Umfassende rechtliche Unterstützung für die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland
Entsendung von Arbeitnehmern in die Europäische Union? Entsendung nach Deutschland? Entsendung ins Ausland?
Wir werden Sie unterstützen! Werfen Sie einen Blick auf unser Angebot.
- Wir bieten permanent und ad hoc rechtliche Unterstützung für die Verlagerung von Arbeitnehmern in andere EU-Länder
- Wir helfen bei der Beschaffung von A1-Bescheinigungen und andere für den Buchungsvorgang erforderliche Dokumente
- Wir beraten und unterstützen während des gesamten Entsendungsprozesses sowohl auf polnischer Seite als auch auf der Seite des Gastlandes bei der Auswahl anderer Formen der Arbeitnehmerentsendung
- Wir vertreten in Kontrollverfahren vor ausländischen Kontrollbehörden im Gastland
Umfang der Unterstützung:
- Wir erstellen Rechtsgutachten für die ordnungsgemäße Entsendung in ein bestimmtes EU-Land, in denen das Entsendungsverfahren einschließlich der erforderlichen Formulare und Betriebsanweisungen detailliert beschrieben wird.
- Wir bieten ständige und Ad-hoc-Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens.
- Wir übernehmen die sachliche Arbeit zur Unterstützung bei der Beschaffung von A1-Bescheinigungen, Vander Elst-Visa, Fahrerbescheinigungen usw.
- Wir unterstützen die obligatorische Registrierung der entsandten Arbeitnehmer im Gastland.
- Wir beraten und unterstützen bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern in die EU.
- Wir vertreten in Kontrollverfahren vor der ausländischen Institution, die für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Beschäftigung im Gastland zuständig ist.
- Wir bieten ein fertiges Delegations-Know-how pro Land an - ein mehrseitiges Dokument mit wichtigen Tipps und einer Zusammenfassung für Personalabteilungen.
Warum es sich lohnt, den Prozess der Personalentsendung einer spezialisierten Anwaltskanzlei anzuvertrauen:
- Wir erklären Unterschied zwischen der Beschäftigung eines Arbeitnehmers aus Ländern, die zu den:
- Europäische Union, Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) - Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder die Schweizerische Eidgenossenschaft,
- und die Beschäftigung eines Arbeitnehmers aus einem Land, das nicht zu den oben genannten Gemeinschaften gehört.
- Wir prüfen die Vorschriften des Landes, in das wir den Mitarbeiter entsenden.
- Wir erklären Ihnen, wie Sie auf der Grundlage von Vander Elst Arbeitnehmer aus der Ukraine nach Deutschland entsenden können.
- Wir zeigen auf, welche Regeln bei der Versicherung eines ausländischen Staatsangehörigen anzuwenden sind und welche wichtigen Ausnahmen es gibt.
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