Im Rahmen der Bearbeitung von Erbschaftsfällen hat die Anwaltskanzlei BKT:
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Er wird eine Erbschaftserklärung beantragen, in der der Kreis der Erben festgelegt wird.
Um Eigentümer einer geerbten Immobilie zu werden, muss ein ordnungsgemäßer Antrag bei Gericht eingereicht werden, aus dem die Reihenfolge der Erbschaft hervorgeht. Dem Antrag müssen außerdem alle erforderlichen Dokumente beigefügt werden, wie z. B. Kopien der Geburts- und Sterbeurkunden.
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Sie führt die Erbteilung durch, damit das Nachlassvermögen gerecht aufgeteilt wird.
Eine gerichtliche Erbschaftserklärung berechtigt nur zu einem bestimmten (als Bruchteil ausgedrückten) Teil des Nachlasses. Damit bestimmte geerbte Gegenstände in das Eigentum bestimmter Erben übergehen, muss eine gerichtliche Teilung des Nachlasses vorgenommen werden. Dies ist nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen, um Probleme bei der Verwaltung des geerbten Vermögens in der Zukunft zu vermeiden.
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Er wird einen Einbehaltungsprozess führen, um den zustehenden Anteil am Erbe zu erhalten.
Es kann vorkommen, dass ein Erbe im Rahmen einer testamentarischen Erbfolge nichts aus dem Nachlass erhalten hat. In einem solchen Fall kann er von den anderen Erben einen Pflichtteil verlangen. Ein Pflichtteil ist die Hälfte des Teils des Nachlasses, den er erhalten hätte, wenn er nach dem Gesetz geerbt hätte. - Repräsentiert Mandanten in Erbfällen in Deutschland, wenn der Erblasser polnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland ist, und Ausländer in Erbfällen vor polnischen Gerichten und polnischen Verwaltungsbehörden.