Es überrascht niemanden mehr, dass jemand außerhalb unseres Landes arbeitet. Bessere Löhne - und oft auch bessere Arbeitsbedingungen - machen es zu einer Alternative, die dazu beiträgt, das Haushaltsbudget auf einem angemessenen Niveau zu halten. Einige haben sich dazu entschlossen, mit ihrer gesamten Familie ins Ausland zu gehen, während andere nur saisonal im Ausland arbeiten. Auch wenn die Arbeit im Ausland sicherlich nicht für jeden einfach ist - wer im Ausland arbeitet, hat ein zusätzliches Problem. Das ist steuerlicher Natur. Abolition Reliefbzw. seine Reduzierung im Jahr 2021 hat dazu geführt, dass viele Menschen, die im Ausland arbeiten, nicht in Polen steuerlich ansässig sein wollen.
In meinem heutigen Artikel werde ich dieses Thema behandeln und zunächst die grundlegenden Konzepte erläutern, bevor ich zu spezifischeren Fragen übergehe. In diesem Artikel werden Sie lernen:
- Was ist Abschaffungserlass?
- Was bedeutet steuerlicher Wohnsitz und steuerliche Ansässigkeit?
- Was ändert sich ab Januar 2021 bei der Anrechnung von im Ausland erzielten Einkünften?
- Ist es möglich, die Besteuerung von ausländischem Einkommen in Polen zu vermeiden?
Ich lade Sie ein, diesen Eintrag zu lesen.
Abolition Relief
Wie der Name schon sagt, Abschaffungserlass ist eine Art von Steuergutschrift. Ihr Zweck ist es, die Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn der Steuerzahler sein Einkommen in einem anderen Land als Polen erzielt. Wichtig ist, dass dieser Freibetrag nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die Einkünfte in einem Land erzielt werden, für das die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Methode des proportionalen Abzugs ist. Ich werde hier nicht auf die steuerlichen Einzelheiten eingehen, aber es ist dennoch erwähnenswert, dass die Erleichterung für Einkünfte gilt, die insbesondere aus:
- Arbeitsverträge,
- Geschäftstätigkeiten,
- persönlich ausgeübte Tätigkeiten und
- Urheberrecht.
Was sonst noch wichtig ist, Abschaffungserlass gilt für Personen, für die Polen der Mittelpunkt ihres Lebens oder ihrer wirtschaftlichen Interessen ist und die sich seit mehr als 183 Tagen in Polen aufhalten. Sie sind also Einwohner der Republik Polen.
Änderung des PIT-Gesetzes ab 01.01.2021
Als der Freibetrag im Januar dieses Jahres durch eine Änderung des Steuergesetzes erheblich gekürzt wurde, gab es viel Wirbel um ihn. Ab 2021 wurde er auf einen Einkommensbetrag von 1360 PLN begrenzt. Das bedeutet, dass Steuerzahler, die diesen Betrag überschreiten, mehr oder weniger Steuern zahlen müssen, ohne diese Erleichterung in Anspruch zu nehmen. Das Inkrafttreten der neuen Vorschriften wirkt sich jedoch nicht auf die im Jahr 2021 abgewickelte Steuer aus, sondern erst auf das darauf folgende Jahr. Die Verringerung des Freibetrags wird also erst im April 2022 spürbar, wenn wir unser Einkommen für 2021 abrechnen.
Wohnsitz und steuerlicher Wohnsitz
Wie ich bereits erwähnt habe, Abschaffungserlass gilt für Steuerzahler, die in Polen steuerlich ansässig sind. Was bedeutet das eigentlich und wie wird es in der Praxis umgesetzt?
Kurz gesagt: Ein Land, das uns als steuerlich ansässig anerkennt, hat das Recht, von uns zu verlangen, dass wir auch für außerhalb seiner Grenzen erzielte Einkünfte Steuern zahlen. Ich habe dies bereits zu Beginn dieses Beitrags erwähnt, möchte es aber noch einmal wiederholen. Nach den Vorschriften werden Personen als in Polen steuerlich ansässig betrachtet, wenn:
- sich in einem Steuerjahr mehr als 183 Tage im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhalten, oder
- einen Mittelpunkt persönlicher oder wirtschaftlicher Interessen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) in Polen haben.
Wenn wir also ein Einkommen im Ausland beziehen und in Polen steuerlich ansässig sind, müssen wir - unabhängig davon, ob unser ausländischer Arbeitgeber Steuern von unserem Lohn einbehalten hat - alle Einnahmen in unserer jährlichen Steuererklärung in Polen angeben und sind verpflichtet, diese auch zu versteuern.
Abschaffungserleichterung - ist es möglich, die Besteuerung von Auslandseinkünften in Polen zu vermeiden?
In dieser Hinsicht ist der Standpunkt der Steuerbehörden von großer Bedeutung. Deshalb sei an dieser Stelle auf den Inhalt einer der Auslegungen des Direktors der Nationalen Steuerinformation (Nr. 0112-KDIL2-1.4011.928.2020.2.MKA) verwiesen. Obwohl sie sich hauptsächlich an Steuerzahler richtet, die im Vereinigten Königreich Einkünfte erzielen, ist sie auch auf andere ausländische Länder übertragbar, in denen Polen Einkünfte erzielen und diese in Polen unter Inanspruchnahme der Abschaffungserleichterung verrechnen können. Im Wortlaut der Auslegung bestätigte der Direktor des KIS, dass Steuerzahler, die im Ausland Einkommen erzielen, dort Steuern zahlen sollten, wo sie mit ihren Familien wohnen und wo sie ein Haus haben, in dem sie leben.
Wir sollten jedoch bedenken, dass die Positionen der Steuerbehörden nicht immer übereinstimmen. Dennoch zeigt die oben dargestellte Auslegung, dass Polen, die dauerhaft ins Ausland gezogen sind, keine Angst haben müssen, in Polen Steuern zahlen zu müssen. Leider gilt dies nicht für Steuerzahler, die saisonal außerhalb des Landes arbeiten und in Polen als steuerlich ansässig gelten.