Beschäftigung von Ausländern und Entsendung von Arbeitnehmern in EU-Länder - umfassende Rechtshilfe
Im Rahmen ihrer Rechtsberatung für die Beschäftigung von Ausländern und die Entsendung von Arbeitnehmern in EU-Länder bietet die Anwaltskanzlei BKT:
- bietet die Kanzlei BKT langfristige und vorläufige Rechtsbeistand in jeder Phase des Verfahrens,
- hilft sie bei der Erlangung von A1-Zertifikaten i und bei der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer in ein anderes EU-Land,
- bietet Unterstützung bei der Arbeitnehmerüberlassung und der Entsendung von Arbeitnehmern nach EU-Recht,
- bietet Beratung und Unterstützung bei den Prozess der Entsendung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern zur Arbeit in der EU,
- fungiert sie als Kontaktperson mit der Nationalen Arbeitsinspektion - im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern nach Polen durch ausländische Unternehmer,
- vertritt sie in Kontrollverfahren vor der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde und dem Grenzschutz.
