Legalisierung von ausländischen Arbeitnehmern 2025: Neue Online-Verfahren und wichtige Pflichten für Arbeitgeber

Das Inkrafttreten der Änderungen der Gesetze über Legalisierung der Arbeit von Ausländern wird die Art und Weise, wie Anträge gestellt werden, und die Pflichten der Arbeitgeber erheblich geändert. Ab dem 1. Juni 2025 müssen alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Beschäftigung von Ausländern werden nur noch elektronisch bearbeitet werden können, hauptsächlich über das Portal praca.gov.pl. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Strafen für die illegale Beschäftigung von Ausländern und fügte neue Verpflichtungen für Unternehmer hinzu. Im Folgenden gehen wir auf diese wichtigen Änderungen ein und erläutern Schritt für Schritt, wie man die IKT-System.

Wenn Sie Fragen zu anderen Themen im Zusammenhang mit den geänderten Rechtsvorschriften haben, empfehlen wir Ihnen unseren früheren Artikel: Blaue Karte EU 2025 und wichtige Änderungen bei der Legalisierung des Aufenthalts von Ausländern in Polen.

Neue Anforderungen an Arbeitgeber und härtere Strafen für die illegale Beschäftigung von Ausländern

Aufgrund einer Änderung der Vorschriften, die Anfang Juni 2025 eingetreten ist, wird die Arbeitgeber unterliegen größeren Verpflichtungen und verschärften Sanktionen im Zusammenhang mit Beschäftigung von Ausländern. Die Änderungen zielen darauf ab, das Verfahren zu straffen, aber auch die Arbeit sicherer und legaler zu machen.

Pflichten des Arbeitgebers - wichtige Aspekte

Zuallererst, Arbeitgeber muss sicherstellen, dass es über eine Ausländer ein gültiges Dokument, das ihn zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Republik Polen berechtigt und mindestens für die Dauer der Arbeit ausgestellt wurde. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für Legalisierung von Aufenthalt und Arbeit in Polen.

Darüber hinaus, Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Vertrag dem Arbeitnehmer in einer Sprache vorgelegt wird, die er versteht. Dies ist ein äußerst wichtiger Aspekt der Transparenz und des Schutzes der Rechte Ausländer. Wenn der Vertrag ausschließlich in einer Fremdsprache abgefasst ist, muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass der Vertrag ins Polnische übersetzt wird. Diese Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden.

Härtere Strafen für die illegale Beschäftigung von Ausländern

Die geänderte Gesetzgebung hat eine erhebliche Verschärfung Strafen für die illegale Beschäftigung von Ausländern. Frühere finanzielle Sanktionen wurden verschärft, und nun wird für jeden illegal Beschäftigten Nicht-EU-Arbeitnehmer kann eine Geldstrafe zwischen 3 000 und 50 000 PLN verhängt werden. Dies ist ein klares Signal des Gesetzgebers, dass illegale Beschäftigung von Ausländern werden streng bestraft.

Verweigerung der Eintragung einer Erklärung in das Register: Die häufigsten Gründe

Trotz der korrekten Einreichung eines Antrags über die Website gibt es Situationen, in denen Büro wird automatisch abgelehnt. Dies sind die sogenannten zwingenden Gründe für die Erteilung eines Büro Entscheidungen über die Ablehnung der Eintragung einer Anmeldung in das Register. Es lohnt sich, diese zu kennen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden bei Verfahren für Ausländer:

  • Zahlungsrückstände des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist mit der Zahlung an die Sozialversicherungsanstalt im Rückstand.
  • Keine rechtmäßige Tätigkeit: Der Arbeitgeber übt keine Tätigkeiten aus, die die Zuweisung von Arbeit rechtfertigen an einen Fremden.
  • Ausschluss aus der Staatsbürgerschaft: Staatsbürgerschaft Ausländer die Möglichkeit ausschließt, die fragliche Aussage zu machen.

Online-Registrierung von Erklärungen: Wie benutzt man das Portal praca.gov.pl?

Nach der am 1. Juni 2025 in Kraft getretenen Änderung sind alle Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern elektronisch abgewickelt werden können, d.h. durch Portal praca.gov.pl. Dies ist eine wichtige Änderung in Verfahren für Ausländer i elektronische Bewerbungen von Ausländern.

Wenn die Seite nicht ganz einfach zu lesen ist, können Sie sich mit den Tipps auf der Registerkarte "Hilfe" helfen (dies führt Sie zu einem zusätzlichen Fenster): praca.gov.pl - Hilfe). Im Falle von Fällen, die Beschäftigung von Ausländern Hilfreiche Links finden Sie unter "Elektronische Dienste". Hier finden Sie Unterregisterkarten, die Ihnen bei der Nutzung der Website helfen, und zwar in Bezug auf Beschäftigung von Ausländern und Ausfüllen Online-Bewerbungen.

