Den heutigen Artikel möchte ich der deutschen Familienbeihilfe, dem so genannten "Familiengeld", widmen. Kindergeld.
In dem Artikel werde ich unter anderem erklären:
- dem diese Leistung zusteht,
- in welchem Umfang und
- wie lange sie gezahlt werden kann.
Ich werde auch auf die Auswirkungen anderer Leistungen auf die Möglichkeit, in Deutschland Kindergeld zu beziehen, eingehen.
Regelung des Kindergeldes auf EU-Ebene
Im Zeitalter der Mitgliedschaft in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Möglichkeit der Aufnahme einer Beschäftigung ohne Rücksicht auf bestehende Grenzen mit sich bringt, ist es wichtig geworden, länderübergreifende Fragen im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit von mobilen Arbeitnehmern und ihren Familien zu regeln. Die EU-Bestimmungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit enthalten Vorschriften, die Personen, die innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz zuziehen, um zu arbeiten Sie verlieren nicht die in einem anderen Land erworbenen Leistungen. Außerdem werden diese Leistungen auch dann gezahlt, wenn der Leistungsempfänger in ein anderes Land umzieht. Die EU-Vorschriften regeln u. a. Folgendes
- die im heutigen Artikel erwähnten Familienzulagen,
- Erziehungsvorteile,
- oder Sitzungsgelder.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Ich werde nicht auf die verwirrende Frage der Koordinierung der Sicherungssysteme eingehen. Vereinfacht ausgedrückt, steht das Kindergeld einer Person zu, die in Deutschland lebt:
- hat unbeschränkte Steuerpflicht, d.h. er wohnt in Deutschland und zahlt dort Steuern auf sein gesamtes Einkommen oder
- in Deutschland arbeitet oder
- ist dort geschäftlich tätig.
Unbeschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn Sie in Deutschland wohnen und Ihr gesamtes Einkommen versteuern. Die letzten beiden Bedingungen sind unabhängig von der ersten Bedingung. So kann man in Deutschland arbeiten, aber in Polen Steuern zahlen.
Die Bedingungen für den Bezug von Kindergeld sind darüber hinaus:
- Besitz einer so genannten steuerlichen Identifikationsnummer durch die berechtigte Person,
- Ausfüllen und Einreichen eines Antrags bei der zuständigen Familienkasse,
- die Beifügung von Belegen für die im Antrag angegebenen Daten.
Für welche Kinder können Sie Kindergeld erhalten?
Für Kinder wird Kindergeld gezahlt:
- besitzen und angenommen,
- Ehepartner und Lebenspartner,
- für die der Begünstigte der gesetzliche Vormund ist (z. B. Enkelkinder),
- Kinder aus Pflegefamilien, wenn sie von der Familie des Antragstellers nicht gewinnorientiert in diese Familien aufgenommen wurden.
Voraussetzung ist, dass das Kind ständig in einem gemeinsamen Haushalt wohnt.
Unter den oben genannten Bedingungen wird die Leistung, von einigen Ausnahmen abgesehen, für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Über dieses Alter hinaus wird sie nur in bestimmten Fällen gezahlt, wie z. B.:
- Weiterbildung,
- Eine viermonatige Übergangszeit zwischen dem Verlassen der Ausbildung und dem Eintritt ins Berufsleben,
bis das Kind höchstens 25 Jahre alt ist.
Bitte beachten Sie, dass eine Vollzeitarbeit, die ein Kind während der Ferien ausübt, oder eine begrenzte Arbeit, die es während der übrigen Monate ausübt, bis zu 450 € brutto pro Monat (Durchschnitt) und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche den Bezug von Kindergeld nicht ausschließt.
Höhe der Kindergeldleistung
Hinweis: Ich kehre zum System der Koordinierung der sozialen Sicherheit zurück. Es hat immer nur ein Elternteil Anspruch auf die Leistung. Das Kindergeld wird an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind ständig wohnt. Lebt das Kind nicht ständig bei einem Elternteil, wird das Kindergeld an den Elternteil gezahlt, der den meisten Unterhalt für das Kind leistet.
Welche Leistungen schließen das Kindergeld teilweise oder ganz aus?
Die EU-Vorschriften regeln den Vorrang des Staates, in dem die Leistungen, einschließlich der Familienleistungen, für eine Person gezahlt werden.
Was bedeutet vorrangiges Land?
Besteht der Anspruch auf die Leistung in zwei Ländern gleichzeitig, muss auf der Grundlage der EU-Rechtsvorschriften entschieden werden, in welchem Land die Familienbeihilfe zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll. Das heißt, welches Land für die Zahlung von Familienleistungen vorrangig in Frage kommt.
Als allgemeine Faustregel gilt, dass das Land Vorrang hat, in dem die berechtigte Person arbeitet oder geschäftlich tätig ist und in dessen Haushalt sich das Kind befindet.
Beispielhafte Situation
Der Vater eines Kindes arbeitet in Deutschland. Er hat einen Anspruch auf Zahlung von Kindergeld. Seine Ehefrau, bei der sich der gemeinsame Sohn aufhält, lebt und arbeitet in Polen.
Für die Zahlung des Kindergeldes ist Polen das vorrangige Land. Der Grund dafür ist, dass die Mutter des Kindes arbeitet und mit ihrem Sohn in Polen lebt.
In einer solchen Situation kann die Mutter des Kindes, wenn sie alle im polnischen Recht genannten Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld oder 500+ oder beides erfüllt, das Kindergeld erhalten, sollten bei MOPS einen Antrag auf Zahlung stellen.
Zur gleichen Zeit beantragt der Vater des Kindes Kindergeld bei der deutschen Familienkasse. Er gibt an, dass die Familie in Polen aufgrund des polnischen Vorrangs bei der Auszahlung der Leistung beispielsweise 500 PLN für ihren Sohn erhält. Liegt uns bereits ein Bescheid aus Polen vor, sollte dem Antrag auf Kindergeld auch eine Kopie dieses Bescheids beigefügt werden.
Infolgedessen zahlt das deutsche Amt die Leistung abzüglich des Wertes des polnischen Kindergeldes oder 500+ umgerechnet in Euro, oder beides zusammen.
Wenn die Mutter des Kindes jedoch nicht berufstätig war, wäre das Land, in dem der Vorrang liegt, Deutschland. Das bedeutet, dass das deutsche Kindergeld dieser Familie in unbegrenzter Höhe zustehen würde. Bei der Beantragung von 500+ und Kindergeld wäre die polnische Behörde gezwungen, die Kindergeldzahlung zu berücksichtigen. Der Betrag von Kindergeld und 500+ ist geringer als der Betrag der gezahlten Leistung aus Deutschland, so dass dieser Familie keine polnischen Leistungen zustehen würden. Die Entscheidung des MOPS wird negativ ausfallen.
Kindergeld - für welchen Zeitraum vor der Antragstellung?
Derzeit wird die Leistung für maximal sechs Monate vor Antragstellung gezahlt.
Was muss ich tun, um Familienleistungen aus Deutschland zu erhalten?
Natürlich muss ein Antrag gestellt werden. Derzeit sind Kindergeldanträge auch in polnischer Sprache erhältlich. Den Zugang zur polnischen Version finden Sie unter hier. Der ordnungsgemäß ausgefüllte Antrag mit allen Anlagen ist an die für Ihren Wohnsitz zuständige Familienkasse zu senden. Wenn Ihre Familie in einem anderen Land als Deutschland wohnt (wie im obigen Beispiel), befindet sich die zuständige Familienkasse in Chemnitz.
Dem Antrag muss ein "KIND"-Anhang beigefügt werden. - so viele Kinder, so viele Anhänge.
Erwähnenswert ist, dass die Leistung auch von einer Person beantragt werden kann, die das Kind anstelle der Eltern tatsächlich versorgt. Darüber hinaus kann auch das Kind selbst die Leistung bei der Familienkasse beantragen. Allerdings muss das Kind volljährig sein. Andernfalls kann der gesetzliche Vertreter des Kindes den Antrag im Namen des Kindes stellen.
Auszahlung der Leistung
Sobald die Dokumente registriert und digitalisiert sind, weist das Amt jedem Fall eine Nummer zu, die so genannte "Fallnummer". "Kindergeldnummer". Anhand der letzten Ziffer dieser Nummer wird das Datum der Auszahlung der Leistung bestimmt. Unter der Nummer 0 800 4 5555 33 können Sie jederzeit überprüfen, wann Ihre monatliche Zahlung erfolgt. Dieser Anruf ist kostenlos und nur von Deutschland aus möglich. Personen mit Wohnsitz in Polen können die Nummer anrufen: +49 911 1203 1010. Diese Verbindung ist kostenpflichtig.
Wer kann noch Kindergeld erhalten?
Kommt der Unterhaltsberechtigte seiner Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, kann die Familienkasse auf Antrag des Elternteils oder der betroffenen Person die Zahlung von Kindesunterhalt beschließen, in dessen Obhut sich das Kind befindetZahlung an diese Person. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen ein rechtskräftiges polnisches oder deutsches Gericht über Unterhalt gegen folgende Personen entschieden hat ein in Deutschland arbeitender Elternteilund dieser Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und zahlt nicht für ein in Polen lebendes Kind. In einer solchen Situation kann der Elternteil in Polen, in dessen Haushalt das Kind dauerhaft lebt, einen entsprechenden Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen. In diesem Antrag muss der Elternteil die Situation detailliert erläutern und möglichst viele Informationen über den Berechtigten, d. h. den in Deutschland beschäftigten Elternteil, geben. Unter anderem können Angaben zum Arbeitsort oder zur Steueridentifikationsnummer gemacht werden.
Es kommt auch vor, dass ein anspruchsberechtigter Elternteil aus irgendeinem Grund keinen Antrag auf Leistungen stellt, obwohl er dazu berechtigt ist. Manchmal ist es Unwissenheit. Die Erfahrung zeigt jedoch häufiger, dass der Grund einfach menschlicher Neid gegenüber dem anderen Elternteil - dem Ex-Ehepartner - ist. In einer solchen Situation ein Antrag auf Leistungen in Deutschland sollte von dem Elternteil gestellt werden, bei dem das Kind lebt. Obwohl er keinen Anspruch auf diese Leistung hat.
Wann erfahre ich von der Gewährung der Leistung?
Die Familienkasse teilt dem Berechtigten die Entscheidung über das Kindergeld schriftlich mit. Im Falle einer ablehnenden Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Entscheidung ein Rechtsbehelf eingelegt werden.. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Im Falle einer nachträglichen Ablehnungsentscheidung kann innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eine Beschwerde bei Gericht eingereicht werden. Das Verfahren ist in diesem Fall kostenpflichtig. Eine Partei kann jedoch eine Befreiung von den Gerichtskosten beantragen.
In diesem Artikel habe ich die wichtigsten Fragen zur Möglichkeit der Beantragung von Familienleistungen in Deutschland dargelegt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Bitte stellen Sie Ihre Fragen in den Kommentaren zu diesem Artikel, per E-Mail oder telefonisch. Unsere Kanzlei ist mit der Vertretung von Berechtigten vor der Familienkasse, der Beratung beim Ausfüllen von Kindergeldanträgen und der Vermittlung des Schriftverkehrs mit den Behörden in Deutschland befasst.
261 Kommentare
Herzlich willkommen.
Wie verhält es sich mit dem Kindergeld im Falle des Bezugs einer Hinterbliebenenrente aus Deutschland (nach dem verstorbenen Vater), wenn die Kinder ihren ständigen Wohnsitz in Polen haben?
Wenn Sie eine Familienrente aus Deutschland beziehen, haben Sie Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz. Wenn Sie die übrigen Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllen, sollten Sie einen Antrag an die Familienkasse stellen und diesen zusammen mit dem KIND und dem Rentenbescheid sowie weiteren Anlagen, die die im Antrag beschriebenen Umstände bestätigen, bei der Familienkasse in Chemnitz einreichen. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Auszahlung von Kindergeld erfüllen, müssen Sie auch diesen Antrag stellen. Kindergeld kann rückwirkend (max. 6 Monate) ausgezahlt werden.
Hallo, ich habe eine Frage, wenn meine minderjährige Tochter eine deutsche Rente erhält, ist dann auch Kindergeld fällig? Bożena
Das Kindergeld gilt auch für verwaiste Kinder, die eine Elternrente erhalten. Bitte beantragen Sie es bei der Familienkasse Chemnitz, wenn Sie in Polen wohnen.
Hallo. Im Jahr 2020 werde ich in pl 500+ für zwei Kinder sammeln. Mein Mann und ich waren beide bis April arbeitslos und hatten keinen Anspruch auf Leistungen. Zwischen Mai und Juni hat mein Mann in Deutschland gearbeitet und ich habe in dieser Zeit nicht gearbeitet, sondern mit den Kindern in pl gelebt. Mein Mann hat in Deutschland keine Leistungen erhalten. Im November reichte ich bei mops ein Schreiben von der Arbeit meines Mannes in Deutschland ein, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich 500plus für Mai und Juni zurückzahlen muss. Das sind insgesamt 2000 PLN.
Leider ist es so. Das Amt in Polen verlangt eine Rückerstattung, weil Deutschland in den Monaten Mai und Juni das vorrangige Land für die Auszahlung von Leistungen war. Das bedeutet, dass Sie den vollen Betrag an Kindergeld aus Deutschland erhalten sollten, d. h. 408 Euro x2 = etwa 3600 PLN. Das Problem ist, dass die Familienkasse nur Anträge für 6 Monate zurück annimmt. Das bedeutet, dass Ihr Anspruch auf Zahlung von KG verjährt ist und Sie in Polen die 500+ zurückzahlen müssen, die Sie erhalten haben.
Hallo, ich habe eine Frage, mein Ex-Mann arbeitet in Deutschland und ich lebe in Polen mit meinem Kind und pendle zur Arbeit in die Tschechische Republik in der Tschechischen Republik erhalte ich keine Leistungen, weil mein Einkommen das in Polen übersteigt 500 plus ist nicht fällig, weil Deutschland Vorrang bei der Zahlung von Leistungen hat ich habe einen Antrag aus Deutschland für Kindergeld erhalten leider brauche ich für die Beantragung eine Bescheinigung von meinem Ex-Mann, der mir das oben genannte Dokument nicht zur Verfügung stellen will was soll ich tun gibt es eine Möglichkeit Kindergeld ohne dieses Dokument zu erhalten????
Die Nichtkooperation eines in Deutschland arbeitenden Elternteils ist ein häufiges Problem, das wir in unserer Kanzlei antreffen. Leider kooperiert auch die Familienkasse in dieser Hinsicht nur selten. Abgesehen von der Übersendung eines Bescheinigungsformulars mit der Aufforderung an den Arbeitgeber, dieses zu unterschreiben, hat die Familienkasse keine wirklichen Zwangsmaßnahmen gegen einen Elternteil, der sich weigert, die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. In der Regel gelingt es dem säumigen Elternteil erst in einem Gerichtsverfahren vor dem Finanzgericht, die gewünschte Bescheinigung zu erhalten. Das Verfahren kann aber bis zu zwei Jahre dauern.
Hallo, ich habe eine Rückerstattung für 6 Monate Kindergeld erhalten, aber ich arbeite bereits in Polen und ich nehme 500 + in Polen und ich habe eine Überweisung aus Deutschland wieder erhalten .Muss ich selbst aus Deutschland kündigen, indem ich einen Brief schreibe oder was ?
Ja, jeder Anspruchsberechtigte ist verpflichtet, der Familienkasse eine Änderung von Tatsachen mitzuteilen, die den Bezug von Leistungen aus Deutschland betreffen.
Hallo, meine Tochter und ich lebten in Deutschland und erhielten Kindergeld. Mein Mann und ich kehrten nach Polen zurück und er blieb in Deutschland. Die Leistung galt für mich. Nach einem Jahr verlangten sie eine Rückerstattung für die 6 Monate, in denen ich nicht mehr in Deutschland lebte, mein Mann aber zu dieser Zeit in Deutschland gemeldet war.
Das hängt davon ab, ob Sie eine Beschäftigung in Polen aufgenommen haben. Wenn ja, hätten Sie die Leistung in Polen erhalten müssen, denn wenn beide Elternteile in verschiedenen EU-Ländern arbeiten, wird die Leistung vorrangig in dem Land gezahlt, in dem das Kind lebt. In diesem Fall hätte die Leistung in Polen gezahlt werden müssen, und Sie hätten eine Differenzzulage aus Deutschland erhalten. Wenn Sie jedoch nicht in Polen arbeiten, ist Deutschland das erste Zahlungsland. Dennoch hätten Sie die Familienkasse über Ihre Abreise informieren müssen.
Hallo ich habe saisonal für zwei Monate in Deutschland 2018 gearbeitet und ich habe einen Bauernhof in Polen seit 2011 ich zahle KRUS und Steuer . Meine Kinder sind in Polen gemeldet und ich bin Witwe.Polen möchte, dass ich die Familienleistungen für die Zeit, die ich in Deutschland gearbeitet habe, zurückgeben, obwohl ich keine Leistungen aus Deutschland, sondern aus Polen erhalten habe.Ist es richtig, dass sie diese Leistungen zurückgeben wollen?
Wenn Sie in Deutschland gearbeitet haben, sollten Sie für die Zeit Ihrer Arbeit von Deutschland aus Leistungen erhalten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie einen Antrag gestellt haben oder nicht.
