Ein Besuch beim Händler wegen einer mangelhaften Ware kann unsere Reserven an Geduld und Einfühlungsvermögen gegenüber einem anderen Menschen bis aufs Äußerste strapazieren, von einem Nervenzusammenbruch ganz zu schweigen. Oft irren wir wie ein Kind im Nebel umher und wissen nicht so recht, welche Ansprüche uns bei mangelhafter Ware zustehen. Was genau sollte man tun, wenn man eine Reklamation bei einem Verkäufer einreicht? Garantie oder Gewährleistung - was soll man wählen? Wie lange dauern sie an? Und vor allem, in welchen Situationen wird sie berücksichtigt und was, wenn nicht anerkannt?
Durch die Novelle, die 2023 in Kraft tritt, haben sich einige Bestimmungen geändert, vor allem die Verwendung des Gesetzes über die Rechte der Verbraucher als Mittel zur Definition der Rechte des Kunden und der Anforderungen an den Verkäufer.
Ich hoffe, dass mein Artikel uns Zuversicht geben wird. Gleichzeitig wird er Sie mit dem nötigen Wissen ausstatten und Sie nicht aus dem Schneider lassen, wenn Sie eine Beschwerde einreichen. Es lohnt sich, seine Rechte zu kennen.
Wenn wir etwas in einem Geschäft kaufen, gehen wir einen Kaufvertrag mit dem Geschäft ein. Die Tatsache, dass wir normalerweise nichts unterschreiben, ist irrelevant. Erinnern wir uns! Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.
Garantie und Gewährleistung - Gründe für Reklamationen beim Kauf von Waren
Es gibt 2 Grundlagen für Beschwerden über gekaufte Waren:
- Garantieanspruch und
- unter Garantie.
Im Folgenden werde ich versuchen, die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung darzulegen. Ich werde auch auf ihre Merkmale und ihre gegenseitige Abhängigkeit hinweisen.
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GARANTIE (nicht immer)
Die Bürgschaft wird von einem sogenannten Bürgen gestellt. Dies ist nicht immer der Verkäufer. Oft übernimmt auch der Hersteller die Garantie.
Die Garantiebedingungen sind in der Garantieurkunde angegeben. Reklamationen auf dieser Grundlage sind an den in dieser Urkunde angegebenen Garantiegeber zu richten.
Natürlich ist es nicht notwendig, eine Garantieurkunde zu besitzen, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können. Wichtig ist jedoch, dass eine solche Bürgschaftserklärung überhaupt eingeht. Es sei daran erinnert, dass die Gewährung einer Garantie durch den Garantiegeber ein Ausdruck seines guten Willens ist. Eine Garantie kann nur für bestimmte Bestandteile der Ware gewährt werden, z. B. eine Garantie, die sich nicht auf das Armband einer Uhr bezieht.
Dauer der Garantie
In der Regel haben wir Anspruch auf eine Garantie für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der Lieferung der Ware. In der Garantieerklärung kann jedoch ein anderer Zeitraum angegeben sein.
Lieferung von Waren
Wenn wir die Vorteile der Garantie in Anspruch nehmen, müssen wir die Waren oft an den Hersteller oder an eine andere auf der Garantiekarte angegebene Adresse schicken. Die Kosten für diesen Versand werden vom Garantiegeber übernommen, es sei denn, es handelt sich um einen viertürigen Kleiderschrank, einen Kühlschrank oder einen anderen großen Gegenstand. In einem solchen Fall sollten wir den Garantiegeber über den Mangel informieren und ihn auffordern, den Mangel an dem Ort zu beheben, an dem sich die Ware befindet.
Dauer der Erfüllung der Verpflichtungen des Garanten
Die Reparatur oder der Austausch der Waren erfolgt innerhalb der in der Garantieerklärung angegebenen Frist. Ist keine solche Frist angegeben, so hat der Garantiegeber die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der mangelhaften Ware oder Bereitstellung des Produkts vor Ort zu reparieren oder zu ersetzen.
Wichtig!
Die Garantiezeit beginnt nach der Reparatur oder dem Austausch der Ware neu zu laufen. Wurde ein wesentlicher Teil der Ware ersetzt, beginnt die Garantiefrist für diesen Teil neu zu laufen. Für andere Teile läuft die Gewährleistungsfrist ab dem Kaufdatum der Ware weiter.
