Europäisches Nachlasszeugnis
- Das Europäische Nachlasszeugnis (EPS) ist ein Rechtsinstrument zur Erleichterung von Erbschaftsverfahren im Falle der Vererbung von Vermögenswerten innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Unsere Anwaltskanzlei bietet eine umfassende rechtliche Unterstützung, die eine effiziente und reibungslose Abwicklung der Erbschaftsformalitäten ermöglicht.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
Rechtliche Beratung zu Verfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis
Wir erläutern die Komplexität des grenzüberschreitenden Erbrechts, wenn ein Erblasser in einem anderen Land als dem Herkunftsland und dem Wohnsitzland der Erben stirbt.
Umfassende Unterstützung bei
Wir bereiten den Antrag auf Erwerb einer Erbschaft durch Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vor, vervollständigen die Dokumentation des Falles und nehmen Kontakt mit den Erben auf.
Vertretung vor Gericht
Wir vertreten unsere Mandanten in gerichtlichen Verfahren zur Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vor dem Erbschaftsgericht im Gebiet der Europäischen Union und in Verfahren zur Teilung des Nachlassvermögens.
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