Rechtliche und steuerliche Aspekte von F&E in Polen und Deutschland - Vergleich der Fördersysteme

FuE-Aktivitäten in Polen und Deutschland sind ein Thema, das bei grenzüberschreitenden Entscheidungen immer häufiger auftaucht. Dies betrifft sowohl die Wahl des Gerichtsstands für die Durchführung der Forschung als auch die Planung der Vermarktung der Ergebnisse.

Beide Länder bieten eine breite Palette von Instrumenten zur Innovationsförderung an. Ihre rechtliche und steuerliche Gestaltung beruht jedoch auf unterschiedlichen systemischen Annahmen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Lösungen aus der Sicht von Unternehmern, Start-ups und Verwertern von Forschungsergebnissen verglichen.

Warum ist der Vergleich von FuE-Systemen für Unternehmer wichtig?

Forschung und Entwicklung sind heute einer der wichtigsten Bereiche für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften. Sowohl Polen als auch Deutschland bieten umfangreiche Instrumente zur Innovationsförderung an. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Regelungsphilosophie.

In Polen spielen Steuergutschriften und europäische Fonds eine zentrale Rolle. In Deutschland hingegen liegt der Schwerpunkt auf einem einheitlichen Steuerfreibetrag in Kombination mit einem umfangreichen System nationaler Zuschüsse und einem marktbasierten Technologietransfer.

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Steuererleichterungen für F&E und IP Box - Polnisches Steuersystem für F&E

Im polnischen Steuersystem ist das grundlegende Instrument zur Förderung von F&E-Aktivitäten die F&E-Steuergutschrift. Sie ist im Körperschaftssteuergesetz und im PIT-Gesetz geregelt.

Dieser Mechanismus ermöglicht einen zusätzlichen Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage für förderfähige Kosten, die für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten anfallen. Diese Kosten müssen sich auf Tätigkeiten kreativer Art beziehen, die systematisch durchgeführt werden und auf die Erweiterung des Wissensbestands abzielen.

Eine wichtige praktische Anforderung ist:

  • Trennung der F&E-Kosten in der Buchführung
  • die tatsächliche Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (keine Routine- oder Reproduktionstätigkeiten)

Das Finanzministerium betont immer wieder, dass die tatsächliche Art der geleisteten Arbeit ausschlaggebend ist und nicht deren formale Qualifikation.

Die FuE-Erleichterung wird ergänzt durch eine Präferenz IP-Box. Danach können Einkünfte aus qualifizierten Rechten an geistigem Eigentum zum Satz von 5% besteuert werden. Die Anwendung dieser Präferenz setzt voraus, dass das betreffende Recht (z. B. ein Patent oder ein Computerprogramm) im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten geschaffen wurde. Außerdem muss der Steuerpflichtige nach dem so genannten Nexus-Satz detaillierte Aufzeichnungen führen.

In der Praxis ist die IP-Box ein Instrument für Unternehmen, die die Forschungsphase abgeschlossen haben und Einnahmen aus der Vermarktung von FuE-Ergebnissen erzielen.

Ein weiteres Element des polnischen Systems ist Entlastung für innovative Mitarbeiter. Sie ermöglicht eine teilweise Inanspruchnahme des F&E-Freibetrags durch Anrechnung von PIT-Vorschüssen auf die Gehälter der an F&E-Projekten beteiligten Personen. Auf diese Weise verbessert sie die laufende Liquidität der Unternehmen.

Forschungszulage - Deutsches Steuersystem zur Förderung von FuE-Aktivitäten

In Deutschland ist der steuerliche Ansatz für F&E-Aktivitäten viel stärker konzentriert. Das einzige landesweite Steuerinstrument ist die Forschungszulage, die mit dem Forschungszulagengesetz eingeführt wurde.

Diese Erleichterung hat den Charakter einer Steuergutschrift. Sie ermöglicht die Erstattung eines Teils der förderfähigen Kosten, unabhängig davon, ob das Unternehmen einen Gewinn erzielt.

Die Voraussetzung für die Gewährung der Forschungszulage ist:

  • Durchführung eines förderfähigen Forschungsprojekts (Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder Entwicklung)
  • Erlangung eines Sachkundenachweises durch das Bundesamt für die Zertifizierung von wissenschaftlicher Forschung (BSFZ)

Erst nach Erhalt der Bescheinigung kann der Steuerpflichtige die Entlastung beim zuständigen Finanzamt geltend machen.

Im deutschen System gibt es keine Entsprechung zur IP-Box. Einkünfte aus geistigem Eigentum unterliegen im Allgemeinen der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften.

Trotz der Notwendigkeit einer administrativen Anmeldung kann das deutsche System eine stärkere Unterstützung für neu gegründete Unternehmen bedeuten, die innovative Tätigkeiten ausüben. Denn diese Unternehmen verlieren nicht die Möglichkeit, ihre Kosten nach den allgemeinen Vorschriften geltend zu machen. Gleichzeitig können sie eine zusätzliche Erstattung der förderfähigen Kosten erhalten, selbst wenn sie in einem bestimmten Jahr einen steuerlichen Verlust verbucht haben.

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F&E-Subventionen - Polen und Deutschland

Auch im Bereich der Innovationszuschüsse und -subventionen sind erhebliche Unterschiede festzustellen.

Polen - Europäische Fonds und der SMART-Pfad

In Polen ist die wichtigste Finanzierungsquelle für FuE-Projekte der Europäische Fonds für eine moderne Wirtschaft 2021-2027, der u. a. von PARP und dem Nationalen Zentrum für Forschung und Entwicklung umgesetzt wird.

