Wo soll man bei einer grenzüberschreitenden Rechtssache anfangen?

Unterschiede bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren auf dem Gebiet der Länder der Europäischen Union, ihre Komplexität und Sprachprobleme halten die Europäer davon ab, sich in einem anderen EU-Land niederzulassen und dort zu arbeiten oder zu studieren. Unternehmer hingegen werden davon abgehalten, ihr Geschäft im Ausland auszubauen. Obwohl in den allermeisten Fällen mit internationalem Bezug die Hilfe eines Fachmanns unumgänglich ist, ist in der heutigen Zeit Ich werde versuchen, das kurz zu erklären, wo man bei einer grenzüberschreitenden Rechtssache ansetzen sollte. Nach der Lektüre dieses Beitrags werden Sie leicht feststellen können, welches Gericht für Ihren Fall zuständig sein wird! Und das ist oft schon die halbe Miete. ?

Ich lade Sie zum Lesen ein!

Wo soll man bei einer grenzüberschreitenden Rechtssache anfangen?

Die Europäische Union hat eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung bestimmter Gerichts- und Verwaltungsverfahren ergriffen. Für internationale Anwälte werden zahlreiche Fortbildungskurse durchgeführt, um ihnen das entsprechende Wissen in diesem Bereich zu vermitteln. Die Anwälte unserer Kanzlei nehmen aus einem wichtigen Grund aktiv an diesen Schulungen teil. Was motiviert uns dazu?

Bereitschaft, unseren Kunden zu erklären komplexen Rechtssysteme anderer EU-Länder auf einfache und verständliche Weise. Warum ist diese Aufgabe nicht so einfach, wie es vielleicht scheint?

Das liegt vor allem daran, dass die Art und Weise, wie ein Fall an ein Gericht verwiesen wird, von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist. In der Regel hängt alles von der Art des Antrags und den Umständen, unter denen er gestellt wird, sowie von der Art des Gerichts ab. 

Was ist, wenn Ihr Fall über die Grenzen eines EU-Landes hinausgeht?

Zunächst einmal - in erster Linie - feststellen, welches Gericht mit dem Fall befasst wird und wie das Urteil in einem anderen EU-Land anerkannt und vollstreckt werden kann. 

Die Kollisionsnormen, d. h. die Vorschriften zur Bestimmung des für den Fall zuständigen Gerichts, sind in der Brüssel-I-Verordnung enthalten, d. h. in der Verordnung Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen und gewerblich. Aus der Verordnung ergibt sich unter anderem, dass eine grenzüberschreitende Rechtssache sollte von einem Gericht im Wohnsitzstaat des Beklagten verhandelt werden. Allerdings gibt es - wie Sie sich denken können - zahlreiche Ausnahmen von dieser Regel.

Beispiel

Ein Beispiel hierfür wären Ansprüche, die sich aus einem Vertrag ergeben. Für diese Art von Fällen ist das Gericht am Ort zuständig, in dem die betreffende Verpflichtung zu erfüllen war. 

In außervertraglichen Angelegenheiten sind in der Regel die Gerichte des Ortes zuständig, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist. Was bedeutet das konkret?

Wenn Sie in einem anderen Land verletzt wurden, kann der Fall auch vor einem Gericht in dem Land verhandelt werden, in dem Sie verletzt wurden. 

Ich habe ein zuständiges Gericht eingerichtet, was nun?

Gleichzeitig mit der Bestimmung des für Ihre grenzüberschreitende Rechtssache zuständigen Gerichts sollten Sie auch das auf das Rechtsverhältnis anwendbare Recht bestimmen.... OK, also übersetzen wir das "aus dem Polnischen in unser Recht". ?

Die Auswahl und Bestimmung des für einen Fall zuständigen Gerichts ist eine Sache. Die Bestimmung, nach welchem Recht das Gericht den Fall verhandeln soll, ist jedoch eine andere. 

Hier gelten die Kollisionsnormen, die von der Europäischen Union in verschiedenen Verordnungen kodifiziert worden sind. Eine dieser Verordnungen ist Rom I und Rom II sowie die EU-Erbrechtsverordnung. In diesen Verordnungen (die sich mit bestimmten Bereichen des Privatrechts befassen) finden wir die Normen, aus denen hervorgeht, welches Recht (das so genannte Recht des jeweiligen Landes) auf unseren Fall anzuwenden ist.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten außerhalb der EU werden multilaterale internationale Übereinkommen eine solche Quelle für Kollisionsnormen sein. Diese regeln die grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen zwischen - zum Beispiel - Polen und Vietnam oder Kuba. 

Wie ist das betreffende Gesetz anzuwenden? 

Die Gerichte sind verpflichtet, die Kollisionsnormen von Amts wegen anzuwenden. Das bedeutet, dass der Richter das Recht eines anderen Landes anwenden muss. Dies ist der Fall, wenn die Kollisionsnorm besagt, dass dieses Recht auf einen bestimmten Fall anwendbar ist. Dementsprechend, kann eine Situation entstehen, in der ein polnisches Gericht einen Fall auf der Grundlage ausländischer Rechtsvorschriften behandeln muss.  

Wo soll man bei einer grenzüberschreitenden Rechtssache anfangen? Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir bei der Analyse der Kollisionsnormen in einer bestimmten Situation mit den Schwierigkeiten rechnen müssen, die sich aus der Tatsache ergeben, dass viele dieser Regeln in verschiedenen Rechtsvorschriften zu finden sind. Aus diesem Grund hat sich die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, eine Organisation, die seit dem 19. Jahrhundert besteht, zum Ziel gesetzt, an der schrittweisen Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten.

Dieser Nichtregierungsorganisation gehören zahlreiche Vertreter von Ländern aus der ganzen Welt an. Derzeit sind es insgesamt 75 Länder! Sie ist von ihrem Unter anderem sind die Konventionen aus der Schublade gekrochen:

  • zu den zivilrechtlichen Aspekten internationaler Kindesentführung 1980,
  • über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung, die Vollstreckung und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz des Kindes; und 
  • über die Anerkennung von Scheidung und Trennung.  

Haben Sie eine grenzüberschreitende Angelegenheit zu regeln und möchten Sie einen Anwalt konsultieren? Wir ermutigen Sie, unsere Kanzlei zu kontaktieren. Sie können dies telefonisch unter folgender Nummer tun +48 606 608 089 oder per E-Mail an sekretariat@bktkancelaria.pl 

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RECHTANWÄLTIN BEATA KIELAR-TAMMERT

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