Unternehmer, die im Bereich der Installation von Wärmepumpen tätig sind, sei es für Privatpersonen oder für Industrieanlagen, und die erwägen, mit ihren Dienstleistungen auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen, sollten unbedingt unseren neuesten Artikel lesen. Darin erfahren Sie, welche Anforderungen Sie erfüllen und welche Vorschriften Sie beachten müssen, um Ihrem Unternehmen eine sichere Grundlage für das Wachstum auf dem deutschen Markt zu geben.
Wer darf in Deutschland Wärmepumpen installieren?
Die Antwort auf die obige Frage ist etwas pervers und lautet: Jeder. Jeder kann in Deutschland eine Wärmepumpe für den Eigenbedarf einbauen. In der Praxis wird dies aber natürlich meist von professionellen Sanitär-, Heizungs- und Heizungsinstallationsbetrieben sowie Elektrobetrieben mit Elektrofachkräften durchgeführt. Die Wärmepumpeninstallation wird in Deutschland auch von zertifizierten, eng spezialisierten Wärmepumpeninstallateuren durchgeführt. Der Lehrgang zum zertifizierten Wärmepumpeninstallateur umfasst die Dimensionierung von Wärmepumpen und anderen Wärmequellen, die Umweltauswirkungen von Wärmepumpen sowie die Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen. Es ist jedoch nicht erforderlich, einen solchen Kurs zu absolvieren, um die Installation von Pumpen durchzuführen.
Notwendige Berechtigungen - polnisch oder deutsch?
Bei der Frage nach der notwendigen Zertifizierung für die Installation von Wärmepumpen in Deutschland ist zunächst die europäische Zertifizierung zu beachten, die es ermöglicht, Wärmepumpeninstallationen in ganz Europa durchzuführen. Um das europäische EUCERT-Zertifikat zu erhalten, muss man einen speziellen Lehrgang absolvieren, Berufserfahrung nachweisen und eine Prüfung bestehen, die vom Europäischen Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für Wärmepumpeninstallateure organisiert wird. Das Zertifikat ist für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Die Ausbildungskurse und Prüfungen werden von der polnischen Organisation für die Entwicklung der Wärmepumpentechnologie organisiert.
Ein typischer deutscher Abschluss für Wärmepumpeninstallateure ist in der Regel eine so genannte Ausbildung im Bereich der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Diese Qualifikation kann z. B. durch einen Kurs bei einer Berufsgenossenschaft erworben werden. Wärmepumpeninstallateure in Deutschland sind oft auch als Elektroniker qualifiziert. Die Ausgebildeten beschäftigen sich unter anderem mit Photovoltaikanlagen, Anschluss- und Verteilersystemen, Netzen sowie Wärmepumpen und Beleuchtungsanlagen. Informationen über freie Stellen für die Ausbildung zum/zur Elektrotechniker/in finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen deutschen Handwerkskammern. Für die Installation von Wärmepumpen, die mit so genannten F-Gasen betrieben werden, sind zusätzliche Qualifikationen erforderlich - eine abgeschlossene Ausbildung als Kälteanlagenbauer, als Mechatroniker für Kältetechnik, als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Kälteanlagentechnik oder als Ingenieur nach einem Studium, in dem die Grundlagen der Kältetechnik vermittelt wurden.
In Polen erworbene Qualifikationen und Zertifikate, sowohl für die für die Installation von Wärmepumpen erforderliche Qualifikation als auch für die Arbeit mit F-Gas-Anlagen, sind untrennbar mit der Frage ihrer Anerkennung in Deutschland verbunden. Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird von der zuständigen deutschen Behörde durchgeführt, die den erworbenen Berufsabschluss mit einem deutschen Berufsabschluss vergleicht und dabei auch die Berufserfahrung und andere Qualifikationen berücksichtigt. Es gibt einige Berufe, für die eine Anerkennung erforderlich ist (reglementierte Berufe) - dazu gehören der Elektorniker oder der Kälteanlagenbauer. Bei anderen als den reglementierten Berufen ist die Anerkennung hingegen freiwillig - sie ermöglicht jedoch den Erwerb eines offiziellen deutschsprachigen Dokuments, das gegenüber deutschen Auftragnehmern verwendet werden kann.