Aussetzung der Garantiezeit
Es ist wichtig zu beachten, dass, wenn wir unsere Rechte aus der Garantie geltend machen, die Frist für die Ausübung unserer Gewährleistungsrechte, wie unten beschrieben, ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Mangels an den Verkäufer gehemmt ist. Das bedeutet, dass wir unsere Garantieansprüche zwar z. B. an den Hersteller richten, aber auch - vorzugsweise schriftlich - den Verkäufer davon in Kenntnis setzen sollten, denn nur in diesem Fall kann die Frist für die Ausübung der Garantierechte gehemmt werden. Die Hemmung verlängert die Frist um die Dauer des Gewährleistungsanspruchsverfahrens.
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HANDLUNG (immer)
Die Garantie wird durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die Person, an die wir eine Beschwerde machen, ist immer der Verkäufer (Shop).
Es ist immer Sache des Verbrauchers, die Rechtsgrundlage für die Reklamation zu wählen (Garantie oder Gewährleistung)!
Wir können eine Ware reklamieren, wenn sie einen Mangel hat. Das heißt, sie entspricht nicht dem Vertrag, den wir abgeschlossen haben. Zum Beispiel, wenn wir eine Jacke gekauft haben, bei der sich das Material nach dem ersten Waschen aufgelöst hat). Die Ware zu reklamieren bedeutet, von der Gegenpartei zu verlangen, dass die Ware in Übereinstimmung mit dem von uns geschlossenen Vertrag gebracht wird. Konform bedeutet frei von Mängeln.
Die Wiederherstellung der Vertragsmäßigkeit der Waren kann durch folgende Maßnahmen erfolgen:
- Ersatz des Artikels durch einen mängelfreien Artikel.
- Dinge in Ordnung bringen.
- Preissenkung.
- Rücktritt vom Vertrag, d.h. Erstattung des Kaufpreises bei gleichzeitiger Rücksendung der Ware.
Welche Mängel führen zu einer möglichen Reklamation?
Es gibt zwei Arten von Mängeln an Waren:
- physisch,
- legal.
Sachmängel der Ware sind alle Mängel, die dazu führen, dass die Ware nicht dem Kaufvertrag entspricht. Dazu gehören zum Beispiel:
- nicht drückbare Taste am Telefon,
- einen defekten Motor im Auto, wenn der Verkäufer versichert hat, dass er einwandfrei funktioniert,
- Wolldecke', die sich als einfache Synthetikdecke herausstellte,
- Eine "wasserdichte" Uhr mit einer Tiefe von bis zu 30 m, die nicht mehr funktionierte, nachdem ich meine Hände darin gewaschen hatte,
- wenn die Ware unvollständig geliefert wurde, z. B. ein Laptop ohne Ladekabel, ein Telefon ohne Kopfhörer.
Rechtsmängel hingegen sind solche Mängel an der Ware, die nicht sichtbar sind. Dennoch sind sie vorhanden und begründen einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Eine Sache hat einen Rechtsmangel, wenn:
- im Besitz einer anderen Person sein wird, die dem Verkauf nicht zugestimmt hat, oder,
- wenn die Immobilie mit dem Recht eines Dritten belastet ist (Pfand).
Der rechtliche Nachteil bei der Veräußerung von Rechten (Urheberrecht, Programmlizenz) besteht darin, dass sie nicht mehr existieren.
Garantie und Gewährleistung - Ersatz, Reparatur oder Cashback?
Wenn wir feststellen, dass ein von uns gekaufter Artikel Mängel aufweist, sollten wir dies dem Verkäufer unter Angabe unserer oben genannten Forderungen mitteilen.
Leider wird die Wahlfreiheit vom Gesetzgeber durch die Gegenrechte des Verkäufers eingeschränkt. Wir können nur dann eine Preisminderung oder eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen, wenn:
- der Gewerbetreibende es versäumt hat, die Waren in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen;
- der Gewerbetreibende sich geweigert hat, die Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vertragsgemäß zu machen;
- die Vertragswidrigkeit der Ware rechtfertigt entweder eine Preisminderung oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Nachbesserung oder Ersatzlieferung;
- die Nichtübereinstimmung der Waren mit dem Vertrag besteht fort, obwohl der Gewerbetreibende versucht hat, die Waren in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen;
- aus der Erklärung des Gewerbetreibenden oder den Umständen hervorgeht, dass er die Waren nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne unzumutbare Unannehmlichkeiten für den Verbraucher in Übereinstimmung mit dem Vertrag bringen wird.