Welches ist das vorrangige Land, wenn das Kind bei der Mutter in Pl lebt, die Mutter aber ihre Erwerbstätigkeit wegen der persönlichen Betreuung des Kindes für 36 Monate unterbricht?
Der Vater arbeitet natürlich in Deutschland und zahlt dort Steuern. Ich warte auf die Entscheidung über 500+, oder wird sie dann abgelehnt und das Land der Priorität ist Deutschland?
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im Beschluss Nr. f1 vom 12. Juni 2009 zur Auslegung von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Familienleistungen.
Darin heißt es, dass für die Zwecke von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Familienleistungen als "auf der Grundlage einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gewährt" gelten:
(a) aufgrund einer tatsächlichen Beschäftigung oder selbstständigen Erwerbstätigkeit und
(b) während eines Zeitraums der vorübergehenden Aussetzung einer solchen Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit:
(i) infolge von Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall, Berufskrankheit oder Arbeitslosigkeit, soweit für diese Umstände Arbeitsentgelt oder Leistungen, ausgenommen Renten, zu zahlen sind, oder
(ii) während eines bezahlten Urlaubs, eines Streiks oder einer Aussperrung; oder
(iii) während eines unbezahlten Urlaubs zum Zwecke der Kindererziehung, sofern dieser Urlaub nach den geltenden Rechtsvorschriften einer solchen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit gleichgestellt ist.
Das bedeutet, dass Polen das erste Land sein wird, das Leistungen zahlt, während Deutschland die Differenz zwischen der 500+ Leistung und dem KIndergeldbetrag zahlen wird.
Hallo, ich habe eine Frage. Welches ist das vorrangige Land, wenn die Kinder bei ihrer Mutter in Pl leben und der Vater seit kurzem arbeitet?
in Deutschland. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Mutter in Polen ein Pflegegeld für ein behindertes Kind erhalten hat und darauf Rentenbeiträge gezahlt werden. Bisher wurde auch für die drei Kinder 500+ gezahlt. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
Das von der Gemeinde gezahlte Pflegegeld wird als Arbeit behandelt. Das bedeutet, dass Polen das erste Land sein wird, das Leistungen auszahlt, und dass Deutschland den Differenzzuschlag zahlen wird. Bitte stellen Sie einen Antrag bei der Familienkasse in Chemnitz.
Hallo, ist das KG auf ein Kind zurückzuführen, dessen Elternteil in Deutschland Teilzeit arbeitet?
Die Besitzverhältnisse spielen keine Rolle. Es kommt jedoch darauf an, wo das Kind lebt und ob der andere Elternteil arbeitet.
Ist Kindergeld, das auf ein Bankkonto in Polen überwiesen wird, frei von Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher? Wenn ja? Welche Vorschriften regeln dies genau.
Artikel 833 §6 der Zivilprozessordnung besagt, dass unter anderem Familienleistungen nicht vollstreckt werden können. Daher unterliegen alle Familienleistungen, einschließlich Kindergeld, in Polen nicht der Vollstreckung. Es sollte jedoch bedacht werden, dass im Falle einer Kontopfändung die Bank die geschuldeten Beträge an den Gerichtsvollzieher weiterleitet, unabhängig davon, woher sie stammen. Daher kann es vorkommen, dass nicht vollstreckbare Beträge auf das Konto des Gerichtsvollziehers überwiesen werden. In einem solchen Fall sollten Sie sich unverzüglich an den Gerichtsvollzieher wenden und ihn bitten, diese Forderungen von der Vollstreckung auszunehmen. Eine Kontopfändung ist keine Vollstreckung von Familienleistungen. Es handelt sich um eine Vollstreckung in alle Einnahmen von diesem Konto.
Auch in Deutschland war das Kindergeld bis 2010 von der Vollstreckung ausgenommen. Damit das Geld nicht zur Deckung von Schulden dient, muss es heute auf ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto fließen, ein sogenanntes "Pfändungsschutzkonto", auf dem ein bestimmter Betrag vor der Vollstreckung geschützt wird. Im Jahr 2019 beträgt der pfändungsfreie Grundbetrag in Deutschland 1179,80 €.
Hallo, wenn der Vater eines Kindes Kindergeld kassiert und dieses Geld nicht an ein Kind weitergibt, hat er ein solches Recht? Ich füge hinzu, dass ich in pl 500+ alles an die Koordination gegangen ist, er erhält Kindergeld da 500zl weniger, aber er gibt es nicht an das Kind weiter. Er erzieht das Kind nicht und zahlt Unterhalt, aber das Kind ist in Polen bei seiner Mutter. Hat er das Recht, dieses Geld zu kassieren, da er sich nicht für das Kind interessiert?
Leider ist es nach deutschem Recht möglich, die Hälfte des Kindergeldes als Unterhalt anzurechnen, wenn der Kindesvater durch ein deutsches Gericht zur Zahlung verpflichtet wird. Liegt ein solches Urteil nicht vor, sollte der Kindesvater das Geld für den Unterhalt des Kindes überweisen. Tut er dies nicht, beantragen Sie bitte persönlich Kindergeld und geben Sie dabei Ihre Kontonummer an.
Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld nach dem 18. Lebensjahr ist die Fortsetzung der Ausbildung. Erwachsene Kinder, die keine Berufsausbildung oder kein Studium abgeschlossen haben, können die Leistung erhalten: 1. während der Wartezeit auf den Beginn eines weiteren Ausbildungsabschnitts (Warten auf einen Studien- oder Berufsschulplatz) - ACHTUNG: die Unterbrechung sollte nicht länger als 4 Monate dauern! 2. während der Berufsausbildung oder des Studiums 3. während der "Überbrückungszeit", d. h. der Sommerpause zwischen den aufeinanderfolgenden Ausbildungsabschnitten.
Auch volljährige Kinder, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium abgeschlossen haben, aber noch nicht 25 Jahre alt sind, können weiterhin Kindergeld erhalten. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Warten auf einen weiteren Studien- oder Berufsschulplatz - z. B. für die zweite Stufe des Studiums (Master-Abschluss),
- Eine Pause zwischen dem Beginn eines anderen Kurses, dem Erlernen eines anderen Berufs.
Hallo, wir haben einen Fragebogen bekommen, in dem wir angeben müssen, ob ich als Person, die sich mit Kindern in PL aufhält, arbeite oder im letzten Jahr gearbeitet habe (wir sind seit einem Jahr in PL, davor waren wir in DE). Ich betreibe ein Unternehmen in PL, aber ich befinde mich in einem Rechtsstreit mit der ZUS, die behauptet, dass das Unternehmen nicht läuft (der Fall ist seit zwei Jahren vor Gericht). Mein Mann arbeitet seit einem Dutzend Jahren in DE, also kassieren wir Kindergeld für die Kinder. Und jetzt... bedeutet die Tatsache, dass ich seit kurzem in PL arbeite, dass ich vor einem Jahr 500plus in PL hätte beantragen müssen und das Kindergeld um diesen Betrag gekürzt werden müsste, oder wird die deutsche Leistung erst ab Juli dieses Jahres gekürzt?
In der Koordinierungsverordnung heißt es lediglich, dass es bei der Bestimmung des Vorrangs eines Landes für die Zahlung von Familienleistungen darauf ankommt, dass die Arbeit tatsächlich in Polen verrichtet wurde. Dies ist im Wesentlichen eine Frage der Versicherung. Wenn Sie während des fraglichen Zeitraums versichert waren, bedeutet dies, dass Polen das vorrangige Land für die Zahlung von Leistungen war. Das wiederum bedeutet, dass Sie für Ihr zweites und jedes weitere Kind 500+ hätten beantragen müssen. Diese Leistungen werden unabhängig von der Höhe des Verdienstes gezahlt und ab Juli 2019 auch für das erste Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist. Sie sollten auch die Zahlung der Familienbeihilfe in Polen beantragt haben. Deutschland als zweitgünstigstes Land für die Zahlung von Leistungen ist verpflichtet, die Leistungsdifferenz zu zahlen.
Hallo, der Fall ist wie folgt. Ich arbeite in DE, meine Frau ist nicht berufstätig. Wir beziehen Kindergeld in voller Höhe für die beiden Kinder. Ich bin ein sogenannter Grenzgänger und bin mit der ganzen Familie in PL gemeldet. Die Bedingung, die erfüllt werden muss, ist, dass wir gemeinsam gemeldet sind. Fällt Kindergeld an, wenn ich mich erst in PL und dann in DE anmelde? Wie sollte ich das handhaben, damit ich es nicht verliere?
Sie haben Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn Sie in Deutschland wohnen. Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, müssen Sie arbeiten, um Leistungen zu erhalten. Wenn Sie weiterhin in Deutschland arbeiten, haben Sie Anspruch auf die volle Höhe der Leistungen, solange Ihr Ehepartner nicht arbeitet.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich 2018 gearbeitet habe und KEINEN Antrag auf 500+ gestellt habe, sondern weiterhin Kindergeld beziehe (mein Mann arbeitet die ganze Zeit in DE), bedeutet das, dass ich dieses Kindergeld für 2018 zurückzahlen muss? Ich habe nämlich verstanden, dass ich dieses Jahr 500+ beantragen und dem deutschen Amt mitteilen muss....
Genau so ist es. Wenn das vorrangige Land für die Auszahlung des KG Polen war, ist die deutsche Familienkasse berechtigt, einen Teil der Leistung von Ihnen zurückzufordern. Wenn Sie in Polen Anspruch auf Familienleistungen haben, sollten Sie dies der Familienkasse mitteilen.
Hallo, ich arbeite in de meine Frau während in pl sie ist ein Dorfleiter und was ein Sammler hat sie einen schlechten Arbeitsvertrag. Für 1 Kind kg sammeln wir in de jetzt warten wir auf die Geburt des 2ten Kindes . Werden wir noch in der Lage sein, Leistungen in de zu erhalten?
Wenn Sie in Deutschland arbeiten und Ihre Frau in Polen arbeitet, hat Polen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie in Deutschland arbeiten, Vorrang bei der Zahlung von Leistungen. Sie sollten die Familienkasse darüber informieren, denn für zwei Kinder haben Sie in PL Anspruch auf Familienbeihilfe und Kindergeld und in DE auf den so genannten Differenzzuschlag, d. h. die Differenz zwischen der deutschen und der in PL bezogenen Leistung. Wenn Sie die Familienkasse nicht informieren, kann es sein, dass Ihre Leistungen zurückerstattet werden müssen.
Hallo, meine Ex-Frau, die mit ihrer Tochter in Polen lebt, bezieht Kindergeld. Jetzt hat sie 500 + beantragt, so dass das Kindergeld wahrscheinlich um diesen Betrag gekürzt wird. Ist es möglich, die Hälfte des Kindergeldes auf den gezahlten Unterhalt anzurechnen?
Nach deutschem Recht ist es in der Tat möglich, die Hälfte des Kindergeldes auf den gezahlten Unterhalt anzurechnen. Das polnische Recht sieht eine solche Möglichkeit jedoch nicht vor, und der Unterhalt sollte in der richtigen Höhe gezahlt werden.
Hallo. Meine Tochter ist volljährig und sie wird das Kindergeld beantragen. Der Vater des Kindes arbeitet in Deutschland. Ich beziehe Vorruhestandsgeld. Der Vater des Kindes wohnt nicht bei uns. Er hat früher Kindergeld für meine Tochter erhalten, muss sie also wieder eine Geburtsurkunde etc. vorlegen?
Ihre Tochter muss ihre Geburtsurkunde nicht noch einmal vorlegen, aber die Familienkasse wird sicherlich eine Bescheinigung der Universität verlangen, dass sie noch studiert. und die KG-Nummer bleibt dieselbe.
Guten Morgen, wir beziehen das Kingergeld abzüglich unserer 500+, die Kinder leben in Polen. Ich habe eine Frage - in dem Fragebogen von Familienkase über Kinder in meiner Obhut, die Kinder in einer Pflegefamilie sind, soll ich das Geld angeben, das die Pflegefamilie erhält, oder geht es nur um das 500+ Elterngeld?
Der Fragebogen lautet wie folgt: Erhalten Sie finanzielle Leistungen für die Kinder eines Antragstellers aus dem Ausland oder von inter- oder supranationalen Organisationen?
Es sind alle Familienleistungen anzugeben. Leistungen, die für die Gründung einer Pflegefamilie gezahlt werden, gelten nicht als Familienleistungen.
Mein Mann arbeitet in DE, ich lebe mit meinen Kindern in PL und bin sozialversichert, welches Land hat Vorrang bei der Auszahlung der Leistung
Es kommt darauf an, ob Sie tatsächlich Landwirt sind und eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Wenn dies nicht der Fall ist und Sie nur versichert sind und keinen Gewinn aus der Landwirtschaft erzielen, bleibt nach der Rechtsprechung der Gerichte Deutschland das Land der ersten Wahl und Sie erhalten den vollen Betrag der Zulage.
Muss ich das in Polen erhaltene Betreuungsgeld auf diesem Formular der Familienkase eintragen?
Ist dieses Geld für die Einrichtung des Kindergeldanspruchs relevant?
Gemäß Artikel 1z der Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Versicherungssysteme bezeichnet der Begriff "Familienleistung" jede Sach- oder Geldleistung, die zur Deckung der Ausgaben einer Familie bestimmt ist, mit Ausnahme von Unterhaltsvorschüssen und besonderen Geburts- und Adoptionsbeihilfen nach Anhang I. Das Betreuungsgeld mindert also Ihr Kindergeld und sollte in Ihrem Antrag auf deutsche Leistungen angegeben werden.
Hallo. Wir haben vor zwei Jahren KG beantragt und teilweise bewilligt bekommen. Die deutsche FK sagt, dass PL das Vorrecht auf Zahlung hat. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war ich, d.h. meine Frau, noch nicht berufstätig und habe daher in meiner Einkommensteuererklärung 00 PLN angegeben. Mein Mann arbeitet in Deutschland und zahlt dort Steuern, er ist ständig dort stationiert, d. h. er hat dort eine Steuerklassennummer und eine Steuernummer. Gibt es eine Regel, die besagt, dass, wenn es nur eine Steuerbewegung in DE gibt, dieses Land Vorrang bei der Zahlung hat? Der Fall ist vor Gericht gegangen, aber wir wollen begründen, warum wir den Antrag nicht in Polen gestellt haben.
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Leistungsantrags nicht in PL gearbeitet haben und bis heute nicht arbeiten, ist Deutschland das Land, das für die Zahlung von Leistungen vorrangig zuständig ist. Dies ist in der EU-Verordnung Nr. 883/2004 geregelt. Die Artikel 67 und 68 dieser Verordnung enthalten Regeln für die Zahlung von Leistungen in Fällen, in denen die EU-Bestimmungen zur Koordinierung von Familienleistungen anzuwenden sind. Die Antragstellung in Polen ist jedoch eine andere Sache. Denn obwohl Deutschland das Land ist, das vorrangig Leistungen zahlt, beantragt die Familienkasse in einem Fall, in dem Sie die Voraussetzungen für Leistungen in Polen erfüllen, eine Ablehnungsentscheidung Polens wegen des Vorrangs der Zahlung von KG durch Deutschland. Der Grund dafür ist, dass die Familienkasse sicher sein muss, dass Sie keine Leistungen in Polen erhalten. Sie tut dies also aus reinen Beweiszwecken. Ich denke aber, dass eine Klage vor einem deutschen Gericht helfen sollte und Sie die Differenz erhalten sollten, wenn es natürlich keine anderen Gründe dafür gibt.
Hallo
Ich lebe dauerhaft in Deutschland und erhalte hier eine Witwenrente, meine 17-jährige Tochter lebt mit ihrem Bruder und meinem 35-jährigen Sohn in Pl. Ist der Sohn kindergeldberechtigt?
Grüße
Nach der EU-Verordnung 883/04 hat auch eine Person, die eine Rente aus Deutschland bezieht, Anspruch auf Kindergeld. Stellen Sie daher bitte einen Antrag bei der Familienkasse Ihres Wohnorts und geben Sie in dem Antrag die Kontonummer Ihrer Tochter oder Ihres Bruders an, bei dem Ihre Tochter lebt.
Ob 20 Stunden pro Woche arbeiten. Und dann im Urlaub. Als Studentin. Kann ich das Kindergeld verlieren?
Ja, denn der Kindergeldempfänger darf im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten und den Betrag des so genannten Minijobs, also 450 Euro pro Monat, nicht überschreiten.
Ich arbeite in Polen und erhalte Kindergeld für meinen Sohn, der studiert und aufgrund einer Hinterbliebenenrente nach dem Tod seines Vaters volljährig ist. Kann ich die jährliche Familienbeihilfe in meinem PIT mit dem polnischen Finanzamt abrechnen? Habe ich noch Anspruch auf Kindergeld für meinen Sohn, der studiert?
Ja, natürlich. Wenn Sie während des Steuerjahres erwachsene Kinder unterstützt haben:
- unabhängig von ihrem Alter, die nach gesonderten Rechtsvorschriften ein Pflegegeld (Zuschlag) oder eine Sozialrente erhalten haben, oder
- bis zum Alter von 25 Jahren, die eine Schule besuchen, die in den Verordnungen über das Bildungssystem, die Hochschulen und die Wissenschaft oder in den Verordnungen über das Bildungssystem oder die Hochschulen, die in einem anderen Land als der Republik Polen in Kraft sind, genannt sind, wenn sie in einem Steuerjahr kein steuerpflichtiges Einkommen mit Ausnahme einer Familienrente erhalten haben, können Sie die Familienbeihilfe verwenden. Außerdem ist das Kindergeld eine Leistung, deren Betrag nicht zum Einkommen gehört. Es ist auch nicht das Einkommen des Kindes.
