PESEL für einen Ausländer in Polen

PESEL für einen Ausländer in Polen - ein kontroverses Thema, so viele Finanzämter wie Interpretationen.

Wann erhält ein Ausländer ein PESEL?

Die seit 2018 geltende Gesetzgebung besagt, dass:

die PESEL-Nummer wird von Amts wegen, d. h. ohne Antrag des Ausländers, zugeteilt, wenn er der Meldepflicht in Polen unterliegt, d. h. wenn er in Polen wohnt über 30 Tage.

In anderen Fällen wird die PESEL-Nummer vom Minister für Digitalisierung vergeben. Dies geschieht auf der Grundlage besonderer Bestimmungen. Die Nummer der spezifischen Bestimmung muss im Antrag auf PESEL angegeben werden. Dies ist die sogenannte. Rechtsgrundlage des Schiedsspruchs. Gerade mit der Rechtsgrundlage für die Vergabe der PESEL-Nummer haben wir meist das größte Problem.

Um den ausländischen Steuerzahler zu identifizieren, verlangt das Finanzamt, dass der Ausländer seine PESEL-Nummer angibt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Ausländer nicht länger als 30 Tage in Polen gelebt hat. Das Finanzamt liefert dem Ausländer jedoch keine Rechtsgrundlage für seine Anfrage. Da der Ausländer mit den besonderen Bestimmungen nicht vertraut ist, ist er nicht in der Lage, die Rechtsgrundlage in seinem Antrag anzugeben. Daher wird das Amt den Antrag nicht annehmen.

Wenn sich ein Ausländer länger als 30 Tage in Polen aufhält, ist er verpflichtet, sich in Polen zu registrieren. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, einen separaten Antrag auf eine PESEL-Nummer zu stellen. In einem solchen Fall weist das Gemeindeamt dem Ausländer die PESEL-Nummer selbst zu.

Wenn der Ausländer jedoch nicht willens oder in der Lage ist, sich zu registrieren, weil er z. B. nicht länger als 30 Tage in Polen gelebt hat (er wird zum Zweck der Entsendung beschäftigt), der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Unterkunft auf dem polnischen Staatsgebiet zur Verfügung stellt, können solche Ausländer wird nicht in das PESEL-Register aufgenommen. Aus diesem Grund sollte ihnen zur Identifizierung eine TIN-Nummer zugewiesen werden.

PESEL für einen Ausländer in Polen - was sagen die Vorschriften dazu?

Das Gesetz über die Grundsätze der Registrierung und Identifizierung von Steuerpflichtigen besagt in Artikel 3 Folgendes:

Steueridentifikationsnummer ist:

a/           PESEL-Nummer - für Steuerpflichtige, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, die im PESEL-Register eingetragen sind und die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder nicht als Steuerpflichtige für die Waren- und Dienstleistungssteuer registriert sind;

b/           Umsatzsteueridentifikationsnummer - für andere Einrichtungen, die der Registrierungspflicht nach Artikel 2 unterliegen (Steuerpflichtige und Versicherte).

Ein Gemeindeamt wird einem Ausländer, der nicht in Polen registriert ist, nicht von Amts wegen eine PESEL-Nummer zuteilen und verlangt daher, dass der Ausländer eine andere Rechtsgrundlage vorlegt. In Bezug auf die Steuervorschriften gibt es jedoch keine solche Rechtsgrundlage, da das oben genannte Gesetz vorsieht, dass Steuerzahler, die nicht im PESEL-Register eingetragen sind, d.h. die nicht in Polen wohnen, anstelle einer PESEL-Nummer eine NIP-Nummer haben sollten, die ihnen zur Identifizierung für Steuerzwecke dient.

Aber um die Dinge noch komplizierter zu machen, verlangen die verschiedenen Büros in den verschiedenen Städten unterschiedliche Dinge. In Wrocław werden die Steuerzahler anhand ihrer NIP-Steueridentifikationsnummer identifiziert. Der Steuerzahler, d.h. ein Ausländer ohne Wohnsitz in Polen, beantragt eine solche Nummer persönlich beim Finanzamt auf einem speziellen NIP-7-Formular, das er persönlich unterschreiben muss. Die NIP-Nummer wird dann in alle Steuererklärungen eingetragen.

PESEL für einen Ausländer in Polen

Rechtsgrundlage für den Antrag - PESEL für einen Ausländer in Polen

Wenn das Finanzamt eine PESEL-Nummer benötigt, um einen ausländischen Steuerpflichtigen zu identifizieren, der nicht in Polen wohnt, dann sollte das Finanzamt aufgefordert werden, die Rechtsgrundlage für ein solches Ersuchen anzugeben.

In diesem Fall sollte die PESEL-Nummer bei der Gemeinde des Wohnsitzes des Arbeitgebers beantragt werden. In dem Antrag gibt der Ausländer eine Adresse in der Ukraine an. Die vom Finanzamt angegebene Grundlage wird als Rechtsgrundlage eingetragen.

