Eine Erbschaft mit internationalem Bezug wirft oft viele rechtliche Fragen auf. Ein besonders wichtiges Thema ist die Ausschlagung einer Erbschaft in der Schweiz durch einen polnischen Erben. In diesem umfassenden Leitfaden erläutern wir Schritt für Schritt das gesamte Verfahren und die wichtigsten rechtlichen Aspekte.
Wann lohnt es sich, über die Ausschlagung einer Erbschaft nachzudenken?
Die Ausschlagung einer Erbschaft in der Schweiz kann in verschiedenen Situationen notwendig sein:
- wenn der Erblasser erhebliche Schulden hinterlassen hat, die den Wert des Vermögens übersteigen
- wenn der Erbe sich der Verantwortung für die Nachlassverbindlichkeiten entziehen will
- wenn ausländische Vermögenswerte nicht wirksam verwaltet werden können
Wie ist das Verfahren zur Ausschlagung einer Erbschaft in der Schweiz?
Das Verfahren zur Ausschlagung einer Erbschaft findet vor dem Erbschaftsamt im Kanton Solothurn statt. Das wichtigste Dokument ist das Formular "Erbschafts - Ausschlagungserklärung".
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Wichtige Fristen und formale Anforderungen
Bei der Ausschlagung einer Erbschaft in der Schweiz gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- die Frist für die Abgabe der Erklärung beträgt 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Rechts auf die Erbschaft
- das Dokument kann vorab als Scan per E-Mail übermittelt werden
- das Original muss per Einschreiben eingereicht werden
- die Erklärung muss absolut und bedingungslos sein
Ist die Unterschrift des Ehepartners erforderlich?
Die Frage nach der Unterschrift des Ehegatten auf dem Formular für die Ausschlagung einer Erbschaft in der Schweiz wirft häufig Fragen auf. Es ist wichtig zu wissen, dass für einen polnischen Erben, der im gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft verbleibt die Unterschrift des Ehegatten ist nicht erforderlich.
Der polnische Güterstand unterscheidet sich vom schweizerischen Konzept der Gütergemeinschaft, und das Fehlen eines Gütervertrags schließt die Anwendung dieser Bestimmungen auf die Ehe aus.
Rechtsfolgen der Ausschlagung einer Erbschaft in der Schweiz
Die Ausschlagung einer Erbschaft nach Schweizer Recht (ZGB) hat folgende Konsequenzen:
- ist nach polnischem Recht voll anerkannt
- erfordert keine zusätzliche Ausschlagung des Erbes in Polen
- die Haftung für die Schulden aus dem Nachlass wirksam ausschließt
- ist unwiderruflich
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Anerkennung des schweizerischen Verfahrens in Polen
Die Ausschlagung einer Erbschaft in der Schweiz hat auch nach polnischem Recht wichtige Rechtsfolgen. Ein wichtiger Punkt ist, dass nach polnischem internationalem Privatrecht in einer Situation, in der der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in der Schweiz hatte, das gesamte Erbschaftsverfahren dem Schweizer Recht unterliegt. Dies bedeutet, dass eine vor einem Schweizer Amt abgegebene Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft auch in Polen voll wirksam ist. Der Erbe muss also keine zusätzlichen rechtlichen Schritte in Polen unternehmen, es sei denn, es läuft dort ein paralleles Erbschaftsverfahren.
Praktische Aspekte des Verfahrens zur Ausschlagung einer Erbschaft
Das Verfahren zur Ausschlagung einer Erbschaft in der Schweiz erfordert das sorgfältige Ausfüllen des Formulars "Erbschafts - Ausschlagungserklärung". Beim Ausfüllen des Dokuments ist besonders auf den Abschnitt über die Kinder zu achten - wenn der Erbe keine hat, sollten diese Abschnitte leer gelassen werden. Das Dokument sollte dann in zwei Schritten verschickt werden:
- als Scan an die E-Mail Adresse der Geschäftsstelle Solothurn
- im Original per Einschreiben
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Wichtige Grundsätze und rechtliche Auswirkungen
Ein wesentliches Merkmal der Ausschlagung einer Erbschaft in der Schweiz ist das Erfordernis, eine eindeutige und unbedingte Erklärung gegenüber dem zuständigen Erbschaftsamt des Kantons Solothurn abzugeben. Es sei darauf hingewiesen, dass ein polnischer Erbe, der im gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft verbleibt (d. h. keinen Gütervertrag abgeschlossen hat), nicht die Unterschrift seines Ehegatten auf dem Dokument einholen muss. Die erfolgreiche Ausschlagung der Erbschaft nach dem Schweizer Verfahren schließt automatisch die Haftung für etwaige Erbschaftsschulden aus, was einen wichtigen Rechtsschutz für den Erben darstellt.
Vereinfachung des Verfahrens trotz rechtlicher Unterschiede
Obwohl sich die Rechtssysteme Polens und der Schweiz erheblich voneinander unterscheiden und die Situation durch die Tatsache, dass die Schweiz nach wie vor nicht der Europäischen Union angehört, noch komplizierter wird, ist das Verfahren der Erbschaftsausschlagung selbst klar und verständlich strukturiert. So können polnische Erben das Verfahren der Erbschaftsausschlagung selbst durchführen, ohne einen professionellen Vertreter hinzuziehen zu müssen.
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