Was ist das Wichtigste bei der Beschäftigung von Ausländern über das Portal?

Denken Sie vor allem daran, sich in der Portal praca.gov.pl (Login-Link) unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder des gewählten Identitätsanbieters (z. B. mCitizen oder die Website der gewählten Bank). Dies ist erforderlich, bevor Sie auf der Website weitermachen können, die Sie selbst an mehreren Stellen daran erinnert, sich anzumelden.

Um zur Einreichung der entsprechenden Vorschlag zur Beschäftigung von AusländernGehen Sie nach dem Einloggen auf die Registerkarte "Elektronische Dienste" und wählen Sie dann "Dienste für eine Einzelperson" bzw. "Dienste für eine Organisation". An dieser Stelle erscheinen Links, die Sie nach Bedarf auswählen können. Hier erscheinen die auszufüllenden Anträge (durch Anklicken des ausgewählten Punktes). Die Seite bietet sowohl die Möglichkeit, einen neuen Fall zu eröffnen als auch einen bestehenden Fall fortzusetzen oder eine Korrektur einzureichen. Wird die Fortführung gewählt, muss der Fall aus der Liste der bestehenden Fälle ausgewählt werden, auf den sich der Antrag bezieht. In der Liste sind nur Anträge verfügbar, zu denen der Schriftverkehr fortgesetzt werden kann. Wenn Sie ein neues Verfahren einleiten wollen, müssen Sie das entsprechende Verfahren angeben. Büro aus der Liste, die für die gewählte Kategorie verfügbar ist. Erst dann ist es möglich, das eingereichte Formular zu bearbeiten und Anhänge hinzuzufügen und die Bewerbung einzureichen. Ein Teil des Formulars kann automatisch mit Daten aus Ihrem Profil ausgefüllt werden. Im Falle von Fehlern, die von der Website automatisch erkannt werden, wird eine entsprechende Meldung angezeigt.

Gesendet Anfrage Er muss unterschrieben werden - entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einer mit einem vertrauenswürdigen Profil bestätigten Unterschrift. Sobald der Antrag eingereicht wurde, kann er als PDF-Datei angezeigt oder heruntergeladen werden.

Abschaffung des Arbeitsmarkttests: Eine wichtige Erleichterung für Arbeitgeber

Ab dem 1. Juni 2025 wird das Erfordernis, eine Hauptinformationsbeauftragter (sogenannter Arbeitsmarkttest) zu erhalten Arbeitsgenehmigungen. Dies ist eine erhebliche Vereinfachung in Verfahren für Ausländer. Diese Regel gilt jedoch nur für Verfahren, die nach dem Inkrafttreten der Änderung eingeleitet wurden. Bei Verfahren, die früher eingeleitet wurden, ist es erforderlich, dem Büro ein Stellenangebot zusammen mit einem Dokument, das bestätigt, wann das Verfahren eingeleitet wurde. Das Stellenangebot zur Erlangung Hauptinformationsbeauftragter müssen eingereicht werden über IKT-System (praca.gov.pl - Arbeitsmöglichkeiten).

Weitere Informationen über frühere Beschäftigungsänderungen finden Sie unter: Änderungen bei der Beschäftigung von Ausländern ab dem 1. Juli 2024..

Zusammenfassung: Neue Verfahren für Ausländer - Herausforderungen und Erleichterungen

Die neu eingeführten Änderungen werden dazu führen, dass ein effizienterer Dienst benötigt wird Telekommunikationsportale von den Antragstellern, aber die Regierung bietet in dieser Hinsicht Unterstützung an. Darüber hinaus zwingen sie Arbeitgeber die Notwendigkeit, die Dokumentation sowohl für die künftigen Nicht-Gewerkschaftlerals auch das, was dem zukünftigen Arbeitnehmer vorgelegt werden soll. Zum einen verschärft der Gesetzgeber die Sanktionen bei Verstößenund vereinfacht andererseits teilweise den gesamten Prozess Legalisierung der Arbeit von Ausländernunter anderem durch die Abschaffung des Erfordernisses, eine Hauptinformationsbeauftragterob durch die Angabe, in welchen Fällen Antrag des Arbeitgebers werden automatisch abgelehnt.

Auch Fragen der Identifizierung sollten berücksichtigt werden Ausländer in Polen, wie zum Beispiel: PESEL für ausländische Staatsangehörige.

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