Darüber hinaus kann im Falle einer Garantie ein Produkt, das bereits ersetzt oder repariert wurde, Gegenstand von Regelungen in der Garantievereinbarung sein, nach denen der Verbraucher keinen Anspruch auf eine Rückerstattung hat.
Wichtig!
Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel unerheblich ist. Zum Beispiel:
- eine defekte Fernbedienung in einem gekauften Fernsehgerät, oder
- durchgebrannte Glühbirne im Auto.
Anders verhält es sich bei einem Verbrauchsgüterkauf. In diesem Fall ist eine der Vertragsparteien der Gewerbetreibende, z. B. ein Geschäft, und die andere ist die Privatperson (der Verbraucher). Der Verbraucher kann wählen, ob er die Sache reparieren oder durch eine neue ersetzen lassen will. Unabhängig davon, wie der Verkäufer vorschlägt. Die Ausnahme wäre, wenn die vom Verbraucher gewählte Methode zur Herstellung der Vertragsmäßigkeit der Sache erforderlich wäre:
- mit übermäßigen Kosten oder
nicht möglich war, z. B. wenn wir einen Ersatz anfordern, der Hersteller aber ein bestimmtes Telefonmodell bereits aus dem Verkauf genommen hat.
Garantie und Gewährleistung - welche Frist gilt für eine Reklamation?
Die Gewährleistungsfrist des Verkäufers beträgt 2 Jahre ab der Lieferung der Ware. Die Ausnahme sind Immobilien. Hier beträgt die Frist 5 Jahre (Mängel werden dem Bauträger gemeldet).
Wissentliches Verschweigen eines Mangels - arglistiges Verschweigen
Wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, d. h. von dem Mangel des verkauften Fahrzeugs wusste, ihn aber, um es schnell zu verkaufen, vor dem Käufer verheimlichte, kann eine Klage unabhängig vom Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels eingereicht werden.
Wir sind oft mit Situationen konfrontiert, in denen wir beschädigte Waren, darunter auch Fahrzeuge, verkaufen. Es ist natürlich klar, dass der Käufer, wenn er den Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs kannte, aus diesem Grund später keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Andererseits kann er die Ware wegen eines anderen Mangels reklamieren, der innerhalb der oben genannten Fristen aufgetreten ist und über den der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht informiert war.
Der Zeitraum, in dem der Mangel entdeckt wurde, ist eine Sache, die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen eine andere.
Wenn der Verkäufer zwei Jahre lang ab der Lieferung der Ware für Mängel an der Ware haftet und wir den Mangel im 24. Monat nach Erhalt der Ware (z. B. am 14. Juni 2018) feststellen, haben wir noch 12 Monate Zeit (14. Juni 2019), um einen solchen Mangel zu melden. Die Frist, innerhalb derer wir die Ware reklamieren können, verlängert sich in diesem Fall also um ganze 12 Monate. Natürlich lohnt es sich, eine Beschwerde einzureichen, ohne so lange zu warten. Dennoch kann die Möglichkeit, seine Gewährleistungsrechte auch noch ein Jahr nach der Entdeckung des Mangels geltend zu machen, in manchen Situationen helfen, den Kauf eines neuen Geräts zu vermeiden.
Garantie und Gewährleistung - wie kann ich einen Anspruch geltend machen?
Sicherlich ist die Schriftform die ratsamste Form, obwohl Sie dies natürlich auch tun können, indem Sie das fehlerhafte Produkt in das Geschäft bringen (wenn möglich) und die so genannte Beschwerdekarte ausfüllen. Es ist jedoch ratsam, darauf zu achten, dass der Erhalt der mangelhaften Ware sowie der Inhalt des Antrags (Ersatz, Reparatur, Preisminderung, Barauszahlung) vermerkt werden. Ein wichtiges Element bei der Einreichung einer Beschwerde ist der Nachweis, dass die Ware bei dem Verkäufer, bei dem Sie eine Beschwerde einreichen, gekauft wurde.