Vielen Dank für Ihre Antwort.ich hatte Zweifel, weil im deutschen Steuersystem Finanzamt sammeln Kindergeld können Sie nicht für die Familienbeihilfe beim Finanzamt zu beantragen.ich hatte Bedenken über die Position der Familenkassy....
Hallo
Ich würde gerne wissen, wie es mit dem Kindergeld aussieht, denn als wir verheiratet waren, hat mein Mann während unserer Scheidung Leistungen in Deutschland erhalten. Es kam ein Fragebogen zum Ausfüllen des Kindergeldfragebogens, aber mein Mann wollte ihn aus Wut nicht ausfüllen, also wurde das Kindergeld einbehalten und sogar aufgefordert, einen gewissen Betrag zurückzuzahlen. Vor einem Jahr habe ich einen Antrag auf Familienleistungen in Polen gestellt, die Unterlagen wurden an das Koordinierungssystem in Poznan geschickt, aber bis heute herrscht Schweigen, wie lange müssen wir also noch warten? Und ob Polen oder Deutschland Leistungen zahlen wird, da wir geschieden sind, ich Krankengeld beziehe und halbtags gearbeitet habe.
Für 500 plus habe ich im Juli ebenfalls die Unterlagen eingereicht, und bis heute ist es still geworden.
Als Sie in Polen Familienleistungen beantragt haben, haben Sie wahrscheinlich angegeben, dass der Vater des Kindes in Deutschland arbeitet und lebt. Auf der Grundlage dieser Angaben haben Sie Ihre Unterlagen an das Woiwodschaftsamt geschickt, das für die Koordinierung der Familienleistungen zuständig ist. Diese setzt sich mit der Familienkasse in Verbindung, um festzustellen, welches Land bei der Auszahlung der Leistungen Vorrang hat. Leider dauert es manchmal 2 Jahre, bis eine Entscheidung getroffen wird. Es ist wichtig, dass Sie eine Bescheinigung des OPS mitnehmen, die das Datum der Antragstellung in Polen bestätigt. Das ist wichtig, denn seit 2010 wird die Antragstellung in Polen so behandelt, als ob der Antrag gleichzeitig in Deutschland gestellt worden wäre. Die Tatsache, dass Sie die Unterlagen in Polen eingereicht haben, muss in jedem Fall der Familienkasse vorgelegt werden. Wenn Sie in Polen arbeiten, ist Polen das erste Land, in das gezahlt wird. Das bedeutet, dass Sie die Differenz aus Deutschland erhalten. Wir empfehlen unseren Kunden, das Kindergeld auch in Deutschland individuell und unabhängig zu beantragen, obwohl sie den Antrag in Polen gestellt haben und diesen Antrag so behandeln, als wäre er auch in Deutschland gestellt worden. Der Grund dafür ist, dass wir im deutschen Antrag die Zahlung für 6 Monate zurück beantragen können. Diese Tatsache muss in diesem Antrag angegeben werden.
Hallo ich habe. Frage der Vater meiner Tochter hat mehrere Jahre in Deutschland gearbeitet die letzten 2 Jahre hat er nicht gearbeitet und im Dezember 2018 ist er in Deutschland gestorben hat meine Tochter Anspruch auf eine Rente oder Kindergeld ihre Tochter ist 20 Jahre alt studiert und lebt in Polen. Ihr Vater hat nie eine Leistung für seine Tochter erhalten. aus Deutschland wäre ich dankbar für Ihre Antwort Grüße.
In diesem Artikel geht es um Familienleistungen aus Deutschland, das so genannte Kindergeld. Eine Waisenrente ist eine völlig andere Leistung, die von der Versicherungsgesellschaft gezahlt wird, bei der der Verstorbene zuletzt vor seinem Tod versichert war. Ich bin Rechtsberater in Polen, und die von Ihnen angesprochenen Fragen gehen über die polnische Gesetzgebung hinaus. Daher können die nachstehenden Informationen nicht als Rechtsberatung angesehen werden.
Höchstwahrscheinlich hat Ihre Tochter Anspruch auf eine so genannte Waisenrente, sofern sie studiert. Eine Waisenrente wird auf vorherigen Antrag gezahlt, wenn die verstorbene Person bis zu ihrem Tod eine Rente bezogen hat oder
vor ihrem Tod nachgewiesen hat, dass sie die erforderliche Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat. Das heißt, der Vater der Tochter muss vor seinem Tod mindestens 5 Jahre lang in Deutschland versichert gewesen sein. In diesem Fall hätte die Tochter Anspruch auf 10 % der Rente ihres Vaters. Leider müssen Sie sich um alles selbst kümmern. Sie müssen bei allen großen Versicherungsgesellschaften in Deutschland anfragen, ob der Verstorbene bei ihnen versichert war, oder Sie müssen sofort einen Antrag stellen. Dem Antrag müssen Sie alle Nachweise beifügen, insbesondere eine Bescheinigung der Universität, aus der hervorgeht, dass er sein Studium fortgesetzt hat. Ich schlage vor, dass Sie sich an einen deutschen Anwalt wenden, der Ihnen hilft, die Angelegenheit in Deutschland zu regeln.
Wenden Sie sich an die ZUS in Polen, und man wird Ihnen Formulare zum Ausfüllen geben, sofern Sie einige Informationen über den Vater Ihrer Tochter haben, z. B. einige Arbeitsbescheinigungen usw. Je mehr Informationen, desto besser, und man wird sie an die ZUS in Opole schicken, wo man sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie warten lassen wird. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Aber wenn der Vater Ihrer Tochter mindestens 5 Jahre lang gearbeitet hat, wird er etwas bekommen, auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist, aber Polen subventioniert die niedrigste Rente, da wir in der EU sind.
Ist Kindergeld für Kinder fällig, wenn ein Elternteil einen landwirtschaftlichen Betrieb in Polen hat und bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (KRUS) versichert ist und der andere in Deutschland arbeitet?
Ja, die Registrierung bei KRUS bedeutet, dass Sie ein Landwirt sind. Wenn Sie in Polen 500 + erhalten, haben Sie Anspruch auf einen Differenzzuschlag aus Deutschland.
Steht meinem Sohn Kindergeld zu, wenn er eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland erhält? Da ich bereits von meinem Mann geschieden war, hatte ich keinen Anspruch auf eine Witwenrente. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Guten Tag, wie lange dauert es, bis das deutsche Amt eine Entscheidung über das Kindergeld trifft?
Im Verwaltungsverfahren für die Zahlung von Familienleistungen gibt es bei der deutschen Familienkasse keine feste Frist für den Erlass eines Bescheids. Der Bescheid hängt davon ab, ob alle Unterlagen eingereicht wurden. Sie müssen also Geduld haben. Nach unserer Erfahrung beträgt die Wartezeit zwischen 4 Wochen und 3 Monaten. In komplizierten Fällen, bei der Vervollständigung von Unterlagen, sogar 6 Monate. Natürlich ist das KG überbezahlt.
Kann mein Sohn, der volljährig ist und am Wochenende die Schule besucht, etwas dazuverdienen? Werde ich das Kindergeld verlieren, wenn er 20 Stunden pro Woche arbeiten geht?
Guten Morgen, ich habe eine Frage
Ich habe vor 8 Monaten entbunden und bis heute noch kein Kindergeld für meinen Sohn erhalten, obwohl ich einen Antrag und die entsprechenden Unterlagen eingereicht habe. Bitte sagen Sie mir, wie lange ich auf die Entscheidung und die Auszahlung warten muss, da ich dauerhaft in Deutschland lebe....
Und haben Sie sich bei der Familienkasse beworben?
Wir möchten Sie bitten, die Kommentare und den Artikel zu lesen. Eine ähnliche Frage ist bereits beantwortet worden.
Hallo. Was ist, wenn ich ein halbes Jahr im Ausland arbeite und den Rest der Zeit in Polen verbringe? Ich bin vom Vater des Kindes geschieden und er ist in Polen arbeitslos. Das Kind verbringt das ganze Jahr in Polen bei den Großeltern. Habe ich dann Anspruch auf Kindergelg oder 500+?
Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie in DE unbeschränkt steuerpflichtig sind oder wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in DE haben. Wenn Sie in Deutschland Steuern zahlen oder sich länger als 183 Tage in DE mit der Absicht aufhalten, dort zu leben, sollten Sie KG in DE erhalten. Seit 2010 können Sie den Antrag nur noch bei der Familienkasse oder dem OPS stellen. Diese Behörden sind verpflichtet, den Fall als einen einzigen Antrag zu bearbeiten. Dies dauert jedoch manchmal Jahre. Wir würden Ihnen daher empfehlen, die Unterlagen in Polen einzureichen, aber nicht in Deutschland.
Meine Frage ist, ob die DUW ihre Entscheidung an die Familienkasse weiterleitet oder ob wir selbst Kindergeld beantragen müssen,
Seit 2014 interagieren die Behörden der Länder in Bezug auf Leistungen miteinander. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Antragstellung in Polen gleichzeitig das Datum der Antragstellung in Deutschland ist. Allerdings ist diese Zusammenarbeit sehr aufwändig. Sie sollten daher die Sache selbst in die Hand nehmen und einen Antrag bei der deutschen Familienkasse stellen. Wenn die von Ihnen geschilderte Situation nach 2014 eingetreten ist und Sie die Arbeit Ihres Mannes in Deutschland dem polnischen Sozialversicherungsamt gemeldet haben, sollten Sie bei der Familienkasse einen Antrag auf Zahlung von Leistungen für den strittigen Zeitraum stellen. Schließlich wurde der Antrag beim polnischen Träger eingereicht, und der Zeitraum für den Leistungsbezug sollte ab diesem Datum berechnet werden.
Hallo, ich habe eine Frage: Mein Partner arbeitet in Deutschland und pendelt jeden Tag aus Polen, ich bleibe zu Hause und erziehe das Kind, wir haben Kindergeld beantragt, aber wir wurden abgelehnt, weil der Vater des Kindes bei seiner Familie zu Hause gemeldet ist, und ich bin bei mir zu Hause zusammen mit dem Kind gemeldet, aber wir leben zusammen. In dem Schreiben wurde uns gesagt, dass der Vater des Kindes mit dem Kind zusammen gemeldet sein sollte, aber im Moment ist das nicht möglich, und in dem Schreiben steht, dass die Mutter des Kindes (also ich) Kindergeld beantragen sollte. Glauben Sie, dass alles in Ordnung sein wird? Wir sind nicht verheiratet, wir haben verschiedene Anmeldungen, aber wir leben zusammen und das Kind trägt natürlich den Namen des Vaters.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt auf der Grundlage der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Anspruchsberechtigt ist also Ihr Ehepartner. Er kann das Geld jedoch nicht erhalten, weil Sie nachgewiesen haben, dass das Kind nicht beim Vater lebt. Das Geld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt. Bitte reichen Sie den Antrag nach 6 Monaten erneut ein, aber geben Sie entweder sich selbst als Antragsteller an oder korrigieren Sie die Daten, je nach Verfahrensstand.
Was ist, wenn der Vater im Vereinigten Königreich arbeitet, ich im Mutterschaftsurlaub im Vereinigten Königreich bin, aber seit der Schwangerschaft im Vereinigten Königreich registriert bin und das Kind im Vereinigten Königreich geboren und registriert wurde? Ich habe nur das Kindergeld beantragt, muss ich es auch im Vereinigten Königreich beantragen? Ich habe mich im September beworben und weiß nicht, ob ich mich auch in Polen bewerben sollte? Ist es besser, keinen Antrag zu stellen, damit die Familienkasse von pl erfährt, dass ich dort keine Leistungen erhalte? Gibt es eine Beratungsstelle, bei der ich auf Polnisch nachfragen kann, in welchem Stadium sich mein Antrag befindet?
Gemäß Artikel 68 der Verordnung zur Koordinierung der Leistungen der sozialen Sicherheit (ich habe darüber bereits in einer anderen Frage geschrieben) wird der Mutterschaftsurlaub, wenn er nur eine vorübergehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit darstellt, so behandelt, als ob die Person in Polen arbeiten würde. Das bedeutet, dass Sie die Familienleistungen in Polen beantragen sollten, wenn Sie in Polen wohnten. Da das Kind derzeit in Deutschland bei seinem Vater wohnt, sollte die Familienleistung in Deutschland gezahlt werden. Für die Dauer des Aufenthalts des Kindes in Deutschland und wegen der unbeschränkten Steuerpflicht des Ehemannes ist Deutschland das erste Land, in dem die Beihilfe gezahlt wird.
Hallo, ich habe im April einen Antrag auf Kindergeld gestellt. Ich arbeite in Deutschland ich bin unbeschränkt steuerpflichtig aber ich habe meine Anmeldung mit meiner Frau und zwei Kinder in Polen meine Frau arbeitet nicht. Ich habe die 500+ Leistung im Juni ausgesetzt. Anfang Oktober habe ich von der Familienkasse einen Bescheid über die Bewilligung des Bezuges erhalten und jetzt habe ich einen negativen Bescheid über die 500+ von April bis Mai 2021 erhalten. Wird die Familienkasse mir jetzt das Kindergeld auszahlen und wenn ja wie lange kann das dauern.
Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die KG-Leistung. Wenn Ihre Frau nicht erwerbstätig ist, wird der gesamte Betrag von der Familienkasse gezahlt. Schicken Sie den Ablehnungsbescheid so schnell wie möglich an die Familienkasse, zusammen mit einer Erläuterung des Falles und einem Antrag auf Überzahlung des Gesamtbetrags. Die gesamte Leistung sollte in Deutschland ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, an dem die Leistung in Polen ausgesetzt wird. Die Dauer ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Ablehnung an die Familienkasse ist unterschiedlich. Die durchschnittliche Wartezeit für eine Überzahlung, wenn keine anderen negativen Voraussetzungen für die Auszahlung der Leistung vorliegen, beträgt etwa 6 Wochen. Ich empfehle Ihnen, den Bescheid einzuscannen und ebenfalls per E-Mail unter Angabe der KG-Nummer an die Familienkasse zu senden.
Innerhalb welcher Frist müssen sie das Geld zahlen? Erhalten Sie zuerst das Geld oder ein Anerkennungsschreiben?
In der Regel erhalten Sie zunächst einen Zuwendungsbescheid und einige Tage später das Geld. Die Wartezeit ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt davon ab, ob alle Voraussetzungen für die Auszahlung geprüft wurden.
Hallo, ich habe eine Frage, weil ich mit meiner Tochter in Polen lebe, der Vater lebt und arbeitet in Deutschland, seit August hat er seine Tochter zu Hause angemeldet und für sie Leistungen beantragt, und ich sollte hinzufügen, dass die Tochter volljährig ist. Er hat eine Ablehnung erhalten, jetzt versucht er, einen Antrag für sich selbst zu stellen, aber die Tochter hat ein Dilemma, ob sie ihm ein Schulzeugnis vorlegen soll, damit er das Geld nicht nimmt, wir haben ein Problem, weil der Antragsteller bis jetzt ich war und alles in Ordnung war, jetzt will er uns kein Zeugnis für den Antrag auf Arbeit geben und so haben wir kein Einkommen, was kann man in diesem Fall tun?
Leider hat die Familienkasse keine Instrumente, mit denen sie den Kindesvater zwingen kann, eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vorzulegen. Ich denke, dass Sie die Leistungen trotzdem selbst beantragen sollten. Der Kindsvater hat keinen Anspruch auf das Geld, weil das Kind nicht bei ihm lebt und er dafür verantwortlich ist. Wenn der Bescheid negativ ausfällt, haben Sie das Recht, das Finanzgericht anzurufen, das den Kindesvater unter Androhung eines Bußgeldes zwingen kann, seinen Arbeitsplatz anzugeben und die entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Es lohnt sich also, sich darum zu bemühen.
Sie haben mir Kindergeld bewilligt, aber ich habe nur die 500 plus Zuschlag in Polen bekommen, aber ich sammle nicht in Polen. Was nun?
Sie haben 30 Tage Zeit, um gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dem Widerspruchsschreiben müssen Sie den Bescheid beifügen, mit dem die Zahlung von 500+ abgelehnt wird, oder eine Bescheinigung des MOPS (Städtisches Amt für Sozialhilfe), aus der hervorgeht, dass Sie in Polen keinen Anspruch auf diese Leistung haben. In der Begründung des deutschen Bescheids werden Sie aber sicher eine Erklärung finden, warum Ihnen nur die Referenzzulage gewährt wurde.
Asien
Hallo, zum Zeitpunkt der Beantragung und Gewährung von Kindergeld war ich nicht verheiratet. Wir sind jetzt seit zwei Jahren verheiratet und die Kleine und ich tragen den Nachnamen meines Mannes. Leider habe ich das der Familienkasse nicht mitgeteilt, ich dachte, ich gebe diese Information an das zbfs weiter (das ich informiert habe und eine übersetzte Heiratsurkunde geschickt habe). Wenn ich die Änderung des Familienstandes melde, muss ich dann für diese zwei Jahre Kindergeld zurückzahlen?
