Das Thema Nummer eins, mit dem Unternehmer aus der Photovoltaikbranche in letzter Zeit an unsere Kanzlei herangetreten sind, ist die Frage des Eintritts in den deutschen Markt mit ihren Dienstleistungen. Dies gilt sowohl für Unternehmen, die Dienstleistungen für einzelne Kunden erbringen, indem sie Paneele auf deren Dächern installieren, als auch für Unternehmer, die Fotovoltaikparks bauen. Der deutsche Markt wird für polnische Unternehmer immer attraktiver, vor allem wegen der staatlichen Subventionen. Wenn Sie in diesem Bereich tätig sind und ein neues Publikum erreichen und Ihre Geschäftsgewinne steigern wollen, lesen Sie bitte diesen Artikel.
Unternehmensform im Bereich der Fotovoltaik
Ein polnischer Unternehmer, der in den deutschen Markt für Photovoltaik-Dienstleistungen eintreten möchte, sollte sich nach einer Marktuntersuchung aus betriebswirtschaftlicher Sicht zunächst Gedanken darüber machen, in welcher Rechtsform er sein auf den deutschen Markt gerichtetes Geschäft betreiben wird. Die Antwort auf diese Frage ist von entscheidender Bedeutung - sowohl im Hinblick auf die Gewinnung potenzieller Kunden als auch auf die Rechte und Pflichten, die der Unternehmer zu erfüllen hat und die durch die Unternehmensform bestimmt werden.
Ein polnischer Unternehmer kann sich zum einen dafür entscheiden, Dienstleistungen in Form der Installation von Photovoltaikanlagen als polnisches Unternehmen zu erbringen, das seine Leistungen nur in Deutschland erbringt, dabei aber ein polnisches Unternehmen bleibt, z. B. in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ein polnischer Unternehmer in der Photovoltaikbranche kann sich auch für die Gründung einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) entscheiden - dies bringt eine Reihe von rechtlichen, aber auch faktischen Vorteilen mit sich - GmbHs genießen auf dem deutschen Markt großes Vertrauen und sind ein Synonym für qualitativ hochwertige Dienstleistungen. Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Niederlassung eines polnischen Unternehmens in Deutschland, der so genannten Betriebsstätte. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Unternehmer, die Photovoltaikanlagen in kleinerem Umfang installieren, ihre Leistungen in Form eines deutschen Einzelunternehmens, dem so genannten Gewerbe, erbringen. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Form auch nicht die Möglichkeit ausschließt, Mitarbeiter einzustellen, die der Unternehmer für die Durchführung der Arbeiten zur Installation der Photovoltaikmodule benötigt.
Die oben genannten Beispiele sind nur ein Überblick über die Formen, in denen das Photovoltaikgeschäft in Deutschland betrieben werden kann. Bevor man sich für eine Gesellschaftsform entscheidet, sollte man sich am besten an einen Anwalt wenden, der auf die rechtliche Betreuung von Unternehmern spezialisiert ist, die ihr Produkt oder ihre Dienstleistung auf dem deutschen Markt einführen wollen. Er wird uns beraten und eine auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Lösung erarbeiten.
Entscheidet sich ein polnischer Unternehmer dafür, in seiner derzeitigen Rechtsform als polnisches Unternehmen tätig zu werden, ergeben sich Herausforderungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitern, die Arbeiten im Zusammenhang mit der Installation von Fotovoltaikmodulen ausführen werden. Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung oder der Erfüllung von Verpflichtungen, die in Deutschland tätigen Unternehmen auferlegt werden, obwohl sie ausländische Unternehmen aus der Europäischen Union sind, werden ebenfalls von Bedeutung sein.
Das Problem der Entsendung von Arbeitnehmern zur Installation von Fotovoltaikanlagen
Ein weiteres Problem für Unternehmer in der Photovoltaikbranche, die sich für die polnische Rechtsform ihres Unternehmens entscheiden, wird die Frage sein, wie Arbeitnehmer rechtlich zur Ausführung von Arbeiten in Deutschland im Zusammenhang mit der Installation von Modulen oder dem Bau von Photovoltaikanlagen abgeordnet werden können. Je nach Intensität und Dauer der von den Arbeitnehmern auszuführenden Arbeiten können diese im Rahmen unterschiedlicher rechtlicher Regelungen zur Durchführung dieser Arbeiten eingesetzt werden. Auch die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers ist von Bedeutung. Je nach Erfüllung bestimmter Kriterien kann ein Arbeitnehmer Arbeiten in Form der Installation von Fotovoltaikanlagen u. a. im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern zur vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen, auf Dienstreisen oder im Besitz einer IKT-Karte verrichten. Unbedingt zu beachten ist, dass für Arbeitnehmer, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kommen, in der Regel ein deutsches Vander-Elst-Visum erforderlich ist, das Drittstaatsangehörige zur Arbeit in Deutschland berechtigt.