Es muss nicht unbedingt eine Quittung sein!
Es hält sich hartnäckig der Mythos, dass man eine Quittung braucht, um einen Anspruch geltend zu machen. Nun, man braucht keinen. Dennoch müssen wir mit etwas beweisen, dass die gekauften Waren aus dem betreffenden Geschäft stammen. Das kann zum Beispiel sein:
- Auszug des Kontos, von dem wir die Ware bezahlt haben,
- Zeugen, die uns auf unserer Einkaufstour begleitet haben,
- E-Mails mit Korrespondenz des Verkäufers.
Der Händler hat nicht das Recht, die Annahme einer Reklamation davon abhängig zu machen, dass uns eine Quittung vorliegt.
Garantie und Gewährleistung - Bearbeitungszeit von Reklamationen
Die Frist für die Bearbeitung einer Beschwerde beträgt 14 Tage. Innerhalb dieser Frist muss der Verkäufer den Käufer über seinen Standpunkt informieren. Tut er dies nicht innerhalb dieser Frist, bedeutet dies, dass die Reklamation akzeptiert wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer den Mangel an der Ware verschuldet hat. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Bestätigung des Verkäufers über die Anerkennung unserer Reklamation anzufordern, um jeden Zweifel darüber zu vermeiden, wann genau die Reklamation erfolgt ist. Die Frist von 14 Tagen bezieht sich auf die Zeit, innerhalb derer der Käufer über den Standpunkt des Verkäufers hätte informiert werden müssen, nicht auf den Zeitpunkt, zu dem die Antwort erst vom Verkäufer kam. Eine negative Antwort des Verkäufers in Bezug auf die beanstandete Ware eröffnet uns den Weg, unsere Reklamationsansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Mit einem solchen Wissensschatz über Beschwerden und dem Wissen um die eigenen Rechte in diesem Bereich wird man sicherlich in der Lage sein, mehr als ein Beschwerdeverfahren zu durchlaufen. Wir hoffen, dass es so wenig wie möglich davon geben wird. Es lohnt sich, seine Rechte zu kennen, um sich uninformierten Verkäufern oder solchen, die meinen, alles besser zu wissen als man selbst, entgegenzustellen. Kümmern wir uns um uns selbst und unser Rechtsbewusstsein, denn wie der Grundsatz des Rechts besagt: ignorantia iuris nocet - Unkenntnis des Rechts schadet.





70 Kommentare
Guten Morgen, ein brillanter und hilfreicher Artikel. Ich habe ein paar Fragen und Bedenken. Ich habe vor 7 Tagen einen Garantieanspruch geltend gemacht. Es ging um ein Lautsprecherset für einen 5.1-Computer, nach weniger als einem Jahr begann der Center-Lautsprecher zu knistern, zu quietschen und aus dem Subwoofer kam im Leerlauf ein brummendes Geräusch. Ich war der Meinung, dass der Defekt erstens weniger als ein Jahr nach der Übergabe der Ware auftrat, zweitens 2 wichtige Komponenten nicht richtig funktionieren und habe als Bitte den Rücktritt vom Vertrag gewählt und den Verkäufer in der Box, ob ich mit der Reparatur einverstanden bin, mit "nein" markiert. Heute erhielt ich eine SMS, dass sie mich in den Ausstellungsraum einladen, um den Reklamationsprozess abzuschließen. Ich beschloss, das Geschäft anzurufen, um weitere Informationen zu erhalten. Man teilte mir mit, dass der Lautsprecher repariert worden sei. Nach den Informationen, die ich auf der UOKiK-Website gefunden habe, hat der Händler das Recht, den Lautsprecher zu reparieren, aber er muss ihn mir vorher anbieten und kann dies nicht ohne mein Wissen tun. Verstehe ich das richtig, dass ich in diesem Fall darüber informiert werden muss, dass die Reparatur möglich ist und dass ich damit einverstanden bin? Kann ich gegen ihre Entscheidung Widerspruch einlegen? Wenn ich nichts tun kann, habe ich dann ab dem Zeitpunkt, an dem ich die reparierte Ware erhalte, weitere zwei Jahre Garantieansprüche? Ich sollte hinzufügen, dass der Verkäufer das Garantieformular zum Zeitpunkt der Beschwerde und trotz meiner Information, dass ich die Garantie in Anspruch nehmen wollte, bereits ausgefüllt hatte. Glücklicherweise habe ich gelesen, was ich unterschrieben habe, und konnte es rechtzeitig ändern. Auch hier lohnt es sich, genau zu lesen. Bitte helfen Sie mir und grüßen Sie mich.