Sie haben nicht geschrieben, ob Sie in Deutschland oder in Polen leben. Wir wissen nicht, ob die Regeln für die Koordinierung von Familienleistungen in Ihrem Fall gelten. Wenn Sie beide in Deutschland leben, sollte die Tatsache, dass Sie verheiratet sind, keinen Einfluss auf den Leistungsanspruch haben, es sei denn, Sie erhalten beide Leistungen für dasselbe Kind.
Hallo, der Vater meines 2 Jahre alten Sohnes ist tot. Er hat in Deutschland gearbeitet, aber er zahlt keine Beiträge, also ist die Rente nicht fällig. Ich habe gerade einen Brief erhalten, in dem steht, dass die Rente nicht fällig ist und dass sie meinen Fall an das Kindergeld gemeldet haben. Meine Frage lautet: Gibt es eine Chance, dass ich Anspruch auf Kindergeld habe? Ich habe ein weiteres Kind, das ich allein erziehe. Ich erhalte 500plus für zwei Kinder, Kindergeld für den älteren Sohn, Familienbeihilfe für zwei Kinder und die Beihilfe für alleinerziehende Mütter für den jüngeren Sohn. Zurzeit bin ich nicht erwerbstätig.
Die Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Nach dem Tod einer erwerbstätigen Person haben Sie auch Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie eine Hinterbliebenenrente erhalten. Haben Sie jedoch keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, gibt es keine Gründe für den Bezug von Kindergeld, zumal Sie mit Ihren Kindern in Polen wohnen.
Die Hinterbliebenenrente und das so genannte Kindergeld schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie erhalten diese Rente als Sicherheitsnetz vom Sozialversicherungsamt im Falle des Todes Ihres Vaters, wenn Sie noch nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, oder wenn andere gesetzlich festgelegte Bedingungen erfüllt sind.
Arbeitet ein Elternteil in Deutschland, gilt Artikel 68 der EU-Verordnung 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Danach gelten für den Fall, dass nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten Leistungen für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen gewährt werden, die folgenden Prioritätsregeln:
Bei Leistungen, die von mehreren Mitgliedstaaten aus verschiedenen Titeln gezahlt werden, gilt folgende Rangfolge: erstens Ansprüche, die aufgrund einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit gewährt werden, zweitens Ansprüche, die aufgrund des Bezugs einer Alters- oder Invaliditätsrente gewährt werden, und drittens Ansprüche, die aufgrund des Wohnorts erworben werden. Das bedeutet, dass das Land, in dem die Familienbeihilfe in voller Höhe gezahlt wird, Deutschland sein sollte. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei der Familienkasse in Chemnitz ein.
Hallo, ich habe eine Frage, mein Mann arbeitet in Deutschland und wir sammeln dort KG in diesem Jahr im August begann ich in Polen arbeiten nicht für 500+ beantragen muss ich beantragen? Ist das freiwillig? Und wenn ich es muss, müssen wir dann das bereits gesammelte KG-Geld zurückgeben?
Der Bezug von 500+ ist Ihr Recht, nicht Ihre Pflicht. Wenn Sie jedoch Kindergeld aus Deutschland beziehen, während Sie arbeiten, müssen Sie diese Änderung der Familienkasse melden. Auf der Grundlage der Verordnung über die Koordinierung der Versicherungssysteme unterliegen Sie dieser Koordinierung. Darin heißt es unter anderem, dass bei einem Leistungsanspruch in zwei EU-Ländern das Land, in dem der Berechtigte arbeitet, Vorrang hat. Sind jedoch beide Elternteile erwerbstätig, hat das Land Vorrang, in dem ein Elternteil arbeitet und in dem das Kind wohnt. Auch Polen ist das Land, in dem die Leistungen vorrangig gezahlt werden, während Deutschland die Differenz auszahlt. Die Familienkasse sollte ab August einen Erstattungsbescheid ausstellen, wenn Sie tatsächlich Anspruch auf Leistungen aus Polen haben. Polen zahlt die Leistungen ab dem Datum der Antragstellung. Ich würde vorschlagen, dass Sie die Leistungen in Polen beantragen.
Vielen Dank für Ihre Antwort, aber ich habe etwas nicht verstanden, ich wusste nicht, dass ich die Dokumente für 500+ ab dem Tag einreichen muss, an dem ich in Polen zu arbeiten beginne, ich werde sie sicherlich ab Januar einreichen, aber ich verstehe nicht, warum Deutschland eine Rückerstattung ab August beantragen kann, als ich zu arbeiten begann, wenn ich die Dokumente für diese Leistung in Polen nicht eingereicht habe, also zusammenfassend, in Polen werde ich die Rückerstattung ab August nicht bekommen und in Deutschland muss ich die Differenz zurückgeben? Und das, obwohl wir die Leistung in Polen nicht beantragt haben? Müsste es nicht so sein, dass ich ab Januar, wenn ich die Unterlagen einreiche, das KG um den in Polen erhobenen Betrag reduziert bekomme? Und in PL erhalte ich die Leistung normalerweise ab dem Tag der Antragstellung, warum wird das Geld dann dort zurückverlangt? Kann ich gegen diese Entscheidung irgendwie Widerspruch einlegen?
Ja, leider. Sobald Sie eine Arbeit aufnehmen, ist das Land für die Zahlung von Leistungen vorrangig, in dem das Kind oder die Kinder, für die Leistungen bezogen werden, leben. Wenn Ihre Kinder in Polen leben, müssen Sie die Familienleistungen und 500+ beantragen, sobald Sie eine Beschäftigung aufnehmen. Außerdem müssen Sie die Familienkasse über die Aufnahme der Beschäftigung informieren, die dann den so genannten Differenzzuschlag zahlt.
Vielen Dank für Ihre Antwort, aber ich habe etwas nicht verstanden, ich wusste nicht, dass ich die Dokumente für 500+ ab dem Tag einreichen muss, an dem ich in Polen zu arbeiten beginne, ich werde sie sicherlich ab Januar einreichen, aber ich verstehe nicht, warum Deutschland eine Rückerstattung ab August beantragen kann, als ich zu arbeiten begann, wenn ich die Dokumente für diese Leistung in Polen nicht eingereicht habe, also zusammenfassend, in Polen werde ich die Rückerstattung ab August nicht bekommen und in Deutschland muss ich die Differenz zurückgeben? Und das, obwohl wir die Leistung in Polen nicht beantragt haben? Müsste es nicht so sein, dass ich ab Januar, wenn ich die Unterlagen einreiche, das KG um den in Polen erhobenen Betrag reduziert bekomme? Und in PL erhalte ich die Leistung normalerweise ab dem Tag der Antragstellung, warum wird das Geld dann dort zurückverlangt? Kann ich gegen diese Entscheidung irgendwie Berufung einlegen? Ich habe vergessen hinzuzufügen, dass ich bis August nicht gearbeitet habe, ich war arbeitslos und der einzige, der gearbeitet hat, war mein Mann (er hat in De gearbeitet), ändert das etwas an der Situation? Vielleicht müssen wir das Geld nicht zurückzahlen, da der erste Vertrag ein Probevertrag war und ich nicht sicher war, ob ich einen Job für einen längeren Zeitraum bekommen würde, und der Papierkram selbst in diesem Fall etwa sechs Monate dauert.
Sie können Ihre Anfrage gerne an die E-Mail-Adresse des Bundeskanzleramtes senden. Wir werden versuchen, alles noch einmal zu klären.
Hallo. Wer muss das Kindergeld zurückzahlen, das selbständig eingezogen wurde? Die Person, die in Deutschland gearbeitet hat oder die Person, die mit dem Kind in Polen war?
Zu Unrecht bezogene Leistungen müssen von der berechtigten Person zurückgezahlt werden. Wenn das Geld jedoch an einen anderen Elternteil geflossen ist, der das Kind täglich betreut und bei dem das Kind lebt, können beide Elternteile zur Rückzahlung verpflichtet sein.
Kann ein behinderter Student, der ein Stipendium von einer polnischen Universität (für Behinderte) und vom Amt für soziale Unterstützung (GOPS) erhält, in Deutschland Familienbeihilfe beantragen?
Ein Stipendium ist kein Job. Sie erhalten es aus einem bestimmten Grund, zum Beispiel wegen sozialer Bedürfnisse oder guter schulischer Leistungen. Nur Arbeit in bestimmten Situationen schließt Sie vom Kindergeld aus. Darüber habe ich oben geschrieben.
Was ist, wenn mein Mann krankgeschrieben ist? Haben wir dann noch Anspruch auf Kindergeld? Müssen wir die Bundesagentur informieren?
Das Krankengeld ist eine vorübergehende Leistung, die für die Dauer der Krankheit gezahlt wird. Es unterbricht daher nicht Ihren Anspruch auf Familienleistungen aus Deutschland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Familienkasse bei längerer Krankheit informieren müssen.
Herzlich willkommen,
Ich bitte um Hilfe, ich habe bis März dieses Jahres Unterhalt bezogen, der Unterhalt wurde eingestellt, weil wir im April mit dem Kind zurück nach Polen gezogen sind. Der Vater des Kindes ist in Deutschland geblieben, er zahlt nichts, ich habe keinen Kontakt zu ihm, ich habe praktisch keine Informationen, außer wo er arbeitet.
Da ich wegen der Erkrankung meines Kindes meine Arbeit aufgeben musste, habe ich keinen Anspruch auf 500plus. Ich wurde abgewiesen und mir wurde gesagt, ich solle Kindergeld beantragen. Bitte helfen Sie mir, was ich tun soll, um das Geld für mein Kind zu bekommen. Vielen Dank im Voraus.
Sie können uns gerne per E-Mail Informationen zukommen lassen sekretariat@bktkancelaria.pl. Wir haben noch einige Fragen zum Sachverhalt des Falles.
Hallo, alleinerziehende Mutter, die in Deutschland arbeitet, Kinder unter der Obhut ihrer Großmutter, Vater in der Tschechischen Republik, kann ich Kindergeld beantragen, da ich dem Steuersystem in Deutschland unterliege ... wie sieht es mit Leistungen im Vereinigten Königreich aus ..... wo die Kinder leben und wohnen.
Sie haben keinen Anspruch auf Familienleistungen in Polen, weil Sie beide im Ausland arbeiten. Sie müssen das Kindergeld in Deutschland und in der Tschechischen Republik beantragen. Neben einer Reihe von Unterlagen, die Sie an die Familienkasse in Chemnitz schicken müssen, müssen Sie auch ein Schreiben Ihrer Eltern beifügen, in dem sie erklären, dass sie ihre Großmutter mit der Betreuung ihrer Kinder betrauen. Dieses Schreiben muss ins Deutsche übersetzt werden.
Hallo, ich habe folgende Frage, kann ich die Hälfte des Kindergeldes, das meine Ex-Frau erhält, von der Unterhaltszahlung von 419 Euro abziehen? Wir leben beide in Deutschland und sind geschieden.
Das polnische Recht sieht keine Kürzung der Unterhaltszahlungen aufgrund des Bezugs von Kindergeld vor. Das deutsche Recht lässt diese Möglichkeit zu. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen deutschen Rechtsanwalt.
Hallo ich habe eine sehr wichtige Frage,mein Mann arbeitet in Deutschland wir haben Kindergeld seit 2018 . Ich lebe mit meinem Kind in Polen und hatte einen Vertrag bis Ende Dezember bei der Arbeit. In den letzten sechs Monaten war ich in unbezahlter Elternzeit weil unser Einkommen überschritten wurde. Ich habe eine Arbeitsbescheinigung erhalten und muss zum Arbeitsamt gehen, um mich anzumelden, dann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Muss ich dies bei der Familienkasse ?????? dokumentieren. Ändert sich dadurch etwas an der Zahlung von Kindergeld?
An der Zahlung von Kindergeld sollte sich nichts ändern, aber jede Änderung der Beschäftigung sollte der Familienkasse gemeldet werden.
Mutter eines Kindes, dem seit mehreren Jahren die elterlichen Rechte entzogen wurden. Sie hält sich in Deutschland auf. Kein Kontakt zu ihr.Vater mit Kind lebt in Polen. Derzeit nicht berufstätig.Verweigerung von Kindergeld und 500+.Koordinierungsregeln.
Kann ein Vater einen Antrag bei der FK.stellen, ohne zu wissen, wo die Mutter des Kindes lebt und arbeitet?
Ja, auf jeden Fall. Der Vater des Kindes sollte bei der Familienkasse in Chemnitz einen Antrag ausfüllen, in dem er die gesamte Situation schildert und so viele Informationen wie möglich über die Mutter des Kindes liefert. Komplizierter wird die Angelegenheit, wenn keine Angaben gemacht werden. Die Familienkasse greift nur selten auf andere Mittel zurück, um solche Daten zu erhalten. In der Regel wird die Entscheidung abgelehnt und nur das deutsche Gericht hat die Möglichkeit, die Angaben der Mutter zu überprüfen. Dennoch besteht die Möglichkeit. Im Falle einer negativen Entscheidung in Deutschland kann eine solche Entscheidung bei der OPS in Polen eingereicht werden.
Hallo. Mein Ex-Partner zahlt Unterhalt und arbeitet in Deutschland. Ich benutze kein z500+ in Polen, kann er sich in Deutschland bewerben.
Dieser Anspruch gilt natürlich auch für den Vater der Kinder. Sie müssen einen Antrag bei der Familienkasse in Chemnitz ausfüllen und einreichen.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Ich habe eine Frage, der Mann arbeitet in Deutschland und die Frau arbeitet in Polen, sie bekommen nur Kindergeld für die Kinder, müssen sie das zurückzahlen? Und die Kinder leben in Polen, ich sollte hinzufügen, dass der Mann in Deutschland gemeldet ist.
Diese Frage wurde bereits in früheren Kommentaren zu Beiträgen erläutert. Sie können sie gerne lesen.
Guten Tag, ich habe eine Frage. Die ganze Familie wohnt seit 2015 in Deutschland. Wir haben für unseren Sohn Kindergeld erhalten, obwohl mein Mann und ich in den Niederlanden gearbeitet haben. Im Jahr 2017 wurde unsere Tochter in Deutschland geboren und wir haben auch Kindergeld erhalten. Wir haben also fünf Jahre lang ganz normal die Leistungen erhalten. Jetzt, ab August 2020, wurde das Kindergeld einbehalten, als wir plötzlich alles herausfanden und dass mein Mann in den Niederlanden arbeitet. Ich habe seit 3 Jahren nicht mehr gearbeitet und bin mit den Kindern zu Hause. Seit August dieses Jahres arbeite ich in Deutschland in einem Minijob. Das Kindergeld gehörte von Anfang an meinem Mann. Was kann ich erwarten? Und ist ein solches Vorgehen legal?
Die Familienkasse ist berechtigt, eine Untersuchung über den unrechtmäßigen Bezug von Kindergeld einzuleiten. Wenn Sie beide in den Niederlanden gearbeitet haben, sind die Niederlande nach der EU-Verordnung das Land, das die Leistungen zu zahlen hat. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Land, in dem der Empfänger arbeitet, Vorrang bei der Zahlung hat. Was können Sie erwarten? Sicherlich auch die Erstattung der Leistungen für den Zeitraum, in dem Sie in den Niederlanden gearbeitet haben. Bitte beachten Sie, dass die Familienleistungen in Deutschland eng mit Steuern verbunden sind. Es handelt sich um eine steuerlich absetzbare Leistung. Die Verjährungsfrist für die Rückerstattung von Leistungen beginnt mit der letzten zu Unrecht bezogenen Kindergeldleistung zu laufen.
In diesem Fall ist gemäß der Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Polen das Land, das für die Zahlung der Familienleistungen vorrangig zuständig ist. Das bedeutet, dass Sie der Familienkasse Ihre Beschäftigung in Polen melden sollten. Sobald Sie Leistungen in Polen beziehen, sollte die Familienkasse ihre Entscheidung rückgängig machen und nur den Differenzzuschlag zahlen. Wenn Sie für diesen Zeitraum die gesamte Leistung aus Deutschland beziehen, ist die Familienkasse berechtigt, diese zurückzufordern. Wir haben darüber in den Kommentaren zu früheren Beiträgen geschrieben. Ich lade Sie ein, sie zu lesen.
Hallo, ich weiß, dass es oben geschrieben wurde, aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Kindergeld den Kindern zusteht, die nach dem Tod ihres Vaters eine Rente aus Deutschland erhalten, aber dauerhaft in Polen leben und auch eine Hinterbliebenenrente von der Sozialversicherungsanstalt in Polen erhalten, ich sollte auch hinzufügen, dass es bereits 5 Jahre seit dem Tod vergangen ist.
Beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse in Chemnitz. Die in Deutschland gezahlte Familienrente ist die Grundlage für die Zahlung von Familienleistungen.
