Angesichts der aktuellen Situation in der Ukraine hat Deutschland eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Ukrainern die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland zu erleichtern. Alle Informationen sind auf einem eigens eingerichteten Portal zu finden: Deutschland4Ukraine. Wir werden jedoch versuchen, die wichtigsten Informationen in diesem Artikel aufzulisten und zu erläutern, wie die aktuelle Situation der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland aussieht.
Wir laden Sie ein, weiterzulesen.
Wie ist die aktuelle Rechtslage für Ukrainer in Deutschland?
Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine und des massiven Zustroms ukrainischer Kriegsflüchtlinge gilt die Richtlinie (EU) Nr. 2022/382 vom 4. März 2022 zur Feststellung eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Gewährung vorübergehenden Schutzes (nachstehend die "Richtlinie") in der gesamten Europäischen Union.
Sie wird jedoch in den einzelnen EU-Ländern mit einigen Abweichungen umgesetzt.
Die Situation der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland - wie sieht sie aus?
Ukrainische Flüchtlinge, die am 24. Februar 2022 in Deutschland ankommen und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Ukraine haben, werden unabhängig davon aufgenommen, ob sie einen biometrischen Reisepass besitzen. Ein Visum ist ebenfalls nicht erforderlich.
In Anbetracht der Anwendbarkeit der Richtlinie und des Wortlauts der § 24 Aufenthaltsgesetz wird Flüchtlingen aus der Ukraine ein besonderer Schutzstatus gewährt. Folglich müssen sie keinen Asylantrag stellen. Eine solche Möglichkeit besteht jedoch bis zum 31. August 2022. Nach diesem Datum sollten ukrainische Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Anträge sollten jedoch vor diesem Datum gestellt werden.
Daher wird folgenden Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 des Aufenthaltsgesetzes erteilt:
- Ukrainische Staatsbürger, die vor dem 24.02.22 in der Ukraine gelebt haben,
- Personen, die vor dem 24.02.22 einen Schutzstatus in der Ukraine als Staatenlose oder Personen mit internationalem Schutzstatus hatten,
- czFamilienangehörige der ersten beiden Personengruppen, auch wenn sie selbst keine Bürger sind Ukraine.
Wo soll man sich bei der Ankunft melden?
Wenn Sie Zweifel haben, wie Sie Ihren Aufenthalt nach Ihrer Ankunft in Deutschland legalisieren können, können Sie sich an die nächstgelegene Informationsstelle für Ukrainer wenden. Solche Stellen gibt es praktisch in jeder größeren Stadt in Deutschland. Auch bei den Grenzbehörden, z. B. bei der Bundespolizei, oder auf der Website können Sie die nötigen Informationen erhalten: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-en.
In erster Linie müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Sie müssen dann zu Ihrem örtlichen Jobcenter (Agentur für Arbeit und Soziales) gehen, um Leistungen zu beantragen.
Diese Büros sollten mit Mitarbeitern besetzt werden, deren Aufgabe es ist, die Kommunikation mit den Ukrainern zu erleichtern. Ansonsten kommunizieren die Beamten in Deutschland meist auf Englisch.
Situation der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland - Ansprüche für Personen, die in Deutschland vorübergehenden Schutz genießen
Personen, denen vorübergehender Schutz gewährt wird, haben im Aufnahmeland die folgenden Rechte:
- die Ausübung einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit;
- Zugang zur Erwachsenenbildung, zur Ausbildung oder zum Bildungssystem für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren;
- das Recht auf medizinische Versorgung;
- Anspruch auf Sozialleistungen;
- Das Recht auf eine angemessene Unterkunft oder finanzielle Unterstützung für die Unterkunft.
Ab dem 1. Juni können Flüchtlinge aus der Ukraine die gleichen Leistungen erhalten wie deutsche Staatsbürger. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Darüber hinaus müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis oder zumindest eine Aufenthaltsgenehmigung haben.Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt (wird von den Grenzbehörden ausgestellt).
Diejenigen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, sollten sich an das Jobcenter (Arbeitsamt) wenden, um die oben genannten Leistungen zu erhalten, und dort die entsprechenden Anträge stellen.
Zugang zu Leistungen nach dem deutschen Sozialgesetzbuch hat klare Vorteile: Flüchtlinge erhalten höhere monatliche Geldbeträge, zusätzliche Leistungen für Alleinerziehende und Schwangere und eine regelmäßige Krankenversicherung. Außerdem erhalten sie Zugang zu Vermittlungs- und Beratungsdiensten Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit).
Flüchtlinge aus der Ukraine, die in Deutschland arbeiten oder sich seit mindestens 15 Monaten in Deutschland aufhalten, haben ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Diese Leistung muss bei der örtlichen Familienkasse beantragt werden. Studierende, die als Flüchtlinge aus der Ukraine gekommen sind, haben Anspruch auf BAföG (Studienkredit). Diese Leistung müssen Sie beim Studentenwerk an der Hochschule beantragen.
Ist es möglich, Deutsch zu lernen und wie?