Leider ist es gängige Praxis, dass die Verkäufer ein Reklamationsformular einreichen und der Verkäufer das Garantiekästchen ankreuzt. Dies hat zur Folge, dass die Ware sozusagen auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen des Herstellers reklamiert wird, wodurch der Verkäufer von der Verantwortung für die Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag entbunden wird. Um auf das Thema zurückzukommen. Der Verkäufer hätte Ihnen bei der Annahme der Reklamation mitteilen müssen, dass er beabsichtigt, die Ware zu reparieren. Und warum? Weil die gleichwertige Lösung, die Sie hätten wählen können, darin bestand, die Ware durch eine neue Ware zu ersetzen. In diesem Fall können Sie mit der Begründung, dass Sie mit der Reparatur nicht einverstanden waren, Ersatz verlangen. Leider verlängert sich nach geltendem Recht die Frist für die Ausübung der Gewährleistungsrechte nicht, wenn die Ware ersetzt oder repariert wird.
Kann ich um Auskunft darüber bitten, was ich tun soll, wenn ich einen fehlerhaften Artikel (Mantel) in ein Geschäft bringe, der Verkäufer die Reklamation sofort anerkennt und mir mitteilt, dass der von mir gezahlte Betrag als bezahlt zurückerstattet wird, d. h. innerhalb weniger Arbeitstage auf mein Bankkonto. Ich erhielt einen Bestätigungsausdruck. Leider war das Geld nach einer Woche noch nicht zurückerstattet worden. Ich schrieb an den Verkäufer und erhielt die Nachricht, dass das Geld innerhalb von 15 Arbeitstagen auf mein Konto zurücküberwiesen würde. Nach 15 Arbeitstagen wandte ich mich erneut an den Verkäufer und erhielt die gleiche Nachricht. Seit der Annahme meiner Beschwerde ist mehr als ein Monat vergangen, und der Verkäufer hat mir mein Geld noch immer nicht zurückerstattet. Wie kann ich die Rückerstattung erzwingen?
Vielleicht wäre es in dieser Situation eine gute Lösung, den Verbraucher-Ombudsmann einzuschalten oder den Finanz-Ombudsmann einzuschalten. Sie sollten den Verkäufer auf jeden Fall schriftlich auffordern, das Geld bis zu einem bestimmten Datum zu zahlen, mit der Drohung, dass Sie nach erfolglosem Ablauf der Frist eine Zahlungsklage vor Gericht einreichen werden.
Guten Tag, ich habe eine Frage von der anderen Seite. Jemand hat ein Produkt in unserem Online-Shop gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufs gab er seine Daten als Käufer und seine Versanddaten (die gleichen) an. Nach einiger Zeit schrieb uns eine Dame (von einer anderen E-Mail-Adresse als die des Käufers) und behauptete, seine Frau zu sein. Sie erhob eine Beschwerde. Sie schrieb deutlich, dass wir uns mit ihr (unter ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer) in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beschwerde über dieses Produkt "befassen" sollten. Als wir ihr mitteilten, dass wir uns nur mit dem Käufer in Verbindung setzen können, um Beschwerden über diese Bestellung zu besprechen, sagte sie, dies sei nicht wahr. Wer hat Recht?
Der Erwerber hat das Recht auf Regress. Der Käufer kann sich eines Anwalts oder gesetzlichen Vertreters bedienen, der zweifelsohne die Ehefrau ist, um rechtliche Schritte einzuleiten. Im Falle von Internetverkäufen müssen sowohl der Käufer als auch der Anwalt ihre Vollmacht bei der Klageerhebung nachweisen. Bei Internetverkäufen stellt sich das Problem der Feststellung der Identität des Käufers. Dazu dienen die beim Kauf angegebenen Daten wie Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse. Mit diesen Daten kann der Käufer identifiziert werden. In Ermangelung einer Vollmacht sind diese Daten das einzige Mittel zur Identifizierung. Wenn eine Ehefrau als Vertreterin ihres Mannes auftreten möchte, muss sie eine Vollmacht vorlegen.
