Das Versenden von Angeboten per E-Mail ohne die Zustimmung des Empfängers gehört zu den häufigsten Verstößen, die von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen begangen werden. Obwohl viele Unternehmer eine solche Nachricht als einfache Verkaufsaktivität betrachten, wird sie nach polnischem und deutschem Recht als unaufgeforderte kommerzielle Information eingestuft - und die Folgen können schwerwiegend sein. In diesem Artikel vergleichen wir die Vorschriften der beiden Länder, erklären, was eine deutsche Abmahnung ist, und geben Tipps, wie man auf dem polnischen und deutschen Markt legal E-Mail-Marketing betreiben kann.
E-Mail-Werbung ohne Einwilligung - ein Risiko für grenzüberschreitende Unternehmen
Das Versenden einer einzigen E-Mail mit einem Angebot an einen potenziellen Kunden wird aus geschäftlicher Sicht manchmal noch als reine Verkaufstätigkeit angesehen. Aus rechtlicher Sicht sieht die Sache jedoch viel ernster aus. Sowohl in Polen als auch in Deutschland gilt die Regel, dass per E-Mail versandte Werbung die vorherige Zustimmung des Empfängers erfordert. Dies gilt nicht nur für Verbraucher, sondern im Prinzip auch für Unternehmen. Gerade im Verhältnis zum deutschen Markt kann sich ein Verstoß gegen diese Regel schnell in konkreten Kosten niederschlagen.
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Die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation und das Opt-in-Prinzip im polnischen und deutschen Recht
Auf der Ebene der Europäischen Union ist die Richtlinie 2002/58/EG (die so genannte Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) von grundlegender Bedeutung, die den Grundsatz der vorherigen Zustimmung (Opt-in) für die Zusendung kommerzieller Kommunikation auf elektronischem Wege einführt. Grundsätzlich erfordert die Zusendung solcher kommerzieller Mitteilungen auch die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den RODO-Vorschriften, was bedeutet, dass RODO und E-Mail-Werbung eng miteinander verbunden sind.
Der polnische und der deutsche Gesetzgeber gehen daher von der gleichen Annahme aus: Bevor ein Unternehmer eine Werbebotschaft auf elektronischem Wege versendet, muss er die vorherige Zustimmung des Empfängers haben. In Polen ergibt sich dies heute aus den Bestimmungen über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen und dem Gesetz über elektronische Kommunikation. In Deutschland ist die grundlegende Bestimmung § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung als unzulässige Belästigung behandelt.
In der Praxis bedeutet dies eine einfache Regel: Die bloße Tatsache, dass eine E-Mail-Adresse auf einer Website, in der E-Mail-Fußzeile oder im Unternehmensregister öffentlich sichtbar ist, gibt noch nicht das Recht, ein Angebot zu versenden. In Deutschland wird dies besonders hervorgehoben, und die Handelskammern und Gerichte weisen seit Jahren darauf hin, dass bereits eine einzige E-Mail als Verstoß gegen das Gesetz gewertet werden kann..
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Unerbetene kommerzielle Informationen in Polen - Sanktionen und Behörden
In der polnischen Rechtsordnung stützt sich das Verbot von E-Mail-Spam hauptsächlich auf zwei Säulen:
- Gesetz über die Erbringung von elektronischen Dienstleistungen - verbietet die Zusendung unerbetener kommerzieller Mitteilungen.
- Recht der elektronischen Kommunikation - regelt das Direktmarketing mittels elektronischer Kommunikation.
Hinzu kommen die Anforderungen der RODO, wenn es sich bei der E-Mail um personenbezogene Daten handelt oder die Marketingkampagne die Verarbeitung von Empfängerdaten beinhaltet.
Aus praktischer Sicht ist das Wichtigste, dass die Zustimmung zu Newslettern und anderen Formen der E-Mail-Werbung muss freiwillig, gezielt, informiert und aktiv erteilt werden. Eine Vermutung des Einverständnisses, ein fehlender Widerspruch oder das Verschweigen einer Marketingklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reichen nicht aus. Deshalb sollten Newsletter-Anmeldeformulare sorgfältig und separat für Marketingzwecke gestaltet werden.
In Polen ist das rechtliche Risiko real, aber die Art und Weise, wie es durchgesetzt wird, sieht meist anders aus als in Deutschland. Üblich ist eher eine Beschwerde beim Präsidenten der UODO, möglicherweise eine zivilrechtliche Auseinandersetzung oder ein Verfahren vor der zuständigen Regulierungsbehörde. In der Regel sind die Strafen für unaufgeforderte Werbung in Polen bei hartnäckigen Verstößen härter - auch in Kartellverfahren vor dem UOKiK.
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Abmahnung in Deutschland - Folgen von unerwünschter E-Mail-Werbung
In Deutschland ist das Verbot ausdrücklich in § 7 UWG enthalten. Das Gesetz legt fest, dass Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten grundsätzlich eine unzulässige Belästigung darstellt. In der Praxis bedeutet dies eine sehr hohe Haftungsschwelle. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nachricht an einen Verbraucher oder ein Unternehmen ging, ob es sich um ein klassisches Verkaufsangebot oder eher um eine „Anfrage über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit” handelte. Wenn der Zweck der Nachricht werblich ist, ist das Risiko hoch.