Hallo, ich habe eine Frage, weil ich in Polen Anspruch auf 500+ hatte, aber die Situation änderte sich, weil ich meinen Job verlor und vergaß, mich bei der Gopsu zu melden. Als ich dies bemerkte, habe ich die 500+ im Juni ausgesetzt und gebe jetzt die nicht ordnungsgemäß erhaltene Leistung zurück. Die Dame beim Woiwodschaftsamt, die sich mit dem Fall befasst, sagte, dass das deutsche Amt die Leistung auszahlen sollte, weil es zu diesem Zeitpunkt Vorrang vor der Zahlung hatte, da ich arbeitslos war und keinen Anspruch auf Leistungen hatte. Ich möchte wissen, ob das deutsche Amt die Leistung erstatten wird, da mein Ehepartner die Differenz immer noch vom deutschen Amt erhält! Sollte er eine Erklärung an das deutsche Amt schreiben? Schickt das polnische Amt die erklärenden Unterlagen?
Die Familienkasse muss das Kindergeld für die letzten 6 Monate vor Ihrem Antrag überzahlt haben. Sie sollten so schnell wie möglich einen Antrag auf Überzahlung bei der Familienkasse stellen. Allerdings gibt es hier eine Einschränkung. Die Familienkasse kann maximal für sechs Monate zurückzahlen. Wir raten unseren Kunden, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Die Beantragung von Leistungen über eine Verbindungsstelle verlängert die Bedeutung der Verurteilung.
Ich möchte Sie bitten, meinen Fall zu klären.
Danke für Ihre Antwort, und noch eine Frage: Wenn jemand nicht wusste, dass Kindergeld fällig war, werden dann nur 6 Monate zurückerstattet oder mehr?
Hallo, ich habe eine etwas verwirrende Situation. Wir leben seit mehreren Jahren nicht mehr mit dem Vater der Kinder zusammen. 2017 bot mir der Vater an, Kindergeld zu beantragen, weil er in Deutschland arbeitet, natürlich war ich als die Person mit den Kindern der Antragsteller. Ich habe die Unterlagen blanko unterschrieben, weil mein Vater sie von einer Firma in Deutschland ausfüllen lassen wollte, die solche Dienstleistungen anbietet, und ja, die Firma hat den ganzen Papierkram erledigt, außer dass mein Vater ohne mein Wissen oder meine Zustimmung seine Kontonummer für die Zahlung angegeben hat. Er teilte mir nicht mit, dass die Entscheidung positiv ausgefallen war, und ich erfuhr es erst, als ich eine Zahlungsaufforderung von dem Unternehmen erhielt, bei dem er das Formular ausgefüllt hatte. Ich habe vor einem polnischen Gericht Klage eingereicht, um das Geld zurückzubekommen, aber leider hat das Gericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Vater das Geld für die Kinder verwendet hat. Ist es möglich, ungestraft Geld im Namen eines anderen zu kassieren, und wie kann ich beim Gericht Einspruch einlegen? Welche Argumente kann ich vorbringen, schließlich habe ich einen Gebührenbescheid erhalten, eventuelle Forderungen der Familienkasse werden von mir kommen, da ich der Antragsteller war. Bitte um Hilfe.
Leider ist uns nicht alles klar, z.B. was bedeutet es, dass der Vater der Kinder Geld für die Kinder vorgesehen hat?
Vielmehr sollten Sie sich nicht an das polnische Gericht, sondern an die Familienkasse wenden und darauf hinweisen, dass der Vater der Kinder das gesamte Geld von Ihnen abgezogen hat. Er ist dann verpflichtet, Ihnen das Geld zurückzuzahlen, aber beachten Sie bitte, dass in Deutschland die Hälfte des Kindergeldes als Unterhalt angerechnet werden kann und der Kindesvater dies vor Gericht geltend machen kann. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne eine E-Mail schicken.
Guten Tag, ich erziehe meine drei Söhne alleine, mein Mann befindet sich noch im Scheidungsverfahren, er arbeitet und lebt in Deutschland, wo er Kindergeld für die Kinder erhält, aber er verwendet dieses Geld nicht für die Kinder und er unterhält das Haus und die Söhne alleine. Ich erhalte in Polen keine Leistungen, nicht einmal 500+, wir unterhalten uns nur von zeitweiligem Unterhalt und meiner Pesja, weil ich für 1/8 des Jahres beschäftigt bin. Was soll ich in dieser Situation tun? Marta
Der Vater der Kinder hat keinen Anspruch auf Leistungen, wenn die Kinder nicht mit ihm in einem Haushalt leben. Sie sollten sofort erneut Kindergeld beantragen (einen Link zur polnischen Version des Antrags finden Sie in diesem Artikel) und in dem Antrag Ihre Kontonummer für Überweisungen angeben. Sie sollten auch eine Erklärung schreiben, was genau passiert ist. Wenn Sie jedoch in Polen arbeiten, ist gemäß der Koordinierung des Sozialversicherungssystems Polen das Land, in dem die Leistungen vorrangig gezahlt werden. Sie sollten bei der OPS einen Antrag auf Familienleistungen stellen. Sie werden eine Weile auf eine Entscheidung warten müssen, da der OPS der Familienkasse mitteilen muss, dass der Vater des Kindes in Deutschland lebt. Höchstwahrscheinlich haben Sie Anspruch auf Leistungen in Polen, und Deutschland zahlt den so genannten Differenzzuschlag (die Differenz der Leistungen). Unsere Kanzlei kann Ihnen bei der Erstellung des Kindergeldantrags und aller Unterlagen helfen und Sie auch im Verfahren vor dieser Behörde vertreten.
Herzlich willkommen,
bitte klären Sie, ob es für den Erhalt von 500+ in Polen und der "Differenz" in Deutschland nach Inkrafttreten von 500+ für das erste Kind notwendig ist, in PL Familien- und Elterngeld zu beantragen, d. h. "500+", oder reicht der Antrag 500+ allein aus? Ich danke Ihnen für die Informationen.
Seit 2014 sollte die Einreichung von Dokumenten in einem EU-Land eine rechtliche Wirkung in einem anderen Land haben. In der Praxis dauert der Fall viel länger, wenn Sie ihn über den Koordinierungsbeauftragten abwickeln (in Polen über das Woiwodschaftsamt). Um 500+ für Ihr erstes Kind zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf 500+ stellen, da Sie höchstwahrscheinlich bereits Familienleistungen für Ihr erstes Kind erhalten. Es ist jedoch wichtig, der Familienkasse mitzuteilen, dass Sie für Ihr erstes Kind 500+ erhalten und beantragen, dass das KG für dieses Kind auf den Betrag der Differenzzulage reduziert wird.
Hallo, und wenn eine Mutter mit Kindern nach mehreren Jahren in Deutschland nach Polen zurückkehrt und aufgrund des Alters des jüngeren Kindes nicht in Polen arbeiten wird, muss sie dann einen Antrag stellen oder erhält sie einfach weiterhin Leistungen aus Deutschland, bis sie zu arbeiten beginnt?
Dies hängt davon ab, ob sich auch die Grundlage für den Bezug der Leistung in Deutschland geändert hat. Wenn der Vater des Kindes noch in Deutschland arbeitet oder eine Rente bezieht, wird das Kindergeld weiter gezahlt. Die Tatsache, dass er mit dem Kind wegzieht, sollte jedoch in jedem Fall der Familienkasse gemeldet werden.
Hallo, wie verhält es sich in einer Situation, in der die Mutter in Deutschland arbeitet, in Deutschland gemeldet ist, aber donnerstagabends für die Wochenenden nach Polen fährt, während der Vater mit zwei Kindern in der Nähe der Grenze in Polen lebt, wer sollte in dieser Situation Kindergeld erhalten und wo?
Wenn die Mutter des Kindes legal in Deutschland arbeitet und ihre Steuern in Deutschland gezahlt hat, hat sie Anspruch auf deutsche Familienleistungen. Arbeitet der Vater des Kindes in Polen, zahlt Polen als erstes Land das Kindergeld, während die Familienkasse in Chemnitz die so genannte Differenzleistung, also den Unterschiedsbetrag, zahlt. Sie müssen dann einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse in Deutschland stellen und alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Wenn der Vater der Kinder jedoch nicht in Polen arbeitet, hat Deutschland Vorrang bei der Zahlung und Sie erhalten die gesamte Leistung aus Deutschland.
Guten Tag! Der Ehemann arbeitet in Deutschland, das Kind ist in Polen bei der berufstätigen Mutter und im Januar 2020 erhielt der Ehemann einen Bescheid über die Kürzung des Kindergeldes um 500plus. Im Januar 2020 beantragte die Mutter 500plus in PL. Aber die Familienkasa hat im Februar 2020 ein Schreiben geschickt, dass der Ehemann zusätzlich 700eur für die Zeit von Juli bis Dezember 2019 zurückzahlen muss, aber in Polen hat die Mutter für diese Zeit keine 500plus erhalten. Soll ich also beim PL die 500plus Entschädigung ab Juli beantragen oder soll ich der Familienkasa eine Bescheinigung der Mops vorlegen, dass die 500plus nicht erhalten wurden und dass in Polen in den letzten 6 Monaten keine Zahlung erfolgt ist?
Sie sollten die Leistung in Polen ab dem Monat erhalten, in dem Sie eine Beschäftigung aufgenommen haben. Die Tatsache, dass Sie keinen Antrag gestellt haben, interessiert die Familienkasse nicht. Sie haben seit dem Tag Ihrer Beschäftigung keinen Anspruch auf den vollen Betrag des Kindergeldes, weil Sie eine Beschäftigung aufgenommen haben und daher bei der Zahlung von Leistungen in Polen Vorrang haben. Nach den polnischen Rechtsvorschriften werden die Leistungen in Polen jedoch ab dem Zeitpunkt gezahlt, zu dem der Antrag auf diese Leistungen gestellt wird. Daher glaube ich nicht, dass OPS Ihnen für diesen Zeitraum zu viel zahlen wird.
Hallo, mein Mann wurde zur Arbeit nach Deutschland entsandt, und ich beziehe hier Pflegegeld für meine Tochter. Können sie das Pflegegeld auch einbehalten, bis klar ist, wie die Dinge in Deutschland funktionieren, oder hat Polen in dieser Situation Vorrang?
Hallo, wir sind Landwirte, die dem Sozialversicherungsfonds für die Landwirtschaft (KRUS) angehören. Meine Frau ist für etwa 2 Monate legal arbeiten gegangen, 1 Monat im Land und dann wieder für 2 Monate zurück. Können wir Familienbeihilfe für unsere 21-jährige Tochter beantragen, die in Polen studiert.
Bitte lesen Sie den Artikel und alle Kommentare dazu. Sie werden sicherlich die Antwort finden. Ansonsten empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Anwaltskanzlei zu wenden.
Hallo, ich habe eine Frage, mein Mann arbeitet seit dem 6.08.2019 in Deutschland, er ist dort seit dem 1.02.2019 gemeldet, ich bin beim Arbeitsamt mit Leistungsanspruch gemeldet, können wir Kindergeld in Deutschland beantragen oder wäre es für mich günstiger, mich beim Arbeitsamt abzumelden.Wir haben 2 Kinder
Hallo, ich lebe mit meinem Partner und meinen 3 Kindern. Ich sammle 500+ aus Polen. Ich bin nicht berufstätig. Ich bin derzeit im 6. Monat schwanger. Der Partner hat letzten Monat ins Gewerbe gewechselt. Meine Fragen: - Wenn man nach der Geburt eines Kindes in einer Lebenspartnerschaft bleibt, gilt das Kindergeld nur für unser gemeinsames Kind?
- Wenn ich heirate, ist dann automatisch auch für meine Kinder Kindergeld fällig?
- Wie verhält es sich mit der Zahlung der Geburtenzulage und von becikowe? Hängt es davon ab, ob der Partner im Ausland gemeldet ist und arbeitet?
Hallo, mein ehemaliger Partner und Vater meines Kindes ist Deutscher. Er lebt und arbeitet dort. Ich hingegen bin mit meinem Kind nach Polen zurückgekehrt. In Polen arbeite ich beruflich und mein Kind besucht die Grundschule. Mein Kind hat auch die deutsche Staatsangehörigkeit. In Deutschland hat mein Ex-Partner Kindergeld bezogen und es uns vollständig überwiesen (204 Euro). Seit Februar wird das Kindergeld nicht mehr gezahlt. In Polen habe ich die Leistung 500+ nie erhalten. Ich weiß nicht, was ich in dieser Situation tun soll. Bitte beraten Sie mich.
Hallo, ich arbeite in Deutschland und das Kind ist bei der Mutter in Polen. Seit November habe ich kein Kindergeld und 500 plus für meine Tochter erhalten. Mein Ex-Partner, der Vater des Kindes, ist verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Bis vor kurzem wurde dieser durch einen Gerichtsvollzieher eingetrieben. In den letzten Monaten hatte der Gerichtsvollzieher auch Probleme, die Rückstände einzutreiben. Kann ich in Deutschland Kindergeld beantragen?
Ja, natürlich. Wenn Sie legal in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen, haben Sie Anspruch auf Kindergeld für Ihre Tochter, die bei ihrer Großmutter in Polen lebt. Ähnliche Fälle wurden bereits diskutiert.
Hallo, ich arbeite in Deutschland in der Saisonarbeit. Ich würde gerne Kindergeld beantragen, aber kann ich das, weil meine Frau und ich mit unseren Kindern in Polen leben, aber wir haben alte Adressen, natürlich aus alten Zeiten. Ich habe eine andere und meine Frau und die Kinder haben eine andere und meine Frage ist, ob das ein Problem ist, wenn wir verschiedene Adressen haben, oder wie man nachweisen kann, dass wir zusammen unter einem Dach sind, aber wir sind noch nicht zusammen gemeldet.
Sie müssen diese Tatsache in Ihrem Antrag angeben oder eine gemeinsame Anmeldung vornehmen. Die Tatsache, dass Sie angemeldet sind, beweist nicht den Wohnsitz, aber natürlich müssen Sie bei der Beantragung von Kindergeld auch eine Bescheinigung der Gemeinde beifügen. Ich würde vorschlagen, dass Sie die Situation beschreiben, wenn es keine Möglichkeit einer gemeinsamen Anmeldung gibt.
Hallo. Der Ehemann arbeitet nur 4msce im Jahr in Deutschland. Die Frau ist im Mutterschaftsurlaub in Polen, sie ist mit den Kindern angemeldet und der Mann hat eine andere Anmeldung in Polen. Für die Dauer der Arbeit in Deutschland, ist die Familie ausgesetzt, weil die Damen sagen, dass es besser ist, auszusetzen, während wir 500+ sammeln. Meine Frage ist, ob Kindergeld fällig ist und wer muss es beantragen und müssen alle auf der Bescheinigung der Familienzusammensetzung eingetragen werden, wenn der Vater des Kindes einen anderen meldunek hat?
Wenn Sie im Mutterschaftsurlaub sind und vorher gearbeitet haben, werden Sie so behandelt, als ob Sie noch arbeiten würden. Solange Ihr Mann im Ausland arbeitet, werden die Leistungen vorrangig in Polen gezahlt. Das bedeutet, dass Sie während der vier Monate, in denen Ihr Mann im Ausland arbeitet, alle Leistungen erhalten, auf die Sie in Polen Anspruch haben, sowie den Differenzzuschlag aus Deutschland.
Hallo. Kann ich Kindrgeld beantragen (in PL erhalte ich 500+ für zwei Kinder), wenn der Vater der Kinder in DE arbeitet, ich aber den Namen des Unternehmens nicht kenne und daher keine Bescheinigung seines Arbeitgebers habe? Wir sind geschieden, die Kinder leben per Gerichtsbeschluss bei mir - wir haben keine Anmeldung, weil ich mit den Kindern in einer Mietwohnung lebe (ich habe einen Mietvertrag). Stimmt es, dass ich nach den Änderungen im Jahr 2020 auch einen Kindergeldzuschlag beantragen kann: Kinderzuschlag? Muss man einen separaten Antrag stellen, um das Kindergeld rückwirkend zu erhalten? (Ich weiß nicht, ob ich die Änderungen richtig interpretiere, dass ich nach 6 msc beantragen kann, aber 6 msc rückwärts? Der Vater der Kinder arbeitet seit Anfang 2018 in De. Vor der Scheidung hat er etwa ein Jahr in DE gearbeitet und wir haben bereits Kindergeld bezogen
Sie sollten versuchen, einen Antrag zu stellen, in den Sie alle Ihnen bekannten und bekannten Details eintragen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich die Familienkasse selten die Mühe macht, herauszufinden, wo der Vater des Kindes arbeitet. Oft wird ein negativer Bescheid ausgestellt und erst das Finanzamt, also das Gericht, unternimmt Schritte, um den Vater und seinen Arbeitgeber ausfindig zu machen. Der Antrag auf Kindergeld wird derzeit für sechs Monate rückwirkend gezahlt, was entweder im Antrag oder in einem gesonderten Begleitschreiben zum Antrag angegeben werden muss. Zwar ist zum 1. Januar 2020 eine Änderung des Kindergeldzuschlagsgesetzes in Kraft getreten. Diese Leistung gilt jedoch weiterhin nicht für Kinder, die außerhalb Deutschlands leben.
Hallo, ich habe mich in Polen für Familie und 500+ beworben, leider gingen die Anträge an coordinacij. Keiner hat mich vorher gewarnt, dass es leider so lange dauern würde. Ich lebe seit dem 1. Februar in Polen und meine Kinder und meine Mutter waren auch in Polen. Wie sieht es nun aus, wenn sich herausstellt, dass ich vom Kindergeld Leistungen bekommen soll, obwohl ich in Deutschland keinen Antrag stellen konnte, weil die Gops in Polen mir keine Bescheinigung mehr ausgestellt hat, die ich hier nicht abholen kann, weil meine Anträge schon in der Koordination waren.