Guten Tag, der Verkäufer hat die Reklamation auf der Grundlage der Garantie anerkannt. Er bat um eine Rücksendung per Paketpost, was für ihn billiger ist. Muss ich die Ware auf diese Weise zurücksenden oder kann ich sie z. B. mit meinem Kurier oder der polnischen Post zurückschicken, was teurer ist?
Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie 1999/44/EG, der in Artikel 561 /2/ Abs. 1 und 2 des polnischen Zivilgesetzbuches umgesetzt wurde, sieht vor, dass der Verbraucher vom Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen kann, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. 1 und 2 des polnischen Zivilgesetzbuches umgesetzt wurde, sieht vor, dass der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung der Ware oder die unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen kann, es sei denn, dass dies unmöglich oder unverhältnismäßig ist.3(4) der Richtlinie 1999/44/EG bestimmt wiederum, dass sich die Formulierung "unentgeltlich" in den Absätzen 2 und 3 dieser Bestimmung auf die notwendigen Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Konformität der Ware bezieht, insbesondere auf die Kosten für Versand, Arbeit und Material. Wenn es also möglich ist, die beworbenen Waren zu einem niedrigeren Preis für dieselbe Dienstleistung zu versenden, sollte diese Möglichkeit genutzt werden, es sei denn, es gibt objektive Gründe, die gegen den Versand der Waren per Paketpost sprechen.
Ein sehr hilfreicher Artikel. Was ist aber, wenn der Verkäufer die polnische Post ist, die, wie Sie wissen, keine Quittungen ausdruckt, zweitens die Verkaufsabteilung behauptet, dass das Spielzeug so funktionieren soll, wie es funktioniert, was nicht stimmt, und drittens ich die Bedienungsanleitung nicht mehr habe, so dass sie sie sowieso nicht akzeptieren würden. Wie kann ich in dieser Situation für meine Rechte kämpfen, muss es wirklich eine Bedienungsanleitung geben? Ist die Post ein Verbrecher?
Die Poczta Polska ist als Verkäufer auch verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über Reklamationen einzuhalten. Bitte geben Sie schriftlich an, dass Sie eine Garantiereklamation einreichen, und teilen Sie mit, wie Sie den Fall gelöst haben möchten. Poczta Polska muss die Reklamation anerkennen. Tut sie das nicht, wäre es sinnvoll, sich an den Verbraucher-Ombudsmann zu wenden.
Ich habe ein Ecksofa in einem Online-Shop gekauft und für den Lieferservice extra bezahlt. Das Ecksofa wurde während des Transports oder des Umzugs beschädigt, und die Reparatur erforderte nach Angaben des Herstellers einen mehrwöchigen Aufenthalt im Werk, was für mich eine unzumutbare Belastung darstellte. Das Transportunternehmen, das auch die Möbel transportiert hat, wurde vom Garantiegeber beauftragt und hat die Leistung auf der Kaufrechnung aufgeführt. Muss ich dann die Kosten für den Transport des beschädigten Möbels tragen?
Nach Artikel 548 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haftet der Verkäufer, der den Transporteur selbst ausgewählt hat, für die vom Verbraucher im Internet bestellte Sendung bis zu deren Übergabe an den Empfänger. Das bedeutet, dass der Verkäufer gegenüber dem Verbraucher u. a. für Schäden während des Transports haftet. Wenn ein Möbelstück durch das Transportunternehmen beschädigt wurde, haftet der Verkäufer Ihnen gegenüber für den gesamten Schaden, den Sie dadurch erlitten haben, einschließlich der angefallenen Transportkosten, und kann dann natürlich vom Transportunternehmen die Erstattung der an Sie gezahlten Transportkosten verlangen. Diese Angelegenheit sollte jedoch vom Verkäufer direkt mit dem von ihm beauftragten Unternehmen geregelt werden.