Für Berufsqualifikationen von Drittstaatsangehörigen ist es im Allgemeinen erforderlich, die Anerkennung der Berufsqualifikationen für alle Berufe zu erwirken. Das Anerkennungsverfahren sollte noch im Herkunftsland beantragt werden. Darüber hinaus ist auf weitere Pflichten hinzuweisen, die im Zusammenhang mit der Ausübung einer Tätigkeit durch Drittstaatsangehörige im deutschen Hoheitsgebiet zu erfüllen sind, wie z.B. die Erlangung des erforderlichen Visums.
Zertifikat für ein Unternehmen - ist eine Lizenz erforderlich?
Unternehmen, die in Deutschland Installations-, Reparatur-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Stilllegungsarbeiten an Wärmepumpen durchführen, müssen das entsprechende deutsche Zertifikat, das so genannte Unternehmenszertifikat, erwerben. Das Zertifikat kann ein Unternehmen erhalten, nachdem es bei der zuständigen Behörde eine Reihe von erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Darüber hinaus muss das Unternehmen nachweisen, dass es im Verhältnis zum geplanten Tätigkeitsbereich über eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern verfügt. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Mitarbeiter - wie oben bereits erwähnt - über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Mitarbeiter Zugang zu den erforderlichen Arbeitsmitteln haben und mit den entsprechenden Verfahren vertraut sind.
Unternehmenszertifikate, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden, sind gleichwertig, wenn sie hinsichtlich des Zertifizierungsumfangs mit dem deutschen Zertifikat vergleichbar sind. Für die Anerkennung eines ausländischen Zertifikats ist es erforderlich, der deutschen Behörde eine beglaubigte Kopie des Zertifikats und eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
Die Kosten für die Zertifizierung eines Unternehmens liegen zwischen 100 € und 700 €.
Pflichten des Unternehmers im Zusammenhang mit der Berufsmitgliedschaft
Abschließend ist es unmöglich, nicht kurz auf die Verpflichtungen des Arbeitgebers einzugehen, die sich aus der Zugehörigkeit seines Unternehmens zu einer bestimmten Branche ergeben. Bei Unternehmen, die sich ausschließlich mit der Installation von Wärmepumpen befassen, handelt es sich in erster Linie um zwei Branchen: die Elektroindustrie und das Baugewerbe. Welcher Branche ein Unternehmen zuzuordnen ist, hängt vom Einzelfall und der Art der im Unternehmen ausgeführten Arbeiten ab. Dabei sind immer bestimmte Branchenvereinbarungen zu berücksichtigen, die zum Beispiel den Mindestlohn regeln, den ein Unternehmer seinen Arbeitnehmern zahlen muss, wenn diese in Deutschland arbeiten. Darüber hinaus gelten für jede Branche andere Regeln - im Baugewerbe müssen beispielsweise zusätzliche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitnehmer gezahlt werden.
Es ist zu beachten, dass die Pflichten des Unternehmers in Bezug auf die Installation von Wärmepumpen auch davon abhängen, in welcher Rechtsform er in Deutschland tätig werden will und mit welchen Mitarbeitern er die Installation von Wärmepumpen durchführen will. Für einen Unternehmer, der lediglich Mitarbeiter zur Durchführung der Installationsarbeiten nach Deutschland entsendet, gelten andere Anforderungen als für einen Unternehmer, der sich entschließt, z. B. eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland zu gründen.
Wenn Sie sich als Unternehmer im Labyrinth der branchenspezifischen Vorschriften nicht zurechtfinden und unsicher sind, was Sie tun müssen, um mit Ihrem Unternehmen auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir sprechen gerne mit Ihnen über neue Chancen und Perspektiven für Ihr Unternehmen.