Legalisierung des Aufenthalts (Arbeit) und Erlangung einer Aufenthaltskarte
Legalisierung des Aufenthalts (Arbeit) und Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
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Anwalt für Ausländer? Anwalt für Einwanderung in Polen? Wir sind für Sie da!
Unsere Anwaltskanzlei ist sich der besonderen Herausforderungen und Bedürfnisse von Ausländern bewusst, die sich in Polen niederlassen möchten. Deshalb hat sich unser Anwaltsteam auf eine Vielzahl von Aspekten im Zusammenhang mit der Legalisierung des Aufenthalts, der Beschäftigung, dem Erwerb von Immobilien, der Gründung von Unternehmen und anderen rechtlichen und administrativen Fragen spezialisiert, mit denen Sie als Ausländer konfrontiert werden.
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Wenn Sie daran interessiert sind, sich in Polen aufzuhalten und dort zu arbeiten, hilft Ihnen die Internationale Anwaltskanzlei in jeder Phase der Legalisierung Ihres Aufenthalts, indem sie Ihnen die folgenden Dienstleistungen anbietet:
- Vertretung vor den Behörden der öffentlichen Verwaltung wie dem Landesamt oder dem Bezirkshauptmann in jeder Phase der Legalisierung des Aufenthalts, von der Einreichung des Antrags auf Erteilung einer Genehmigung bis zu den Rechtsmittelverfahren
- Unterstützung bei der Erlangung einer Aufenthaltskarte in Polen
- Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsgrundlage für Aufenthalt und Beschäftigung
- Vertretung bei Einsprüchen gegen Ablehnungen durch den Governor und den District Governor
- Überwachung des Falles und Unterrichtung über den Stand der Dinge
- Wahrung der Verbraucherinteressen beim Erwerb von Immobilien in Polen, einschließlich der Analyse des Rechtsstatus von Immobilien auf der Grundlage des in den Grundbüchern und Hypothekenregistern sowie im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Rechtsstatus
- Unterstützung von Ausländern beim Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung für den Erwerb von Immobilien in Polen
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Wir führen auch Interviews auf Russisch, Deutsch, Englisch und Spanisch durch.
Der Gesetzgeber hat eine Frist für den legalen Aufenthalt von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine festgelegt, die sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Polen aufhalten können.
Der Stichtag, bis zu dem alle Ukrainer ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung ihre Legalisierungsanträge stellen müssen, ist der 30.09.2025! Nach diesem Datum ist Ihr Aufenthalt in Polen illegal, solange Sie sich auf der Grundlage von Bestimmungen aufgehalten haben, die die Gültigkeit Ihrer Dokumente allein per Gesetz verlängern.
Es ist daher ratsam, sich um die Legalisierung Ihres Wohnsitzes zu kümmern und die entsprechenden Anträge jetzt zu stellen.
Und wenn nur noch wenig Zeit bleibt, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, nutzen Sie unsere schnelle Beratung - die Ihnen in Notsituationen sofortige Unterstützung bietet.
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Wir werden Sie so schnell wie möglich zurückrufen!
- sekretariat@bktkancelaria.pl
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