Guten Tag, ich habe einen Kühlschrank in einem großen Geschäft gekauft, zusätzlich mit einer "erweiterten Garantie" (Versicherung), deren Laufzeit zwei Jahre nach dem Kaufdatum des Kühlschranks beginnt. Das war das Datum, auf das mich der Verkäufer im Geschäft hingewiesen hat, dass der Kühlschrank eine Herstellergarantie von 2 Jahren ab dem Verkaufsdatum hat. Zu Hause habe ich die Garantiebedingungen gelesen, und es stellte sich heraus, dass die Garantie für das Gerät 2 Jahre ab dem Kaufdatum, aber nicht länger als 3 Jahre ab dem Herstellungsdatum des Geräts gilt. Der Kühlschrank war gerade drei Jahre zuvor hergestellt worden, so dass die Herstellergarantie am Tag des Verkaufs nicht mehr galt. Der Verkäufer hat mich nicht nur falsch informiert, dass die Herstellergarantie 2 Jahre beträgt, sondern mir auch eine Versicherung verkauft, die erst nach diesen zwei Jahren beginnt. Habe ich irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer?
Unabhängig von der Garantie können Sie den Verkäufer auf der Grundlage der Gewährleistung reklamieren. Wenn der Verkäufer Ihnen zugesichert hat, dass eine Sache bestimmte Eigenschaften hat, die sie nicht hat, z. B. dass die Sache eine Garantie hat, die sie aber tatsächlich nicht hat, können Sie diese Sache nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Garantie reklamieren.
Meine Frage ist. Beginnt die 14-tägige Frist für eine Antwort mit dem Tag der Absendung der Reklamation oder mit dem Tag, an dem der Artikel an den Verkäufer geliefert wird? Ich habe eine große Küchenmaschine beworben. Der Kauf erfolgte online. Reklamation auf elektronischem Wege (E-Mail). Der Verkäufer selbst hat einen Kurier beauftragt. Ich möchte hinzufügen, dass ich in der Reklamation den Mangel (wesentlich, erheblich) sehr detailliert beschrieben und genaue, dokumentierende Fotos geschickt habe.
Die 14-tägige Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer von unserer Anfrage Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können (Artikel 61 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Dies ist also der Tag, an dem der Schriftverkehr den Verkäufer erreicht hat. Andererseits sollten wir spätestens am 14. Tag vom Verkäufer erfahren, ob er unsere Forderung anerkennt. Damit der Verkäufer die Frist einhalten kann, reicht es also nicht aus, das Schreiben am 14. Tag nach Eingang unserer Reklamation bei der Post aufzugeben. Entscheidend ist, ob der Käufer die Antwort des Verkäufers innerhalb dieser Frist erhalten hat oder hätte erhalten können.
Guten Morgen.
Ich habe eine Waschmaschine gekauft. Zusammen mit der Waschmaschine habe ich auch andere Geräte gekauft (Kühlschrank, Elektroherd usw.). Der Kauf erfolgte am 4/09 und die Lieferung am 7/09. Die Ware wurde auf einer Palette per Kurier geliefert. Die Geräte standen in der Wohnung und wurden dann installiert. Nachdem ich die Waschmaschine zum ersten Mal in Betrieb genommen hatte, stellte sich heraus, dass sie undicht war (Anfang November). Ich meldete den Defekt dem Geschäft und man riet mir, den Garantieservice anzurufen. Der Servicetechniker stellte einen mechanischen Defekt fest, der z. B. beim Transport entstanden sein könnte, und weigerte sich, das Gerät zu reparieren. Ich wandte mich an das Geschäft, das die Garantie in Anspruch nimmt, und mir wurde gesagt, dass sie mehr als zwei Monate nach dem Kauf nicht wissen, was mit der Ware passiert ist, und dass sie nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden können. Was kann ich tun? Ich habe den Mangel sofort nach seiner Entdeckung dem Geschäft gemeldet. Ist das Geschäft nicht für die von ihm verkauften Waren verantwortlich?