Sie können Ihren Antrag auf Kindergeld mit dem Hinweis schicken, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Bescheinigung darüber beifügen werden, ob Sie polnische Leistungen erhalten oder nicht. Leider dauert das Verfahren zur Übermittlung der Anträge durch die Koordinatoren manchmal unbestimmte Zeit. Wir empfehlen unseren Kunden daher, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und einen Antrag bei der Familienkasse zu stellen.
Wie oft müssen Sie Ihren Antrag erneuern, wenn Sie eine Leistung erhalten haben? Über 18 Jahre alt.
Der Antrag wird nicht verlängert. Die Familienkasse schickt Ihnen jedoch jedes Jahr ein Formular, das Sie ausfüllen müssen, und legt eine Bescheinigung Ihrer Universität bei, aus der hervorgeht, dass Sie Ihr Studium fortsetzen.
Hallo, wir sind nach dem Tod unserer Tochter eine Pflegefamilie für unsere Enkelkinder geworden. Mein Schwiegersohn arbeitet in Deutschland und wohnt nicht bei uns. Er hat schon vor der Pflegefamilie einen Antrag auf Kindergeld gestellt und gerade einen positiven Bescheid erhalten. Wir wissen im Moment nicht, ob er das KG, das er bekommt, nicht zurückzahlen muss, auch wenn er es an die Kinder weitergibt. Vielleicht ist es besser, dies zu melden und im Namen der Kinder KG zu beantragen. Wahrscheinlich hat die Pflegefamilie keinen Anspruch auf 500+, sondern nur auf den monatlichen Unterhalt. Sollte die Tatsache, dass die Kinder in einer Pflegefamilie untergebracht sind, gemeldet werden, hat dies Auswirkungen auf den Bezug von Kindergeld?
Wenn Ihr Schwiegersohn bei Ihnen wohnt, müssen Sie die Entscheidung nicht ändern. Wenn Sie jedoch eine Pflegefamilie geworden sind, müssen Sie die Familienkasse informieren, um Ihre Angaben zu aktualisieren. Wenn Sie keine professionelle Pflegefamilie sind, haben Sie trotzdem Anspruch auf Kindergeld.
Wenn ich 22 Jahre alt bin und studiere, aber auch beim Arbeitsamt gemeldet bin, habe ich dann Anspruch auf Kindergeld? Ich wurde abgelehnt, aber ich beantrage keine Leistungen, weil ich beim Arbeitsamt gemeldet bin und vollständig von meinen Eltern abhängig bin.
Die Meldung beim Arbeitsamt mit der Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung gemäß der EU-Sozialversicherungsverordnung ist eine Voraussetzung für die Ablehnung der Zahlung von Kindergeld. Diese Situation wurde von der Familienkasse als "Arbeit" behandelt.
Hallo. Mein Mann und ich erhalten Kindergeld für unser Kind, das mit mir in Pl lebt und mein Mann arbeitet in de. In Pl erhalten wir keine 500 +, weil ich arbeitslos bin. Was ist, wenn ich ein vom Arbeitsamt bewilligtes Praktikum beginne? Muss ich mich bei der familienkasa melden, wenn ich ein Praktikum beginne? Müssen wir die 500 + beantragen? Das Praktikum ist nur für 3 Monate.
Wenn das Praktikum vergütet wird und Sie ein Stipendium erhalten, entsteht der Anspruch auf 500+ in PL, was bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, die Familienkasse zu informieren, was dazu führt, dass die gezahlte Leistung auf den so genannten Differenzzuschlag reduziert wird.
Guten Tag, mein Mann und ich haben im September 2018 bei der familienkasse einen Antrag auf Kindergeld gestellt. Sie haben uns Papiere geschickt, dass sie eine Ablehnung aus Polen brauchen, dass wir nicht 500 plus erhalten, sondern ab Oktober 2018 je 66e, in dem Brief haben sie geschrieben, dass sie einfach die Differenz überweisen werden. Sobald sie jedoch diesen Brief geschickt haben, haben wir ihnen Unterlagen aus Polen über die Ablehnung unserer Leistungen in unserem Heimatland geschickt. Wir erhalten aber immer noch nur die 66e Differenz. Und hier ist meine Frage: Hat die Familienkasse dafür überhaupt Zeit? Mit freundlichen Grüßen
In Deutschland gibt es leider keine Verwaltungsfrist wie in PL. Die Familienkasse antwortet und erlässt so schnell wie möglich einen Bescheid, natürlich erst, nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingeholt wurden. Ich schlage vor, dass Sie die Sache selbst in die Hand nehmen und der Familienkasse mitteilen, dass Sie kein Geld aus Polen erhalten, und Kopien der polnischen Bescheide beifügen. Stellen Sie einen Antrag auf Überzahlung von Leistungen aus Deutschland, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Antrag in Deutschland stellen.
Hallo. Ich bin eine vom Vater geschiedene Mutter von zwei Kindern, die seit 6 Monaten in Deutschland arbeitet. In Polen erhalte ich 500 plus für jedes Kind und ich arbeite. Mein Ex-Mann hat ein eingeschränktes Erziehungsrecht. Kann ich in dieser Situation in Deutschland Kindergeld beantragen, um die Differenz zu zahlen, d.h. 204 Euro minus 500 PLN?
Ja, Sie können die Zahlung des Differenzzuschlags beantragen, sollten Ihrem Antrag aber möglichst viele Informationen über den Arbeitgeber Ihres Mannes, Ihre Personalausweisnummer oder den Wohnort des Vaters der Kinder beifügen. Sie sollten Ihren Antrag direkt bei der Familienkasse in Chemnitz einreichen und ihr die Kopien der Bescheide über die Gewährung der Zulage in Polen sowie die anderen erforderlichen Anlagen zukommen lassen.
Hallo ich lebe mit meinem Kind in Pl und bin arbeitslos . Der Vater des Kindes hat 2019 für 3 Monate in Deutschland gearbeitet . Während des gesamten Zeitraums habe ich Familien- und Elterngeld erhalten . Nachdem ich den Auslandsaufenthalt gemeldet habe , hat die Gemeinde die Unterlagen an das Amt weitergeleitet , wo ein Ablehnungsbescheid erlassen wurde und die Unterlagen nach Deutschland geschickt wurden . Wir leben nicht zusammen. Das Amt in Deutschland schickte mir ein Antragsformular, das ich mit den Daten meines Partners und meiner Adresse ausfüllen sollte. Was ist, wenn ich den Antrag nicht dort einreichen möchte und dies auch nicht tue? (Ich habe nicht alle Daten zum Ausfüllen, was den Arbeitgeber und die Bescheinigung betrifft, da mein Vater seit langem in Pl ist).
Sozialversicherungsfälle nehmen viel Zeit in Anspruch. Ich würde vorschlagen, dass Sie dem OPS mitteilen, dass der Vater des Kindes derzeit wieder in PL ist. Sie sollten nur für die 3 Monate Kindergeld erhalten, in denen der Kindesvater in Deutschland gearbeitet hat, es sei denn, Sie haben Arbeitslosengeld bezogen. In diesem Fall hätte Ihnen die deutsche Familienkasse einen Differenzzuschlag zahlen müssen. Die Antragstellung bei der deutschen Familienkasse ist ein Recht, keine Pflicht. Sie sind nicht verpflichtet, dies zu tun. Sie müssen jedoch bedenken, dass das Sozialversicherungsamt Ihnen in diesem Fall keine Leistungen zahlt. Das Land, das bei der Zahlung von Familienleistungen Vorrang hat, ist durch eine EU-Verordnung streng geregelt. Darüber habe ich in einem Artikel geschrieben.
Hallo, ich bin mit meinen beiden Kindern von Deutschland nach Polen gezogen und mein Ehepartner (der Vater der Kinder) lebt noch in Deutschland und erhält Arbeitslosengeld vom Jobcenter. Ich bin noch nicht in der Lage zu arbeiten. Die einzige Möglichkeit, meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, ist im Moment das Kindergeld. Kann ich weiterhin Kindergeld aus Deutschland beziehen oder Familienbeihilfe in Polen beantragen?
Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld ist, dass der Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig ist oder alternativ seinen Wohnsitz in der BRD hat. Ist Ihr Ehepartner in Deutschland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. hält er sich dort länger als 183 Tage mit der Absicht des Daueraufenthalts auf, haben Sie Anspruch auf die Leistung. Allerdings wird die Familienkasse für die Zahlung nach Chemnitz wechseln. Dieser Wohnsitzwechsel muss Ihnen natürlich mitgeteilt werden. Sollte sich herausstellen, dass Sie in Polen leben, kann man Sie zur Rückzahlung des Geldes verpflichten. Solange Sie nicht in Polen arbeiten, ist Deutschland Ihre erste Anlaufstelle für Kindergeldzahlungen.
Hallo...Meine Verlobte ist schwanger und der Geburtstermin ist Mai 2020...Wir sind nicht verheiratet...Sie arbeitet legal in Deutschland...Bitte sagen Sie mir, ob ich nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Kindergeld habe, da wir im Moment nicht verheiratet sind...Meine Verlobte studiert in Polen....
Ja, natürlich. Nicht die Ehe ist hier entscheidend, sondern die Tatsache, dass Sie der Vater des Kindes sind.
Hallo, ich habe eine Frage. Mein Mann arbeitet in Deutschland und ist dort gemeldet. Er ist in Deutschland versichert und die Kinder sind in Deutschland versichert. Meine Kinder und ich leben in Polen und ich arbeite nirgendwo. Ich erhalte 500 plus in Polen. Muss ich die 500 plus in Polen zurückzahlen, obwohl wir in Deutschland nichts bekommen. Bitte antworten Sie
Für die Zahlung des Kindergeldes ist das Land vorrangig, in dem der Vater des Kindes arbeitet. Wenn Sie nicht erklärt haben, dass der Vater des Kindes in Deutschland arbeitet, sollten Sie dies nachholen.
Hallo, ich bin Adam, der in Deutschland arbeitet und eine 23-jährige Tochter großzieht, die in Polen studiert und lebt, für die ich das Sorgerecht habe, und ich habe einen Fragebogen von der Familienkasse erhalten und sie erwarten Informationen über meine Ex-Frau. Ich habe keinen Kontakt zu ihr und weiß nicht, was sie jetzt macht, ob sie arbeitet, eine Rente oder sonstige Leistungen bezieht. Was soll ich tun? Obwohl ich geschrieben habe, dass ich keinen Kontakt zu meiner Ex-Frau habe, schicken sie mir die Papiere zurück und verlangen, dass ich ausfülle, wo sie wohnt, wo sie arbeitet usw.? Wie kann ich dieses Problem lösen?
Natürlich ist die von Ihnen angesprochene Frage relevant, da Sie beide verpflichtet sind, für Ihre Tochter zu sorgen. In der Regel entscheidet sich die Familienkasse, obwohl sie über die entsprechenden Instrumente verfügt, nicht dafür, diese zu nutzen, und überlässt die Informationspflicht den Parteien. Bitte holen Sie die notwendigen Informationen über Ihre Tochter ein. Es ist schließlich in ihrem Interesse.
Guten Tag, der Vater meiner Tochter (wir sind geschieden und das Kindergeld wurde auf meinen Antrag hin gewährt, da meine Tochter bei mir lebt) ist seit April krankgeschrieben. Die Firma, die ihn zur vorübergehenden Arbeit nach Deutschland geschickt hat, hat ihn entlassen, sobald er die Entlassung (die Krankheit ist übrigens eine Folge der Arbeitsbedingungen in Deutschland) vom deutschen Arzt eingereicht hat. Der Vater seiner Tochter schickt nun die Entlassungspapiere der polnischen Ärzte (er wurde bereits am Knie operiert) an ihre ZUS. Meine Frage ist: Habe ich Anspruch auf Kindergeld für meine Tochter für die Zeit des Krankenstandes (die Differenz, weil ich ein Unternehmen in Polen habe) und muss ich ihnen mitteilen, dass der Steuerzahler, der die Grundlage für diese Leistung ist, krankgeschrieben ist? Ich habe die letzten zwei Monate das Geld nicht überwiesen, weil ich es nicht weiß, und sie antworten nicht wirklich auf E-Mails (mit einem Übersetzer geschrieben 😉 . Mein Vater wird, sobald er aus der Rehabilitation heraus ist, wieder in Deutschland arbeiten, allerdings bei einer anderen Firma. Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Kindergeld kann von einer berechtigten Person bezogen werden, die in Deutschland lebt oder in Deutschland steuerlich ansässig ist. Wenn der Vater des Kindes nicht mehr in Deutschland arbeitet und Sie in Polen leben und arbeiten, haben Sie Anspruch auf Kindergeld in Polen. Sie müssen die Familienkasse in Chemnitz innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Eintritt des Ereignisses, das den Anspruch auf Kindergeld in Deutschland begründet, informieren. Sie müssen der Familienkasse in Chemnitz die Änderung der Verhältnisse, die den Leistungsanspruch begründen, innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses mitteilen.
Meine Tochter und ich erhalten eine Hinterbliebenenrente nach dem Tod unseres Mannes, und ich möchte im August zurück nach Polen ziehen.
Kann meine Tochter weiterhin KG von Deutschland erhalten, während sie noch in pl lebt?
Muss ich 500+ beantragen, nachdem ich nach PL gekommen bin, und zahlt Deutschland die Differenz?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Ja, wenn Sie dauerhaft nach Polen kommen und beabsichtigen, hier mit Ihrem Kind zu leben, besteht die erste Verpflichtung zur Zahlung von Familienleistungen in Polen. Sie müssen einen Antrag in Polen stellen und der Familienkasse schriftlich mitteilen, dass Sie Leistungen in Polen beziehen werden.
Hallo
Der Vater des Kindes arbeitet in Deutschland. Ich habe vor kurzem ein Baby bekommen und wir wollten Kindergeld beantragen. Wir sind nicht verheiratet, aber der Sohn hat eine andere Anmeldung als der Vater.
Es werden nur wenige Informationen zur Verfügung gestellt. Im Allgemeinen steht eine abweichende Anmeldung der Inanspruchnahme von Leistungen nicht im Wege. Entscheidend ist der Wohnsitz. Der Faamilienkasse muss eine Wohnsitzbescheinigung vorgelegt werden, die aber grundsätzlich für das Kind und den Elternteil gilt, der die Leistungen auf Rechnung erhält, da dies nicht der Vater des Kindes sein muss. Das können auch Sie sein.
Hallo, ich hätte gerne Ihre Telefonnummer
Die Telefonnummer finden Sie auf unserer Website unter der Registerkarte "Kontakt". Die Nummer lautet 602386001. Wir ermutigen Sie auch, uns per E-Mail zu kontaktieren. Ihre E-Mail-Adresse finden Sie ebenfalls unter dieser Registerkarte.
Hallo, ich bin seit 11 Jahren geschieden und habe keinen Kontakt zu meinem Ex-Mann und er hat sich seit der Scheidung nicht für meine Kinder interessiert. Vor einem Jahr hat er eine Erklärung an die Ops geschrieben, dass er in Deutschland arbeitet und das hat ein Problem verursacht. Sie haben mir das Kindergeld und die 500 Zulagen gestrichen und mein Antrag wurde an das Regionalbüro geschickt und das Regionalbüro hat meinen Antrag nach Deutschland geschickt und ich wollte wissen, welcher Staat das Geld auszahlt.
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im Text des Artikels.
Guten Tag, ich möchte gerne wissen, ob ich als Mutter eines Kindes, mit dem ich in Polen zusammenlebe, Familienleistungen der KG beantragen kann? Der Vater des Kindes, mit dem ich keinen gemeinsamen Haushalt führe, lebt und arbeitet in Deutschland. Ich bin nicht erwerbstätig. Ich habe Vorrang bei der Zahlung von Leistungen in Deutschland, weshalb der Gouverneur es abgelehnt hat, mir das Recht auf Familienbeihilfe, Kindergeld und Elterngeld in Polen zu gewähren. Im Moment ist es für mich schwierig, den Vater des Kindes zu kontaktieren. Kann ich auch in Deutschland das Äquivalent zum polnischen Elterngeld beantragen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
Sie können nämlich den Antrag als Antragsteller einreichen, obwohl der Leistungsberechtigte der Vater des Kindes ist.
Was ist mit dem Kindergeld? Muss man das auch jedes Jahr beantragen, oder braucht die Familienkasse nur einen Bescheid über die Leistung "500+"?
Sie stellen jedes Jahr einen Antrag auf Kindergeld in PL. Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, müssen Sie natürlich den Antrag stellen und den Bescheid an die Familienkasse schicken.
Was ist, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle und keinen Anspruch auf Kindergeld habe? Muss ich einen Antrag stellen, um formell abgelehnt zu werden? Die Mitarbeiter des MOPS und des Woiwodschaftsamtes wissen das nicht, sie sagen nur, dass es möglich ist, vorsorglich einen solchen Antrag zu stellen, und dass die Zahl der Anträge von Jahr zu Jahr abnimmt, oder sie können Sie mit dieser Frage an die Familienkasse verweisen.
