Arbeitsunfall in Deutschland ist ein plötzliches Ereignis, das für viele Polen, die im Ausland arbeiten, mit enormem Stress und schwerwiegenden rechtlichen und finanziellen Folgen verbunden ist. Für den verletzten Arbeitnehmer und seine Familie ist dies ein entscheidender Moment. Sie müssen sich nicht nur auf die Behandlung und Genesung konzentrieren, sondern auch schnell und sachkundig rechtliche Schritte einleiten.
Angesichts eines solchen Ereignisses stellen sich eine Reihe von Fragen:
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Mit welchen Leistungen können Sie aus dem deutschen Versicherungssystem rechnen?
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Ist der Arbeitgeber für den Unfall finanziell verantwortlich?
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Ist es möglich, eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden?
Im folgenden Artikel erläutern wir, wie die rechtliche Realität nach einem Unfall im Ausland aussieht und welche Schritte der Geschädigte unternehmen muss, um seine Zukunft zu sichern. Unfälle lassen sich nicht völlig ausschließen, aber mit dem richtigen Wissen können die negativen finanziellen Folgen wirksam minimiert werden.
Wissenswertes: Wenn Sie sich für das Thema Delegation interessieren, lesen Sie auch unseren Artikel über die Folgen der unzulässigen Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland und die Sanktionen für Unternehmer.
1. Das Unfallversicherungssystem in Deutschland (BG) - wie funktioniert es?
Jeder Arbeitnehmer, der bei einem deutschen Arbeitgeber rechtmäßig beschäftigt ist, unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Einrichtung, die dieses System verwaltet, ist Berufsgenossenschaft (BG). Sie kann mit der polnischen Sozialversicherungsanstalt (ZUS) verglichen werden, mit dem Unterschied, dass BG eine Einrichtung ist, die sich ausschließlich auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Obwohl die Berufsgenossenschaften die wichtigsten Säulen des Systems sind, ist die Versicherungsstruktur komplexer. Das Ganze wird beaufsichtigt von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Dies ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - der Spitzenverband aller Träger, einschließlich der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen der öffentlichen Hand.
Welche Leistungen kann ein verletzter Arbeitnehmer in Anspruch nehmen?
Wenn Sie in Deutschland einen Arbeitsunfall erlitten haben, bietet das BG-System ein umfangreiches Paket an Hilfeleistungen:
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Kostenübernahme für Behandlung und Rehabilitation (einschließlich spezieller Therapien).
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Unfallrente, wenn die dauerhafte Beeinträchtigung 20% übersteigt.
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Pflegeleistungen (Pflegegeld) - im Falle der Notwendigkeit einer Fremdbetreuung.
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Erstattung von Einkommensverlusten während des Behandlungszeitraums (sog. Übergangsgeld).
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Familienleistungen im Falle des Todes des Arbeitnehmers (Hinterbliebenenrente).
Wichtiger Hinweis: BG-Entscheidungen über die Gewährung von Renten oder die Höhe von Renten sind nicht endgültig. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen und eine Neubewertung Ihres Zustands zu beantragen, was häufig zu einer Erhöhung der Leistungen führt.
2. Haftung des Arbeitgebers - kann eine Entschädigung gefordert werden?
Das deutsche Sozialrecht (genauer § 104 und § 105 SGB VII) beruht auf dem Grundsatz der Ausschlüsse der Arbeitgeberhaftung, wenn der Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft versichert ist. Was bedeutet das in der Praxis? Im Normalfall kann der Geschädigte keine Entschädigung direkt vom Unternehmen verlangen - alle Leistungen werden von der Versicherungsgesellschaft (BG) gezahlt.
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die den Weg zu hohen zivilrechtlichen Entschädigungen ebnen.
Wann zahlt der Arbeitgeber aus seiner eigenen Tasche?
Die Haftung des Arbeitgebers wird in zwei Fällen wiederhergestellt:
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Wenn der Arbeitgeber gehandelt hat absichtlich.