Als Verkäufer ist das Geschäft verpflichtet, Ihre Reklamation im Rahmen der Garantie zu akzeptieren. Die Reklamation muss die notwendigen Informationen enthalten, z. B. die Tatsache, dass es sich um eine Reklamation im Rahmen der Garantie handelt, und eine klare Aussage darüber, was Sie wollen: Ersatz, Reparatur oder Preisminderung. Sind diese Angaben in dem Reklamationsschreiben enthalten, hat das Geschäft 14 Tage Zeit, um zu antworten. Ist die Frist abgelaufen, wird davon ausgegangen, dass der Einzelhändler sich bereit erklärt hat, die Beschwerde in der von Ihnen angegebenen Weise zu lösen. Leider weiß ich nicht, welche Art von Dienstleistung Sie in Anspruch genommen haben und aus welchem Grund. Wenn es sich um eine Garantiebeschwerde handelt, bedeutet dies, dass der Verkäufer die Beschwerde nicht akzeptiert hat. In einer solchen Situation würde ich vorschlagen, dass Sie sich an den Verbraucher-Ombudsmann wenden und ihn bitten, zu intervenieren und ein Schreiben an den Verkäufer zu verfassen, oder dass Sie sich an den Finanz-Ombudsmann wenden, um ein Verfahren vor ihm einzuleiten. Die letzte Möglichkeit ist, auf Zahlung zu klagen.
Guten Tag, ich betreibe ein Ein-Mann-Unternehmen - eine Schreinerei. Ich habe eine Kappsäge gekauft. Das Produkt war eindeutig defekt - es zitterte, schnitt unzureichend und es gab störende Geräusche während des Betriebs. Ich wandte mich an den Verkäufer, der mich zum Service-Center zurückschickte (in der Werkstatt gibt es keine Möglichkeit, eine Garantie einzureichen). Die Serviceabteilung reparierte das Gerät im Rahmen der Garantie - die Reparatur wurde so durchgeführt, dass das Schutzteil die Säge blockierte und beim Schneiden eine Gefahr für Gesundheit und Leben darstellte. Das Gerät funktioniert weiterhin so wie vor der Rückgabe an den Kundendienst. Ich weiß genau, wie das Gerät funktioniert und funktionieren sollte, da ich zwei der gleichen Werkzeuge bei einem früheren Auftrag verwendet habe. Welche Rechte habe ich jetzt?
Das ist nicht wahr. Wir machen immer einen Garantieanspruch beim Verkäufer geltend. Die Frage ist nun: Nach welchem Verfahren haben Sie das Gerät im Service-Center reparieren lassen? Garantie oder Gewährleistung? Wenn es sich um einen Garantieanspruch handelt, können Sie einen zweiten Anspruch geltend machen, diesmal beim Händler, und eine Rückabwicklung des Vertrags oder eine Preisminderung verlangen. Stellen Sie diesen Antrag schriftlich. Der Händler hat 14 Tage Zeit, um Ihnen zu antworten, ob die Reklamation angenommen oder abgelehnt wird.
Guten Morgen,
Ich habe mich über Küchenfronten beschwert, die das Geschäft nicht mehr vorrätig hat, und man hat mir gesagt, ich solle für das Äquivalent (das am ähnlichsten aussieht) mehr bezahlen, weil es jetzt teurer ist. Mit freundlichen Grüßen
Hallo. Was tun, wenn wir einen Motor per Telefon gekauft haben (Motor auf Allegro und der Website des Verkäufers gesucht). Nach der Lieferung per Kurier stellte sich heraus, dass es sich nicht um den Artikel handelte, der in der Auktion angegeben war, der Motor war in einem schrecklichen Zustand. Der Mechaniker baute ihn ein und es stellte sich heraus, dass er nicht funktionierte, sondern einfach kaputt war. Nachdem wir den Verkäufer kontaktiert hatten (der verwirrt war, als ob er wusste, welchen Motor er geschickt hatte und uns absichtlich täuschen wollte), kam der Kurier und nahm den kaputten Motor mit und brachte dann den, der eigentlich kommen sollte. Als wir uns damals mit dem Verkäufer in Verbindung setzten, sagte er, sie würden die Arbeit des Mechanikers (d. h. den Ein- und Ausbau des kaputten Motors) ersetzen. Als wir nun deswegen anrufen, sagen sie, dass sie kein Geld geben werden. Hier liegt der Fehler eindeutig auf ihrer Seite. Ich möchte noch hinzufügen, dass wir Fotos vom alten und neuen Motor und Aufnahmen und dazu Aufnahmen des Gesprächs mit dem Verkäufer haben. Was ist in dieser Situation zu tun?