Erleichterung der Beschäftigung von Ausländern im Jahr 2023

Können wir damit rechnen, dass im Jahr 2023 wichtige und bedeutende Erleichterungen für Ausländer in Kraft treten, von denen es in Polen viel mehr gibt als noch vor einem Jahr zur gleichen Zeit? Es gibt viele Anzeichen dafür, dass dies der Fall ist. Denn es werden große Änderungen bei den Verfahren für Ausländer vorbereitet, die eine Legalisierung ihres Aufenthalts und ihrer Arbeit in Polen beantragen. Ich hoffe, dass der Spruch "Es sollte besser werden, aber es kam wie immer". wird nicht funktionieren, und alle, die sich für Einwanderungsfragen interessieren, insbesondere die ausländischen Antragsteller selbst, werden aufatmen können.  

Die Verwaltungsverfahren für die Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind längst überfällig für eine Überarbeitung. Oder besser gesagt - sie abzureißen und von Grund auf neu zu schaffen. Was sich vor den Provinzämtern abspielt, übersteigt jede Vorstellungskraft, und die Situation, monatelang auf ein Schreiben des Amtes zu warten, ist ein gefundenes Fressen für unzuverlässige Vermittler, die versprechen, die Erteilung einer Genehmigung gegen eine Gebühr zu beschleunigen. 

Doch es werden bessere Zeiten kommen! Ab Januar 2023 wird die Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern. Der von der Ministerin für Familie und Sozialpolitik vorgeschlagene Gesetzentwurf vom 13.09.2022 befindet sich derzeit im Stadium der Stellungnahme. Welche Erleichterungen für Ausländer in Polen soll das Jahr 2023 also bringen? Finden wir es heraus!

Wenn Sie an diesem Thema interessiert sind, lesen Sie auch: Legalisierung von Aufenthalt und Arbeit von Ausländern in Polen - neueste Änderungen und Vereinfachungen

Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern - wesentliche Änderungen 

Es handelt sich um ein völlig neues Gesetz, das die Beschäftigung von Ausländern regeln. Heute wird diese Frage durch das Gesetz vom 20. April 2004 über Beschäftigungsförderung und Arbeitsmarktinstitutionen geregelt. Die neue per Entwurf zielt auch darauf ab, die Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer in die nationale Rechtsordnung umzusetzen. 

Es ist zu erwarten, dass die eingeführten Änderungen werden grundlegend sein. Denn sie werden das Funktionieren des Systems für die Zulassung von Ausländern zum polnischen Arbeitsmarkt erheblich verbessern. Insbesondere diejenigen, die eine Arbeit auf der Grundlage des Genehmigungen.

Die wichtigsten Änderungen bei der Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger im Jahr 2023 sind: 

  • Änderung der Bezeichnung der "Erklärung zur Beauftragung eines Ausländers" in "Erklärung zur Beschäftigung eines Ausländers";
  • Registrierungserklärungen wird sein vom Distrikt-Governor registriert - und nicht wie bisher die Bezirksarbeitsämter;
  • Arbeitserlaubnis wird noch vom Landeshauptmann ausgestellt;
  • Folgen Sie vollelektronische Verfahren im Zusammenhang mit der Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer - über ein IKT-System, dessen Funktionalität erweitert werden soll;
  • Saisonarbeit bleibt für 9 Monate;
  • Abschaffung der so genannten Arbeitsmarkttest bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis (polnische Arbeitslose haben bei der Beschäftigung Vorrang vor Ausländern);
  • Abschaffung des gesonderten Verfahrens zur Verlängerung der Arbeitserlaubnisdie derzeit erteilt wird, wenn ein Arbeitgeber einen Ausländer weiterhin mit der Arbeit in derselben Position betraut (d. h. es ist möglich, die Beschäftigung in derselben Position fortzusetzen, bis eine neue Genehmigung erteilt wird); 
  • Einführung eines zwingenden Grundes für die Verweigerung der Zulassung für Arbeit, wenn der Arbeitgeber keine Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zahlt oder Einkommensteuervorauszahlungen. Bis jetzt war diese Voraussetzung fakultativ. 

Leider zeigt die Analyse des Projekts, dass die Provinzialämter weiterhin Anträge auf Arbeitserlaubnis bearbeiten werden. Dies stimmt nicht gerade optimistisch, da sie mit Arbeit überlastet und personell unzureichend ausgestattet sind. Vielleicht wird jedoch das erweiterte System zur Überprüfung der Anträge das Verfahren zur Erteilung der Genehmigungen beschleunigen.  

Was ist sonst noch zu erwarten? 

Ebenfalls neu in dem Gesetzentwurf ist Möglichkeit, die Arbeitszeit oder die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche oder Monat zu erhöhen. Voraussetzung ist dann, dass anteilige Gehaltserhöhung ohne dass eine Änderung oder eine neue Arbeitserlaubnis erforderlich ist (Artikel 18 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzentwurfs). Im Gegensatz zu den derzeitigen Bestimmungen des Gesetzes vom 20. April 2004 über die Arbeitsförderung und die Arbeitsmarktinstitutionen, Die Verordnung gilt nicht nur für Fälle, in denen die Arbeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags geleistet wird.. Sie gilt auch für die Durchführung von Arbeiten auf der Grundlage von zivilrechtlicher Vertrag (d.h. Mandats- oder Werkverträge).

Das Gesetz sieht außerdem vor Verschärfung der Strafen für die illegale Beschäftigung von Ausländern. Die Höchststrafe beträgt nach wie vor 30 000 Pfund, für Einzelpersonen wird sie jedoch auf 500 PLN pro Person. Bislang war die Aufdeckung illegaler Beschäftigung mit einer Geldstrafe von 2-3 000 PLN verbunden. Jetzt wird der Arbeitsinspektor keine Wahl haben - er wird die Höhe des Bußgeldes nach der Anzahl der illegal beschäftigten Ausländer festlegen. Bei einem Ausländer beträgt das Bußgeld also 500 PLN, bei zwei Ausländern 1 000 PLN, bei drei Ausländern 1 500 PLN und so weiter. In Artikel 76 Absatz 9 des Entwurfs wird festgelegt, dass die Geldbuße im Verhältnis zur Zahl der illegal beschäftigten Ausländer verhängt werden soll, wobei der Betrag von 500 PLN pro Ausländer nicht unterschritten werden darf.  

Erleichterung der Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger im Jahr 2023. Zusammenfassung 

Obwohl es sich vorerst um einen Entwurf handelt und es bis zur Unterzeichnung durch den polnischen Präsidenten noch ein weiter Weg ist, wird erwartet, dass das Gesetz sehr bald in Kraft tritt - aufgrund der Notwendigkeit, die sogenannten Meilensteine des Nationalen Wiederaufbauplans schnell umzusetzen. 

Wir werden es nicht versäumen, Sie in unserem nächsten Beitrag über das Inkrafttreten des Gesetzes zu informieren. 

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