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Wenn ein Arbeitgeber sich verpflichtet hat grobe Fahrlässigkeit (grobe Fahrlässigkeit).
Kann ein Verschulden des Arbeitgebers nachgewiesen werden (z. B. Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften, mangelhafte Ausrüstung), kann der Arbeitnehmer zusätzliche Leistungen beanspruchen, die nicht von der Berufsgenossenschaft abgedeckt sind, wie z. B:
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Entschädigung für immaterielle Schäden, Schmerzen und Leiden (Schmerzensgeld).
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Vollständige Entschädigung (Schadensersatz) zur Deckung der Differenz zwischen Verdienst und Krankengeld und anderer Kosten.
Für diejenigen, die in Deutschland arbeiten: Wenn Ihr Kind in Polen lebt, überprüfen Sie bitte die Informationen auf Kindergeld und was Sie wissen müssen, wenn Sie im Ausland arbeiten.
3. ein Unfall auf einer Baustelle in Deutschland - Fallstudie
Um zu veranschaulichen, wie der Kampf um Entschädigung in Deutschland, Am Beispiel eines Falles, der von unserer Kanzlei bearbeitet wurde, soll dies verdeutlicht werden.
Situation:
Ein polnischer Arbeiter wurde von einer schweren Bauplatte erdrückt. Aus dem Bericht nach dem Unfall und dem Polizeibericht geht eindeutig hervor, dass die auf der Baustelle verwendeten Geräte stark beansprucht wurden und nicht auf dem neuesten Stand der Technik waren.
Unsere Aktivitäten:
Obwohl der Kunde eine Standardrente von der Berufsgenossenschaft und Leistungen von der polnischen Sozialversicherungsanstalt erhielt, beließen wir es nicht dabei. Wir haben die folgenden Schritte unternommen:
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Aufruf zur Zahlung: Wir haben den Arbeitgeber schriftlich aufgefordert, wegen grober Fahrlässigkeit Abhilfe zu schaffen.
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Überprüfung der Rente: Wir haben eine Neuberechnung der Unfallrente beantragt, die zu einer Erhöhung führte.
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Expertenmeinung: Wir sammelten alle technischen Unterlagen und bestellten einen Sachverständigen, der bestätigte, dass das Gerät defekt war.
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Prozessvorbereitung: Wir haben die notwendigen Beweise für ein mögliches Zivilverfahren vor einem deutschen Gericht gesichert.
Ergebnis: Dank des umfassenden Ansatzes erhielt der Kunde nicht nur eine höhere Rente, sondern es wurde ihm auch der Weg zu einer einmaligen Entschädigung für den erlittenen Schaden eröffnet.
4. Was sollte der verletzte Arbeitnehmer tun? Liste der Schritte
Wenn Sie zufällig Arbeitsunfall in Deutschland, Die Zeit arbeitet gegen Sie. Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um Ihren Anspruch zu sichern:
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Sammeln Sie Unterlagen: Der Bericht nach dem Unfall, die polizeilichen Aufzeichnungen, die medizinischen Unterlagen des Krankenhauses und die Entscheidungen der Berufsgenossenschaft sind die wichtigsten.
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Unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache: Die Arbeitgeber versuchen oft, Dokumente über den Verzicht auf Ansprüche auszuhändigen.
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Konsultieren Sie einen Anwalt: Entscheidend ist, dass geprüft wird, ob der Unfall auf die Fahrlässigkeit des Arbeitgebers oder auf das Verschulden eines anderen Arbeitnehmers zurückzuführen ist.
Denken Sie daran, dass die berufsgenossenschaftlichen Leistungen oft nur die Grundlage sind. Wenn es darum geht fehlerhafte Ausrüstung oder Nichteinhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, besteht die reale Chance, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, bei denen es um wesentlich höhere Beträge gehen kann.
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