Branchenqualifikation und Zusatzsteuer und SOKA-Bau-Bescheid - wie kann man sie vermeiden?
Ein Thema, das in der Praxis großen Einfluss auf die Pflichten eines Unternehmers hat, der mit seinem Photovoltaikbetrieb in den deutschen Markt eintritt, ist die Frage, welcher Branche sein Unternehmen angehören wird. Denn in Deutschland spielen Branchentarifverträge eine enorme Rolle, die die Situation der einzelnen Branchen, die Pflichten des Unternehmers und der Arbeitnehmer innerhalb dieser Branchen regeln. In der Praxis stehen Unternehmen, die Photovoltaikanlagen installieren, oft vor dem Dilemma, ob ein Unternehmen der Elektro- oder der Baubranche zuzuordnen ist.
Das Problem wird durch die Tatsache erschwert, dass die Vereinbarungen der Industrie keine Angaben über direkt an Unternehmen der Photovoltaikbranche - weder im Sinne eines Ausschlusses noch im Sinne einer Einbeziehung in das Baugewerbe, wobei der Katalog der Arbeiten, die eine Qualifikation oder einen Ausschluss aus dem Baugewerbe auslösen, sehr umfangreich ist (insgesamt mehr als 50 Arten von aufgeführten Arbeiten). Elektroinstallationsbetriebe hingegen sind vom Baugewerbe ausgeschlossen, solange sie keine Bauarbeiten ausführen. So werden Unternehmen, die sich mit der handwerklichen Installation oder Wartung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln befassen und entsprechende Dienstleistungen anbieten, einschließlich der damit verbundenen Bauaufgaben, in der Regel nicht dem Baugewerbe zugerechnet, es sei denn, die Bautätigkeiten machen in einem Kalenderjahr mehr als 50 % der gesamten Betriebszeit des Unternehmens aus.
Wie man sieht, erfordert die eindeutige Beantwortung der Frage nach der Qualifikation eines Photovoltaik-Unternehmens eine sehr genaue Analyse des gesamten Umfangs der Arbeiten, die das Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum ausführt, welcher Art diese sind und wie das Verhältnis von Elektroarbeiten zu anderen Arbeiten im Rahmen der geltenden deutschen Branchenvorschriften aussieht, und diese Analyse wird am effektivsten von einem auf dieses Thema spezialisierten Rechtsanwalt durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Analyse bestimmt die weiteren Verpflichtungen des Unternehmers in Form der Zahlung der Bauabzugsteuer und der Anmeldung der Arbeitnehmer zur Versicherung bei der deutschen SOKA-Bau. Ein ausländischer Arbeitgeber, allerdings nur im Baugewerbe, ist verpflichtet, die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer bei der SOKA-Bau zu melden. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, einen Beitrag an die SOKA-Bau zu zahlen. Der Beitrag ist monatlich zu zahlen und wird auf den Bruttolohn berechnet und beträgt 15,20 %. Bei Verzug mit der Beitragszahlung erhebt die SOKA-Bau Verzugszinsen für jeden angefangenen Monat des Verzugs. Darüber hinaus kann die Urlaubskasse gegen den Arbeitgeber ein Gerichtsverfahren einleiten, um die Zahlung der rückständigen Beiträge zuzüglich Zinsen einzufordern. Der Bauunternehmer, der Bauleistungen erbringt, muss die Bauabgabe entrichten. Die Bauabgabe beträgt 15% des Betrags jeder ausgestellten Rechnung und ist an das zuständige deutsche Finanzamt zu entrichten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Befreiung von der angegebenen Steuer zu erwirken oder eine Erstattung zu beantragen, wobei wir als Anwaltskanzlei unsere Mandanten ebenfalls unterstützen.
Unternehmer, die in der Photovoltaikbranche tätig sind und mehr über die Möglichkeiten des Markteintritts in Deutschland erfahren möchten, rufen Sie uns an - wir sprechen gerne mit Ihnen und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.