Die Forderung nach einer PESEL-Nummer für Ausländer, die nicht in Polen leben, ist nicht korrekt. Sie wird jedoch in den Büros häufig praktiziert. Im Falle von Ausländern, die nicht in Polen wohnen und nur zum Zweck der Entsendung in andere EU-Länder beschäftigt werden, ist die richtige Identifikationsnummer die NIP-Nummer.

Auf dem NIP-7-Formular sind die Anschrift des Ausländers im Wohnsitzland und die Anschrift des Arbeitgebers in Polen für den Schriftverkehr anzugeben. Es ist auch zu beachten, dass die TIN für den Ausländer per Einschreiben an die Adresse des Unternehmens oder des Büros des Buchhalters geschickt werden sollte. Andernfalls kann der Ausländer die Korrespondenz nicht erhalten, da er sich bereits im Ausland befindet.

HINWEIS!

Es kommt vor, dass Ausländer in Polen für verschiedene Arbeitgeber arbeiten. Aus diesem Grund haben sie häufig bereits eine zuvor zugewiesene TIN- oder PESEL-Nummer. Wir wissen aus Erfahrung, dass sie dies nicht beachten und späteren Arbeitgebern mitteilen, dass sie nicht über diese Nummern verfügen. Wir empfehlen daher, dem NIP-7 einen Scan Ihres Reisepasses beizufügen. Dies wird dazu beitragen, Namensverwechslungen zu vermeiden. Sie sollten auch eine kurze Erklärung beifügen, warum Sie eine NIP-Nummer beantragen (z. B. weil der Steuerpflichtige nicht wohnhaft ist).

 

Das könnte Sie interessieren

9 comments

  1. Marta Cymerman

    Ein Ausländer möchte ein vertrauenswürdiges Profil einrichten und benötigt dazu eine Peselnummer. Was ist die Rechtsgrundlage?

    1. Die Rechtsgrundlage sollte immer bei der Stelle erfragt werden, die diese Grundlage anfordert. Im Falle der Notwendigkeit eines vertrauenswürdigen Profils eines Vorstandsmitglieds einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist es Artikel 19e des Gesetzes vom 20. August 1997 über das nationale Gerichtsregister, der die Übermittlung des Jahresabschlusses der Gesellschaft in elektronischer Form betrifft. Alles hängt von dem Zweck ab, für den die Nummer benötigt wird.

    2. Verordnung des Ministers für Digitalisierung vom 29. Juni 2020 über vertrauenswürdige Profile und vertrauenswürdige Signaturen, Gesetzblatt. 2020 Punkt 1194

  2. Und wenn ein Ausländer ein Auto gekauft hat und den Kauf versteuern will und das Finanzamt seine Personalausweisnummer verlangt, was ist dann die Rechtsgrundlage, wenn er das Auto auf seinen eigenen Namen anmelden will?

    1. Sie sollten sich dann an das Finanzamt wenden oder eine NIP-Nummer beantragen, es sei denn, der Ausländer ist in Polen gemeldet. In diesem Fall wird die Gemeinde die PESEL-Nummer von Amts wegen vergeben.

    2. Sie müssen die Rechtsgrundlage beim Finanzamt anfordern oder dort eine NIP-Nummer beantragen. Wenn Sie im PL registriert sind, wird Ihnen automatisch eine PESEL-Nummer zugeteilt.

  3. Wenn ein Ausländer ein Unternehmen in Polen anmelden möchte. Dazu braucht er eine Pesel-Nummer. Was ist die Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Pesel-Nummer?

    1. Wenn ein Ausländer derzeit nicht in Polen registriert ist (bei der Registrierung erhält er automatisch eine PEsEL), kann er ab dem 1. Juni 2021 eine PESEL-Nummer für Steuerzwecke beantragen. In dem Antrag auf eine PESEL-Nummer muss dann die entsprechende Rechtsgrundlage angegeben werden, d.h. Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Regeln für die Registrierung und Identifizierung von Steuerpflichtigen und Zahlern (GBl. 2020, Pos. 170, in der geänderten Fassung) in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 2 und in dem in Artikel 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Einwohnermeldewesen (GBl. 2021, Pos. 510) festgelegten Umfang.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

RECHTANWÄLTIN BEATA KIELAR-TAMMERT

"Wir erklären die Unterschiede und Verantwortlichkeiten des internationalen Rechts".

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in grenzüberschreitenden und internationalen Fällen sowie über umfassende Rechtsdienstleistungen für Ausländer. Als internationale Anwaltskanzlei sind wir seit vielen Jahren erfolgreich tätig und arbeiten mit Spezialisten in verschiedenen Rechtsgebieten zusammen.

Wir sprechen Polnisch, Russisch, Deutsch, Spanisch und Englisch.

Schreiben Sie uns