Besonders wichtig ist die sogenannte. SMART-Pfad, die es ermöglichen, modulare Projekte zu verwirklichen:

  • Forschung und Umsetzung
  • Entwicklung der F&E-Infrastruktur
  • Digitalisierung
  • Internationalisierung

Die Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass die Innovation zumindest auf nationaler Ebene nachgewiesen wird, dass sie mit den intelligenten Spezialisierungen übereinstimmt und dass die Kriterien für die Zuschussfähigkeit der Kosten erfüllt sind.

Deutschland - ZIM, KMU-innovativ und Existenzgründungsprogramme

In Deutschland ist das Fördersystem vielfältiger. Das wichtigste Programm für KMU ist Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Sie unterstützt F&E-Projekte mit klarem Marktpotenzial, auch die von jungen Technologieunternehmen.

Ab 2025 gilt eine neue ZIM-Richtlinie, die die Verfahren vereinfachen und die Unterstützung leichter zugänglich machen soll.

Das ZIM wird ergänzt durch die Initiative KMU-innovativ - eine Reihe von thematischen Wettbewerben, die sich an KMU richten, die Projekte mit einem hohen Innovationsgrad durchführen, insbesondere in den Bereichen:

  • künstliche Intelligenz
  • Medizintechnik
  • der grüne Übergang

Im Bereich der akademischen Kommerzialisierung ist das Programm der EXIST (Gründung von Start-ups aus Universitäten und Instituten) und ein Programm zur GO-Bio (Biotechnologie und Biowissenschaften, wo der Technologieentwicklungszyklus lang und kapitalintensiv ist).

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Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen - Unterschiede zwischen Polen und Deutschland

Ein ebenso wichtiges Element des Systems zur Innovationsförderung sind die Regeln für die Vermarktung von Forschungsergebnissen.

Polen - Gesetzliche Regelung

In Polen wird dieser Prozess in erster Linie durch das Gesetz über Hochschulbildung und Wissenschaft geregelt. Öffentliche Universitäten und Forschungsinstitute sind im Prinzip Eigentümer der Rechte an Forschungsergebnissen. Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz sie zur Kommerzialisierung - entweder direkt (Lizenzierung, Verkauf von Rechten) oder indirekt (Spin-off- und Spin-out-Unternehmen).

Detaillierte Regeln sind in den internen Vorschriften der Universität festgelegt. Die Rechtsgrundlage für die Verbreitung von geistigem Eigentum bilden auch das Gesetz über das gewerbliche Eigentum, das Urheberrechtsgesetz und das Gesetz über Handelsgesellschaften.

Deutschland - vertraglicher und marktorientierter Ansatz

In Deutschland ist die Kommerzialisierung eher vertraglicher Natur. Die wichtigste Rechtsvorschrift ist das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG). Es regelt den Status von Erfindungen, die von Arbeitnehmern, einschließlich der an Hochschulen beschäftigten Wissenschaftler, gemacht werden.

Grundsätzlich stehen die Rechte an der Erfindung dem Arbeitgeber zu. Im Gegenzug hat der Erfinder Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die weitere Kommerzialisierung erfolgt hauptsächlich durch Lizenzvereinbarungen mit der Industrie oder die gezielte Gründung von Spin-offs, die durch Förderprogramme unterstützt werden.

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Der EU-Beihilferahmen und FuE-Tätigkeiten

Sowohl die polnischen als auch die deutschen Förderinstrumente bewegen sich im Rahmen des EU-Beihilferechts. Von zentraler Bedeutung ist die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission, die sogenannte "Verordnung über staatliche Beihilfen". GBER.

Diese Verordnung legt die Bedingungen fest, unter denen staatliche Beihilfen für Forschung und Innovation ohne Anmeldung bei der Europäischen Kommission gewährt werden können. Insbesondere die AGVO:

  • führt das Konzept des Anreizeffekts ein
  • definiert die förderfähigen Kosten
  • legt die Beihilfehöchstintensität in Abhängigkeit von der Art der Forschung fest
  • regelt die Regeln für die Akkumulation von Zuschüssen und Steuergutschriften

In der Praxis bedeutet dies, dass jedes FuE-Projekt, das mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, nicht nur die nationalen Vorschriften berücksichtigen muss. Genauso wichtig ist die Einhaltung des EU-Beihilferahmens.

Die Verordnung erweitert den Spielraum für eine ehrgeizige Innovationspolitik in den Mitgliedstaaten. Dies führt zu einem Wettbewerb zwischen den Rechtsordnungen. Junge Forscher und Technologieunternehmen sollten die bestehenden Unterschiede in ihren Geschäftsplänen berücksichtigen.

F&E-Aktivitäten in Polen und Deutschland - welche Gerichtsbarkeit ist zu wählen?

Polen bietet Unternehmern eine breite Palette von Steuer- und Förderinstrumenten zur Optimierung von FuE-Aktivitäten in verschiedenen Entwicklungsstadien. Im Gegensatz dazu konzentriert sich Deutschland auf ein einziges Steuerinstrument, ein umfassendes Subventionssystem und einen marktbasierten Technologietransfer.

Der Wahl des Gerichtsstands sollte immer eine eingehende rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Analyse vorausgehen. Dabei sollten sowohl die nationalen Vorschriften als auch die EU-Beihilfevorschriften berücksichtigt werden.

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