Bis vor kurzem war es so, dass die Familienkasse Chemnitz von den Anspruchsberechtigten eine Ablehnungsentscheidung verlangte. Damit sollte sichergestellt werden, dass Eltern, die in Polen leistungsberechtigt sind, nicht aus Angst vor einer vorübergehenden Zurückhaltung der Zahlung aufgrund einer OPS-Entscheidung auf ihre Leistungen verzichten. Nun stellen wir aber fest, dass Leistungen zunehmend auf eine so genannte Erklärung hin gezahlt werden, in der der Elternteil erklärt, dass er keinen Anspruch auf Leistungen in Polen hat, weil z. B. das Kind über 18 Jahre alt ist.
Hallo, ich habe eine Frage - ich beziehe seit 10 Jahren KG-Leistungen in Deutschland, bin dort gemeldet, habe einen Minijob. Ich arbeite in Polen und habe im August die Leistung 500+ beantragt, um einen Reisegutschein zu erhalten. Ich habe meinen Antrag auch begründet, indem ich ein Schreiben verfasst habe, in dem steht, dass ich in Deutschland Leistungen erhalte und nur den Reisegutschein beantrage. . Es stellte sich heraus, dass ich im September für zwei Monate bezahlt worden war, und gestern erhielt der Vater meiner Tochter in Deutschland einen Brief aus Chemnitz, in dem stand, dass sie die Leistung einbehielten und mich aufforderten, dies zu begründen, weil ich in Polen sei. Was für ein Massaker. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich tun soll, oder ob ich dort anrufen und fragen soll, was ich nicht weiß.
Sie sollten die Angelegenheit so schnell wie möglich klären. Wenn Sie in Polen und Deutschland Anspruch auf Familienleistungen haben, zahlt das Land, in dem die Kinder leben, die Familienleistungen aus. Bitte lesen Sie den Artikel, in dem die Regeln für den Leistungsbezug in Abstimmung erläutert werden.
Herzlich willkommen. Ich möchte Sie um Ihre Hilfe bitten. Mein Mann, ich und unsere Kinder leben seit einem Jahr in Deutschland. Wir sind hier gemeldet. Die Kinder gehen hier in den Kindergarten und in die Schule. Mein Mann hat ein polnisches Geschäft und arbeitet in Deutschland und zahlt Beiträge in Polen. Bitte sagen Sie mir, ob ich in Deutschland Kindergeld bekommen kann. Die Deutschen scheinen nein zu sagen, weil er in Polen Beiträge zahlt, und die Polen behaupten, dass sie es auch nicht tun, weil die Kinder in Deutschland leben. Ich habe seit über 2 Jahren nirgendwo Geld erhalten. Ich bitte um Hilfe und um eine schnelle Antwort
Im Gegensatz zu den Familienleistungen in Polen ist das Kindergeld ein Einkommenssteuerfreibetrag für Eltern, d. h. es richtet sich nach dem Einkommen des Anspruchsberechtigten. Wenn der Anspruchsberechtigte also in einem polnischen Unternehmen arbeitet und in Polen Steuern und Versicherungen zahlt, wird das Kindergeld vorrangig in Polen gezahlt. Leider ist die Bedingung für den Erhalt von Familienleistungen in Polen auch, dass die Kinder in Polen wohnen müssen. Da sie nicht in Polen wohnen, zahlt der polnische OPS die Leistungen nicht aus. Außerdem ist zu beachten, dass der Ehemann, wenn er mehr als 183 Tage in Deutschland arbeitet, in Deutschland unbeschränkt haftbar ist. Dort muss er Steuern zahlen und Kindergeld kassieren.
Das ist in der Tat ein Problem. Leider unternimmt die Familienkasse keine Schritte, um die berechtigte Person zu ermitteln. In einem solchen Fall ist es wahrscheinlich, dass die Familienkasse einen Ablehnungsbescheid erlässt, gegen den dann bei derselben Kasse Einspruch eingelegt werden muss. Nach einer erneuten Ablehnung muss der Fall vor das Finanzgericht gebracht werden. Nur dieses Gericht hat die Möglichkeit, den Anspruchsberechtigten ausfindig zu machen und ihn unter Androhung eines Bußgeldes aufzufordern, an einer Anhörung teilzunehmen und Auskunft über die Versicherung und den Arbeitgeber zu erteilen.
Hallo, vielleicht gibt es die Antwort auf diese Frage schon hier - aber ich habe sie nicht gefunden, deshalb frage ich: Muss ich mindestens 6 Monate in Deutschland gearbeitet haben, um Kindergeld zu beantragen?
Die Familienkasse zahlt Ausländern, die in Deutschland arbeiten und leben, ab dem 3. Monat der Beschäftigung Leistungen, natürlich gegen Entgelt.
Hallo!
Ich lebe und arbeite seit 3 Jahren in Deutschland. 2 Jahre lang lebten meine Frau und mein Sohn bei mir, aber vor einem Monat sind sie wegen einer zweiten Schwangerschaft nach Polen zurückgekehrt. Die Antragstellerin für die KG-Leistung ist meine Frau (sie lebte damals mit mir in Deutschland), die derzeit mit ihrem Sohn in Polen lebt - die Leistung wird weiterhin auf das deutsche Konto meiner Frau überwiesen. Soll ich nach ihrem Auszug einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen, oder kann das so bleiben, wie es ist? Meine Frau ist nicht berufstätig.
Es sollte auf jeden Fall gemeldet werden, dass Ihre Frau und Ihr Kind derzeit in Polen wohnen. Wenn Ihre Frau nicht in Polen arbeitet, ist Deutschland weiterhin das Land der ersten Wahl. Die Tatsache, dass das Kind ausgezogen ist, muss jedoch gemeldet werden.
Hallo. Wie sieht die Situation aus, wenn ich nach der Schule meinen Bachelor-Abschluss (Vollzeit) gemacht habe und mein Studium an einer weiterführenden Schule als Verwaltungstechniker (außeruniversitär) fortsetzen möchte? Habe ich Anspruch auf Leistungen, wenn ich weniger als 1600 PLN verdiene?
Leider haben Sie zu wenig Informationen übermittelt. Wenn es sich bei der postsekundären Schule um einen anderen Studiengang handelt, wird es ziemlich schwierig sein, nachzuweisen, dass die postsekundäre Schule eine Fortsetzung eines Bachelorstudiums ist. Die Lehre sollte auf einen Beruf ausgerichtet sein (nicht auf mehrere). Was Ihr Gehalt angeht, so sollte es kein Problem sein, wenn Sie in Teilzeit arbeiten können.
Hallo, was kann ich in einer Situation tun, in der die Familienkasse die KG-Zahlung für meine Tochter verweigert hat, die mit mir in Polen lebt, 22 Jahre alt ist, im Januar 2020 die postsekundäre Vollzeitschule als Apothekentechnikerin abgeschlossen hat, im April ihr Zertifikat und Diplom erhalten hat, aber um als qualifizierte Apothekentechnikerin nach den polnischen Abteilungsvorschriften des Gesundheitsministeriums arbeiten zu können, muss sie ein zweijähriges Praktikum in einer Apotheke absolvieren. Sie hat sich für eine Reihe von Praktika in verschiedenen Apotheken beworben, mindestens eines jeden Monat ab Mai 2020, aber erst im Oktober konnte sie einen Platz in einer Apotheke finden und hat einen Zweijahresvertrag als Apothekenpraktikantin. Im Vertrag heißt es, dass die Grundlage für den Arbeitsvertrag die Abteilungsvorschriften sind. Die Auszubildende arbeitet in Vollzeit, d. h. 8 Stunden pro Tag, und erhält den Mindestlohn. Ich habe all diese Unterlagen an die Familienkasse geschickt, aber sie weigert sich zu zahlen, weil meine Tochter einen Arbeitsvertrag hat. Es handelt sich aber nicht um einen normalen Arbeitsvertrag. Ist dieser Vertrag nicht als Weiterbildung in einer Lehre zu betrachten, für die noch eine zweijährige Ausbildung erforderlich ist, um einen Abschluss zu erlangen? Sind Ihnen Urteile des Bundesgerichts in ähnlichen Fällen bekannt?
Die Familienkasse war wahrscheinlich der Ansicht, dass ihre Tochter keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hatte, weil sie die Schule abgeschlossen und einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte. Wenn sie die Leistung weiterhin erhalten wollte, hätte sie einen Ausbildungsvertrag abschließen und nicht mehr als 500 € (20 Stunden/Woche) verdienen dürfen.
Ich nehme Kindergeld für meine volljährige Tochter. Sie studiert noch, ist aber schwanger. Hat sie in diesem Fall noch Anspruch auf Kindergeld?
Solange das Kind studiert und einer Erwerbstätigkeit nachgeht, hat es Anspruch auf Familienleistungen.
Herzlich willkommen,
Ich arbeite in Deutschland, meine Frau arbeitet in Polen, wir leben zusammen mit dem Kind ab dem 1.10.2020 in Polen (bis zum 30.09.2020 haben wir alle in Deutschland gelebt und Kindergeld in voller Höhe erhalten). Welches Land hat in diesem Fall Vorrang bei der Auszahlung der Leistung? Soll ich 500+ in Polen beantragen und die Differenz an Kindergeld in Deutschland? Soll ich oder meine Frau 500+ in Polen beantragen?
Das hängt davon ab, ob Ihre Frau in Polen arbeitet oder nicht. Wenn sie nicht arbeitet, ist Deutschland das erste Land, in dem Leistungen gezahlt werden. Wenn sie in Polen arbeitet und sich das Kind ebenfalls in Polen aufhält, ist Polen das erste Land, in dem Leistungen gezahlt werden. Ihre Frau sollte dann beim Sozialamt einen Antrag auf Familienleistungen stellen und den Bescheid an die Familienkasse Chemnitz schicken. Deutschland zahlt dann den Differenzzuschlag, d. h. die Differenz.
Hallo.Von Juli 2017 bis März 2018 hatte ich ein sogenanntes Gewerba in Deutschland gegründet.Ich habe in Polen 500+ Leistungen und Erziehungsgeld beantragt,auch dem Amt über das gegründete Gewerbe in Deutschland berichtet.Die polnische Seite hat mir Leistungen für Juli 2017,August 2017 und im September 2017 gezahlt,danach hat sie weitere Zahlungen wegen des gegründeten Gewerbes in Deutschland verweigert.Auf das Gewerbe in Deutschland habe ich nur im Juli 2017 und August 2017 Einkommen erhalten,danach musste ich nach Polen zurückkehren wegen der Familiensituation,und ich habe das Gewerba im März 2018 abgemeldet. Deshalb hat die deutsche Seite mir Kindergeld nur für die zwei Monate gezahlt, in denen ich Einkommen gemeldet habe, und von Oktober 2017 bis März 2018 wurde mir geschrieben, dass die Leistung nicht fällig war, während die polnische Seite mir die Leistung in diesem Zeitraum nicht gezahlt hat, mit der Begründung, dass ich eine Tätigkeit in Deutschland gemeldet habe, obwohl ich in diesem Zeitraum nicht in Deutschland war und kein Einkommen aus meiner Tätigkeit dort erhalten habe.Die polnische Seite fordert jetzt die Rückgabe der gezahlten Leistungen.Wer soll jetzt für den Zeitraum von Oktober 2017 bis März 2018 zahlen? Ich möchte hinzufügen, dass die Ehefrau nicht erwerbstätig ist und ich im Ruhestand bin.
Die Entscheidung über die Rückzahlung muss auf dem Verwaltungsweg angefochten werden, und Sie müssen die Aufhebung der Entscheidung beantragen. Wenn Sie in Deutschland ein Gewerbe betrieben haben und Ihre Frau nicht in Polen gearbeitet hat, war Deutschland das vorrangige Land für die Zahlung von Leistungen (es ist unklar, warum Ihnen die Zahlung des KG verweigert wurde, während Sie ein Gewerbe betrieben). Und es geht nicht um das Einkommen, sondern um die Führung eines Gewerbes. Das ist dasselbe wie in Polen. Wenn Sie in Polen selbständig wären, hätten Sie in PL Anspruch auf beschäftigungsbezogene Leistungen, unabhängig von Ihrem Einkommen. Die Angelegenheit sollte mit beiden Behörden geklärt werden. In Polen sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen und die gesamte Situation schildern. Möglicherweise können Sie die Rückzahlung vermeiden, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass Deutschland die Zahlung verweigert hat und aus welchen Gründen.
Hallo, mein Mann und ich sind seit einigen Jahren geschieden. Während dieser Zeit wurde für meine Tochter Kindergeld gewährt, das eine Zeit lang gezahlt wurde, aber nach der Verschärfung der Vorschriften wurde es zurückgezogen und trotz Einsprüchen hat die deutsche Seite ihre Meinung nicht geändert. Früher zahlte der Ex-Ehemann deutsche Steuern und die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) in PL, jetzt wird beides in Deutschland gezahlt, was, wie er behauptet, hilfreich sein könnte, um Kindergeld für die Tochter zu erhalten, die nicht mit ihm zusammen gemeldet ist. Besteht in Anbetracht der geänderten Beschäftigungsbedingungen des Vaters des Kindes die Möglichkeit, dass Deutschland meinen Antrag annimmt und mir Kindergeld für meine Tochter gewährt, oder ist es sinnvoll, alle damit verbundenen Formalitäten und Kosten erneut zu durchlaufen?
Ich verstehe nicht ganz, auf welche strengeren Regelungen Sie sich beziehen. Wenn der Vater des Kindes derzeit in Deutschland arbeitet und dort keinen steuerlichen Beschränkungen unterliegt, also Steuern zahlt und zudem in diesem Land lebt, während das Kind mit Ihnen in Polen lebt, sollten Sie auf jeden Fall Kindergeld beantragen. Wenn Sie in Polen arbeiten, zahlt Deutschland die Differenz, den sogenannten Differenzzuschlag.
Hallo, ich habe einen Vertrag, in dem die Anzahl der Stunden nicht angegeben ist, kann ich Kindergelt nehmen? (mein Vater arbeitet in Deutschland), muss die Anzahl der Stunden auf dem Vertrag angegeben werden?
Hallo. Mein Partner geht als Saisonarbeiter für 6 Wochen im Jahr nach Deutschland, während er von der Arbeit freigestellt ist, mit Zustimmung des Arbeitgebers. Ich beziehe Kindergeld in Polen. In diesem Jahr hat der Gouverneur erklärt, dass ich Leistungen in Deutschland erhalten sollte, und er wird die Entscheidung des MGOPS über alle Leistungen zurücknehmen. Ich möchte darauf hinweisen, dass mein Partner erst seit 6 Wochen in Deutschland arbeitet und daher noch nie einen Antrag auf Leistungen in Deutschland gestellt hat. Kann ein solcher Arbeitnehmer überhaupt irgendwelche Leistungen in Deutschland beantragen? Er zahlt Steuern in Pl.Greetings
Voraussetzung für den Bezug von Leistungen der deutschen Familienkasse ist der Wohnsitz in Deutschland oder die unbeschränkte Steuerpflicht. Wenn der Ehemann in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, keine Steuern zahlt und nicht länger als drei Monate in Deutschland wohnt, hat er im Prinzip keinen Anspruch auf Kindergeld in Deutschland. Die Frage ist jedoch: Sollte er diese Steuern in Deutschland nicht zahlen? Der Ehemann reist während seines Urlaubs ab - hier sehen wir bereits die Unrichtigkeit und Verletzung des polnischen Arbeitsrechts. Der Urlaub wird zum Zweck der Erholung gewährt. Der Arbeitgeber, der weiß, dass der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten will, sollte ihm unbezahlten Urlaub gewähren. Der Ehemann hätte vom deutschen Arbeitgeber unter Vertrag genommen werden müssen, der die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer hätte abführen müssen. In diesem Fall wäre Ihr Mann in Deutschland versichert, würde in Deutschland arbeiten und wäre berechtigt, jedes Jahr 6 Wochen KG zu beantragen.
Hallo, ich plane, selbst nach Deutschland zu gehen (mit einem deutschen Vertrag), um zu arbeiten, und meine Frau (nicht die Ehefrau) arbeitet nicht, sondern erzieht zwei Kinder und bleibt in Polen. Muss ich Kindergeld beantragen oder nicht und hat sie Anspruch auf 500+, wenn ich in Deutschland nichts beantrage?
Wenn Sie der Vater oder der Erziehungsberechtigte des Kindes sind, können Sie Kindergeld für Kinder beantragen. Die Famiienkasse nimmt auch Anträge von Partnern (Lebensgemeinschaften) entgegen, allerdings bezieht sich das Gesetz hier auf sogenannte eingetragene Partnerschaften nach dem deutschen Partnerschaftsgesetz. Wir haben aber auch Kunden, die einen Antrag gestellt haben, ohne verheiratet zu sein und ohne Eltern von Kindern zu sein, die Leistungen erhalten haben. Allerdings müssen Sie sehr genau nachweisen, dass Sie zusammenleben.
Was ist, wenn mein Mann in Deutschland arbeitet, er einen unbefristeten Aufenthaltsvertrag usw. hat und ich mit meinen Kindern in Polen lebe, nicht arbeite und keine Leistungen (Familienleistungen, 500+) erhalte, weil sie mir weggenommen wurden, als mein Mann im Ausland zu arbeiten begann. Sollte er Kindergeld beantragen oder sollte ich es beantragen und sollten wir Anspruch auf das volle Kindergeld haben?
