Europäisches Nachlasszeugnis
- Das Europäische Nachlasszeugnis (EPS) ist ein Rechtsinstrument zur Erleichterung von Erbschaftsverfahren im Falle der Vererbung von Vermögenswerten innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Unsere Anwaltskanzlei bietet eine umfassende rechtliche Unterstützung, die eine effiziente und reibungslose Abwicklung der Erbschaftsformalitäten ermöglicht.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Rechtsberatung zu Verfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis, wobei die Komplexität des grenzüberschreitenden Erbrechts im Falle des Todes eines Erblassers in einem anderen Land als dem Herkunftsland und dem Wohnsitz der Erben erläutert wird
- Ausarbeitung eines Antrags auf Erwerb einer Erbschaft durch Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, Vervollständigung der Unterlagen in der Sache, Kontaktaufnahme mit den Erben
- Wir vertreten unsere Mandanten in gerichtlichen Verfahren zur Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vor dem Erbgericht im Gebiet der Europäischen Union und in Verfahren zur Teilung des Nachlassvermögens.
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