Ausnahme: Marketing an einen bestehenden Kunden
In beiden Ländern besteht in der Beziehung zum bestehenden Kunden ein gewisser Spielraum für legales Marketing ohne gesonderte neue Einwilligung. In Deutschland ist die Ausnahme ausdrücklich in § 7(3) UWG verankert. Sie kann nur verwendet werden, wenn alle folgenden Bedingungen zusammen erfüllt sind:
- der Gewerbetreibende beim Verkauf einer Ware oder Dienstleistung eine E-Mail-Adresse erhalten hat,
- nur für seine eigenen ähnlichen Produkte oder Dienstleistungen wirbt,
- der Kunde hat keine Einwände erhoben,
- Mit jeder Nachricht wird der Kunde deutlich auf sein Widerrufsrecht hingewiesen.
Wenn auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, greift die Ausnahme nicht.
Was ist Abmahnung und warum ist sie so wirksam?
In Deutschland führen Verstöße gegen das Verbot der E-Mail-Werbung sehr häufig zu sogenannter "E-Mail-Werbung". Abmahnung, d.h. eine förmliche Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ein solches Schreiben enthält in der Regel eine Beschreibung des Vorwurfs, die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung für die Zukunft zu unterzeichnen, und eine Aufforderung zur Zahlung der Anwaltskosten für die Erstellung der Vorladung selbst. In der Praxis ist dies ein schnelles, für den Rechtsinhaber kostengünstiges und wirksames Instrument. In der Regel sind auch Wirtschaftsverbände als soziale Organisationen berechtigt, eine Abmahnung zu beantragen. Diese Tatsache macht dieses Rechtsinstrument zu einer einschüchternden Methode der vorgerichtlichen Durchsetzung.
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Polen vs. Deutschland - Vergleich der Regelungen
| Polen | Deutschland | |
|---|---|---|
| Wichtigste Rechtsgrundlage | Gesetz über die Bereitstellung elektronischer Dienste; Gesetz über elektronische Kommunikation | § 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) |
| Erfordernis der Zustimmung | Ja - vorherige, ausdrückliche Zustimmung (Opt-in) | Ja - vorherige, ausdrückliche Zustimmung (Opt-in) |
| Persönlicher Geltungsbereich | Verbraucher und Gewerbetreibende | Verbraucher und Gewerbetreibende |
| Ausnahme für bestehende Kunden | Ja, unter ähnlichen Bedingungen wie in Artikel 13 Absatz 2 der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation | Ja - § 7(3) UWG (vier kumulative Bedingungen) |
| Wichtigste Stellen / Durchsetzungswege | UODO, UOKiK, Zivilklage | Abmahnung (Privatklage), Zivilklage, Handelskammern |
| Typische Folgen | Eine Verwaltungssanktion, insbesondere im Falle eines anhaltenden Verstoßes gegen die | Abmahnkosten + Verzichtserklärung; im Streitfall - Gerichtskosten |
| Praktische Reaktionsschwelle | Eher mit massenhaftem oder anhaltendem Spamming | Schon eine einzige unaufgeforderte E-Mail |
Zusammenfassung - wie man E-Mail-Marketing legal betreibt
Als Gewerbetreibender, der auf europäischen Märkten tätig ist, müssen Sie die Unterschiede und Risiken berücksichtigen, die sich aus den verschiedenen Systemen des Rechts des unlauteren Wettbewerbs ergeben. Die kommerzielle Fairness ist ein wichtiger Bestandteil der Rechtskultur vieler europäischer Länder, und E-Mail-Spam - selbst in Form eines einzigen Angebots - kann für ein Unternehmen schwerwiegende finanzielle und rufschädigende Folgen haben.
Die internationale Anwaltskanzlei von Beata Kielar-Tammert hilft Ihnen, Ihre Geschäfte unter Berücksichtigung der feinen Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen zu führen.
Wichtigste Schlussfolgerungen
- Sowohl in Polen als auch in Deutschland ist für den Versand einer Anzeige per E-Mail Folgendes erforderlich vorherige ausdrückliche Zustimmung Empfänger - dies gilt auch für die Business-to-Business-Kommunikation (B2B).
- Die bloße Tatsache, dass die E-Mail-Adresse öffentlich zugänglich ist (Website, Unternehmensregister), berechtigt Sie nicht zur Abgabe eines Angebots.
- Auch in Deutschland einzelne unaufgeforderte E-Mail kann zu einer Abmahnung und einer Verpflichtung zur Zahlung von Anwaltskosten führen.
- In Polen werden die Sanktionen vor allem von der UODO und der UOKiK durchgesetzt, und die Strafe für unerbetene Werbung wird vor allem im Falle anhaltender Verstöße angedroht.
- In beiden Ländern gibt es eine Ausnahme vom Erfordernis der Zustimmung (Marketing an einen bestehenden Kunden), die jedoch den folgenden Bedingungen unterliegt strenge Bedingungen, die, wenn sie nicht erfüllt ist, die Möglichkeit ausschließt, sie aufzurufen.