Sie können Ihren Antrag unter Angabe der Daten Ihres Ehemanns und Ihres Leistungskontos einreichen.
Guten Morgen.
Wenn der Vater des Kindes in Polen krankgeschrieben ist und die Mutter des Kindes in Deutschland arbeitet, hat dann Deutschland Vorrang bei der Zahlung von Leistungen?
Krankheitsurlaub ist ein kurzfristiges Hindernis für die Arbeit. Wenn also beide Elternteile arbeiten, haben beide Anspruch auf Leistungen. Sie erhalten 500+ aus Polen und einen Differenzzuschlag aus Deutschland.
Herzlich willkommen,
Heute habe ich durch einen Freund von Kindergeld erfahren. Der Vater des Kindes lebt und arbeitet seit ca. 7/8 Jahren in Deutschland, ich beziehe die 500 plus Leistung in Polen und er bekommt gerichtlich angeordneten Unterhalt. Wir haben ein durchschnittliches Verhältnis, meine Frage ist also, ob ich, die Mutter des Kindes, alleine Kindergeld für meine Tochter beantragen kann, wie sieht meine Situation aus, welche Schritte kann ich alleine unternehmen? Ich möchte noch hinzufügen, dass ich nur weiß, wo der Vater wohnt (Adresse aus Überweisungen + Kontonummer des Kindesvaters). Ich danke Ihnen.
Ja, Sie können die Leistung beantragen. Es genügt, wenn Sie bei der Antragstellung die Wohnanschrift des Vaters des Kindes angeben. Der Vater hat Anspruch auf Kindergeld, weil er in Deutschland arbeitet, aber das Geld wird auf Ihr Konto überwiesen (das müssen Sie im Antrag angeben), weil das Kind bei Ihnen lebt. In dem Artikel finden Sie einen Link zum Antragsformular. Unsere Anwaltskanzlei kann Sie auch beim Ausfüllen und Vertreten der deutschen Familienkasse unterstützen.
Herzlich willkommen,
Ich bereite mich darauf vor, Kindergeld zu beantragen, kurz gesagt: der Vater des Kindes arbeitet und lebt in Deutschland, ich lebe mit meinem Sohn in Polen, ich bin nicht berufstätig, ich bin in der UP als arbeitslos ohne Anspruch auf Leistungen gemeldet. Der Vater hat sich selbst für 2019 beworben, wurde aber abgelehnt. Ich habe in Polen einen Antrag auf 500+ gestellt, der aber auch abgelehnt wurde und alle Unterlagen wurden nach Deutschland übermittelt. Ich habe Anträge aus Deutschland erhalten, um Kindergeld für mich zu beantragen, und wollte fragen, ob die "Anlage Ausland für den Antrag auf deutsches Kindergeld" von mir auszufüllen ist oder vom Vater des Kindes (weil ich keine deutsche Versicherungsnummer habe) und ob das Formular für die Arbeitgeberbescheinigung vom Arbeitgeber des Vaters des Kindes in Deutschland auszufüllen ist? Sollte ich zusätzlich zu den Anträgen, die ich erhalten habe, irgendwelche Anlagen beifügen (alle polnischen Unterlagen wurden nach Deutschland geschickt).
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Wenn es sich um eine Fortsetzung der Leistungszahlung handelt und Ihnen eine Kindergeldnummer zugeteilt wurde, brauchen Sie nicht alle Unterlagen erneut einzureichen. Zuständig für die Auszahlung der Leistungen ist Deutschland. Die Person, die Anspruch auf Leistungen hat, ist Ihr Ehemann, da er in Deutschland arbeitet. Sie hingegen erhalten die Leistungen, da das Kind in Ihrem Haushalt lebt. Füllen Sie die Anlage Ausland mit den Angaben des Vaters Ihres Kindes aus, und die Arbeotsgeberbescheinigung sollte vom Arbeitgeber Ihres Mannes ausgefüllt und an die Familienkasse in Chemnitz geschickt werden. Bitte lassen Sie sich vom Sozialamt bescheinigen, dass Sie keinen Anspruch auf 500+ haben und legen Sie diese Bescheinigung Ihrem Antrag bei.
Hallo, ich möchte für meine Kinder in Ausbildung im Alter von 19 und 21 Jahren Kindergeld beantragen - ohne 500+ zu erhalten. Kann ich dem Antrag eine einfache Bescheinigung von MOPS beifügen, dass ich keine 500+ erhalte, oder ist ein anderes Dokument wie z.B. ein Bescheid erforderlich?
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Neben vielen anderen Unterlagen, wie z. B. den Geburtsurkunden Ihrer Kinder, einer Bescheinigung eines deutschen Arbeitgebers, einer Wohnsitzbescheinigung oder einer Bescheinigung einer Universität, reicht es aus, wenn Sie eine Bescheinigung des MOPS (Städtisches Amt für Sozialhilfe) beifügen, aus der hervorgeht, dass Sie keine Unterstützung erhalten. Anträge für volljährige Kinder in Polen werden nicht gestellt. Das liegt daran, dass 500+ nur bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird.
Der Verlobte hat in Deutschland eine Stelle als Berufskraftfahrer angetreten. Er fährt am Sonntagabend zur Arbeit und kehrt in der Nacht von Freitag auf Samstag zurück. Er ist bei einer deutschen Speditionsfirma angestellt, hat aber keine Zulassung. Wir haben zwei Kinder, ich arbeite. Können wir Kindergeld beantragen, obwohl wir nicht in Deutschland gemeldet sind?
Sie können bei der Familienkasse in Chemnitz einen Antrag auf Zahlung des Differenzbetrags stellen. Sie müssen nicht gemeldet sein. Wichtig ist nur, dass Sie in Deutschland beschäftigt sind und arbeiten.
Herzlich willkommen,
Vor ein paar Tagen habe ich eine Aufforderung zur Erstattung des KD-Kindergeldes für den Zeitraum November 2019 bis August 2020 erhalten, mein Mann arbeitet seit 2017 in Deutschland. Seitdem habe ich nur KG gesammelt. PL habe ich nie 500+ bezogen und auch keinen Antrag gestellt. Ich habe jedes Jahr einen Fragebogen an die FK geschickt. Beim Ausfüllen habe ich angegeben, dass ich ab Oktober 2019 arbeiten werde. (Ich wusste nicht, dass ich 500+ hätte beantragen müssen) Im Juli dieses Jahres erhielt ich eine Aufforderung, die Leistung aus dem genannten Zeitraum zurückzuzahlen. Damals wurde auch die Koordinierung durchgeführt und ich weiß nicht, ob es einen Bescheid des Landeshauptmannes über die Gewährung der 500+ Leistung gab, da ich ein solches Dokument nicht habe. Am 15.07.dieses Jahres erhielt ich eine Vorladung zur Rückzahlung der gezahlten Leistung, da ich die 500+ Leistung nie erhalten habe. 17.03.dieses Jahres. Die FK rief mich an, um zu klären, ob ich in diesem Zeitraum 500+ bezogen habe. Ich bat die Leistungsstelle, für mich und meinen Mann eine Bescheinigung auszustellen, dass wir in PL keine Leistungen bezogen haben. Die ausgestellten Bescheinigungen habe ich Anfang April mit einem Anschreiben und einer Erläuterung der Situation an die FK geschickt. Leider ist das Ergebnis ein Kindergeld-Rückzahlungsbescheid. Was kann ich in dieser Situation tun? Kann ich rückwirkend die Zahlung von 500+ beantragen, da ich nie einen Antrag für den Zeitraum gestellt habe, für den ich KD zurückzahlen muss. Soll ich mich an die Landeskoordinierungsstelle wenden, damit sie die Situation mit der Familienkasse klären kann ?
Der Steuerpflichtige in Deutschland ist verpflichtet, der Familienkasse eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse mitzuteilen, wenn diese Auswirkungen auf die Koordinierung der sozialen Sicherheit und die Zahlung von Leistungen hat. Sie hätten die Familienkasse informieren müssen, sobald Sie eine Beschäftigung in Polen aufgenommen und die Zahlung von Leistungen in Polen beantragt haben. Sie hätten dann einen Differenzzuschlag aus Deutschland erhalten. In der jetzigen Situation sollten Sie den Sachverhalt sorgfältig prüfen und sich entscheiden, erst bei der Familienkasse und dann beim Finanzamt Widerspruch einzulegen. Ich befürchte, dass die Regelung der Zulagenfrage aufgrund der Nichtunterrichtung des OPS schwierig sein wird, aber ich behaupte nicht, dass sie unmöglich ist. Die Behörden arbeiten derzeit zusammen und geben Informationen weiter. Daher sollten die Ämter zumindest ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Schreibens, in dem Sie die FK über den Beginn Ihrer Beschäftigung informiert haben, ihre Ansprüche miteinander abrechnen. Für den davor liegenden Zeitraum wird es wegen der oben beschriebenen Informationspflicht des Steuerpflichtigen schwierig sein, dem Amt die Schuld zuzuschieben. Es kann sich jedoch lohnen, Einspruch einzulegen und eine Aussetzung der Vollstreckung zu beantragen, bis der Fall geklärt ist.
Habe ich Anspruch auf Kindergeld, wenn ich zwei Söhne im Alter von 19 und 21 Jahren erziehe, die studieren und nicht arbeiten, und der Vater der Kinder (mein Ex-Cousin) seit mehreren Jahren in Deutschland arbeitet und lebt und keinen gemeinsamen Haushalt mit uns führt? Wer ist in dieser Situation der Antragsteller: ich als Erziehungsberechtigter, der Vater der Söhne oder die volljährigen Söhne?
Sie werden der Antragsteller sein. Sie müssen jedoch ein Antragsformular ausfüllen, Ihren Ehepartner, seine Adresse in Deutschland, die Adresse seines Arbeitgebers und weitere Dokumente, einschließlich Bescheinigungen von Schulen über die Fortsetzung Ihrer Ausbildung, angeben.
Hallo, was ist, wenn der Vater in Deutschland arbeitet und die Frau und das Kind in Polen, aber auf der Grundlage eines Mandatsvertrags, hat Polen in einem solchen Fall Vorrang bei der Zahlung?
Wenn Versicherungsprämien auf den Vertrag gezahlt werden, werden Sie wie ein Arbeitnehmer behandelt, und das Land des ersten Wohnsitzes ist Polen.
Hallo, ich habe eine Frage. Mein Ex-Mann arbeitet in Deutschland, während ich in Polen arbeite und mit unseren zwei Kindern und einer Tochter aus einer anderen Beziehung lebe. Beantrage ich in diesem Fall Kindergeld für zwei oder für drei Kinder?
Sie können die Leistung für alle drei Kinder beantragen, wenn sie alle mit Ihnen in einem Haushalt leben.
In diesem Fall ist das Land, das Vorrang hat, Polen.
Hallo, mein Mann und ich haben gerade unser Medizinstudium beendet und sind nach Deutschland gezogen. Wir haben 3 kleine Kinder und bis jetzt habe ich als Studentin 500+ und Kosiniak-Zuschuss erhalten. Ich bin mit den neugeborenen Zwillingen zu Hause und mein Mann macht ein unbezahltes Praktikum in einem Krankenhaus. Haben wir Anspruch auf deutsches Kindergeld oder weiterhin 500+ oder gar nichts?
Grüße
Aufgrund Ihres Wohnsitzes in Deutschland haben Sie Anspruch auf Kindergeld in Deutschland.
Guten Morgen,
Haben wir das Recht, KG zu beantragen, wenn wir ein Teilzeitstudium absolvieren, bei dem die Versammlungen vierzehntägig sind?
Ja, sofern die Anzahl der Vorlesungsstunden pro Woche nicht unter 10 liegt.
Hallo, ich habe eine Frage. Mein Mann arbeitet in Deutschland, ich lebe mit meiner Tochter in Polen. Wir beziehen Kindergeld. Bisher habe ich noch nicht gearbeitet, aber ab Januar werde ich einen Teilzeitvertrag haben. Muss ich dann 500+ beantragen und das Kindergeld wird gestoppt, oder bleibt es gleich?
Die Tatsache, dass Sie eine Beschäftigung aufgenommen haben, muss dem OPS gemeldet werden, der einen Bescheid über die Leistung 500+ ausstellt. Gleichzeitig muss der OPS das Marschallamt informieren, das wiederum die Familienkasse in Chemnitz informiert. Es liegt in der Verantwortung des Leistungsempfängers, die Tatsache der Beschäftigung zu melden. Wir empfehlen Ihnen auch, die Familienkasse direkt über die Aufnahme einer Beschäftigung in Polen zu informieren.
Guten Tag, mein Mann arbeitet fest in DE und wir kassieren Kindergeld für ein voll studierendes Kind. Ich möchte mich mit einem Ein-Mann-Unternehmen selbstständig machen. Verlieren wir dadurch unseren Anspruch auf Kindergeld in Deutschland?
In gewissem Sinne. Sie haben Anspruch auf die Differenzialzulage aus Deutschland und alle Familienleistungen in Polen.
Hallo, muss ich eine angemeldete Wohnung haben, wenn ich in Deutschland arbeite, wenn meine Familie in Polen lebt und ich dort ein Haus habe? Viele Grüße
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, ist keine Anmeldung erforderlich.
Herzlich willkommen,
Wenn ich einen Sohn aus meiner ersten Beziehung habe, trägt er den Nachnamen seines Vaters, dem die elterlichen Rechte entzogen sind. Kann mein jetziger Ehemann das KG für meinen Sohn beantragen, wenn mein Sohn und ich unter derselben Adresse wohnen?
Ja, natürlich. Wenn das Kind mit Ihnen zusammenlebt, wird auch für Ihr Stiefkind Kindergeld fällig.
Herzlich willkommen.
Meine Familie und ich leben seit 14 Jahren in Deutschland. Mein Mann und ich arbeiten in Polen (wir sind Grenzgänger) und die Kinder sind mit uns in Deutschland. Jetzt hat die Famielienkasse einen Brief geschickt, dass sie das Kindergeld zurückhaben will, weil wir Anspruch auf 500+ haben. Was sollen wir tun?
Sie müssen innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und Nachweise zur Stützung Ihrer Ansprüche beibringen. Wenn Sie jedoch beide in Polen arbeiten, ist das Land, in dem Sie arbeiten, d. h. Polen, das vorrangige Land für die Zahlung von Leistungen.
Hallo zusammen
Ich lebe seit 9 Jahren in Deutschland, zahle Steuern, bin geschieden und meine 20-jährige Tochter lebt in Polen und studiert in Krakau.Ich habe gemeinsam mit meiner Tochter KinderGeld beantragt, weil sie Anspruch darauf hat. Nachdem ich den Antrag eingereicht und alle von der FamilienKasse geforderten Unterlagen geschickt hatte, erhielt ich vor ein paar Tagen eine Antwort, dass mein Antrag abgelehnt wurde. Bei einem Anruf bei der FamilienKasse wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf KinderGeld habe, weil wir nicht im selben Haushalt leben.
Vielen Dank und herzliche Grüße an alle
Ja. Wenn Sie nicht zusammenleben, kann die Mutter des Kindes oder das erwachsene Kind einen Antrag stellen, natürlich unter Angabe Ihrer Daten als die Person, die aufgrund Ihrer Arbeit in Deutschland berechtigt ist.
Hallo, ich habe ein Problem: mein Partner und ich sind seit 2 Jahren nicht mehr verheiratet und er erhält Kindergeld für unseren Sohn, weil er in Deutschland arbeitet. Ich arbeite nicht in Polen, ich möchte einen Arbeitsvertrag oder einen Mandatsvertrag abschließen und ich weiß nicht, wie das mit dem Kindergeld zusammenhängt, soll ich so bleiben wie ich bin oder soll ich 500+ in Polen beantragen?
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Haushalt gemeinsam führen. Wenn Sie zusammenleben und nicht arbeiten, ist Deutschland das erste Land, das Leistungen auszahlt. Wenn Sie anfangen zu arbeiten, sollten Sie dies sofort der ZUS melden, da diese die Leistungen auszahlt, oder Sie informieren direkt die Familienkasse in Chemnitz. Sie können dann bei der ZUS 500+ beantragen und Deutschland zahlt den Differenzzuschlag, also die Differenz.
Willkommen
Habe ich in Deutschland Anspruch auf Kindergeld für meine Stiefkinder?
ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Informationen
Wenn sie mit Ihnen im selben Haushalt lebt, dann auf jeden Fall. Wie viel, hängt davon ab, ob die Mutter des Kindes in PL arbeitet oder nicht.
Hallo, ich habe eine Frage, wenn ich in Deutschland lebe und Arbeitslosengeld bezog, das am 21. Oktober 2022 endete, und ich mich am 8. November beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet habe, steht mir dann noch Kindergeld für meine Kinder zu, weil meine Frau mit 3 Kindern in Polen lebt und nicht arbeitet, oder erhalte ich weiterhin Kindergeld, weil ich eine Bestätigung vom Jobcenter an die Familienkasse erhalten habe, aber im Moment habe ich noch kein Kindergeld für November erhalten.
Ja, mit der Anmeldung beim Arbeitsamt können Sie weiterhin Leistungen erhalten. Sie müssen eine Bestätigung über Ihre Anmeldung beim Jobcenter an die zuständige Familienkasse schicken. Sie sollten zu viel zahlen.