In der Regel ist es möglich, einen staatlich geförderten Deutschkurs zu besuchen. Je nach Ihren Sprachkenntnissen können Sie einen Integrationskurs oder einen berufsbezogenen Sprachkurs besuchen.
Wer neu in Deutschland angekommen ist und kein Deutsch spricht, hat die Möglichkeit, am sogenannten Erstorietierungskurs (EOK) teilzunehmen. Er besteht aus sechs Unterrichtseinheiten zu je 50 Stunden. Ziel des Kurses ist es, Neuankömmlinge aus dem Ausland mit den Grundlagen der deutschen Sprache vertraut zu machen. Leben in Deutschland und macht die Teilnehmer mit der deutschen Sprache in dem Maße vertraut, wie es für das Funktionieren in der Gesellschaft erforderlich ist.
Im Rahmen dieses Kurses werden Exkursionen zu örtlichen Ämtern, Märkten usw. organisiert. Die Tutoren machen die Teilnehmer mit den grundlegenden Dokumenten und Verfahren für die Bearbeitung der wichtigsten Angelegenheiten vertraut. Um sich für einen solchen Kurs anzumelden, müssen Sie sich an die Einrichtung wenden, die ihn in Ihrem Land anbietet. Eine Liste solcher Anbieter finden Sie auf der folgenden Website: BAMF.
Flüchtlinge, die bereits über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, können den Intesivkurs besuchen, der 430 Unterrichtsstunden umfasst. Dazu müssen Sie zunächst einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen.ür Mirgration und Flüchtlinge (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) - BAMF - für die Zulassung zu einem solchen Kurs. Link zum Antrag unten: Bewerbung beim BAMF.
Sobald Sie vom BAMF die Zulassung zu einem solchen Kurs erhalten haben, sollten Sie sich bei Ihrem örtlichen Jobcenter oder einer anderen Einrichtung, die einen solchen Kurs anbietet, bewerben. Eine Liste solcher Kurse finden Sie unter: BAMF - Navi.
Wie erhalte ich medizinische Leistungen?
Welche Gesundheitsleistungen Sie erhalten, hängt in der Regel von Ihrer individuellen Situation als Flüchtling ab.
Wenn ein Flüchtling vom Jobcenter Geld (Arbeitslosengeld) erhält, ist er auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (mit dem Recht auf medizinische Versorgung, Leistungen bei Mutterschaft und Schwangerschaft sowie auf Prävention und Früherkennung von Krankheiten).
Bezieht ein Ausländer Sozialleistungen, so ist er nicht krankenversicherungspflichtig. Er erhält eine Krankenversicherungskarte von der gesetzlichen Krankenkasse und kanndass falls erforderlich, Gesundheitsleistungen erhalten, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Die im Zusammenhang mit der Versorgung entstehenden Kosten werden von der Sozialhilfe übernommen.
Leistungsempfänger haben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur Anspruch auf ärztliche und zahnärztliche Versorgung (notwendig zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände - einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln und sonstiger Leistungen, die zur Heilung, Besserung oder Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlich sind).
Außerdem haben die Flüchtlinge Anspruch auf Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.
Die Situation der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland - wie sieht die Wohnsituation aus?
Im Rahmen der Sozialleistungen haben Sie auch Anspruch auf Wohngeld, z. B. in Form einer Mietzahlung. Um eine solche Leistung zu erhalten, müssen Sie (wie bei anderen Leistungen auch) einen Antrag beim Jobcenter stellen. Was aber, wenn auf dem privaten Markt keine Wohnung verfügbar ist?
Jeden Tag kommen Tausende von Ukrainern in Deutschland an und suchen Zuflucht vor dem Krieg. Die Flüchtlingsunterkünfte werden zusätzlich zur Sozialhilfe gewährt, die beispielsweise für eine Mutter mit zwei Kindern rund 930 € pro Monat beträgt. Um zu verstehen, was ukrainische Flüchtlinge in Deutschland erwartet, muss man sich jedoch vor Augen halten, dass in Deutschland derzeit ein großer Wohnungsmangel herrscht.
Wo sind die ukrainischen Flüchtlinge untergebracht?
Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie unter https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-en. Neben Notunterkünften, die vom Staat zur Verfügung gestellt werden, können auch vorübergehende Unterkünfte gefunden werden. Für Informationen über Notunterkünfte wenden Sie sich bitte andirekt an die Dienststelle zu übermitteln Grenzpolizei, wie zum Beispiel die Bundespolizei, diedie dieo in eine Unterkunft. Dort erhalten Sie einen Platz zum Schlafen, Essen und eventuell weitere Unterstützung, bis Sie eine dauerhafte Unterkunft gefunden haben. Darüber hinaus bieten viele Privatpersonen einen Schlafplatz in der www.unterkunft-ukraine.de i www.airbnb.org.
Für die Unterbringung von Flüchtlingen gibt es in Deutschland keine einheitlichen Mindeststandards. Die meisten Großstädte - wie Berlin oder München - haben keinen Platz mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen oder freien Wohnraumń Daher müssen die Flüchtlinge überall dort untergebracht werden, wo Platz für sie ist, insbesondere auf Feldbetten in Schulsporthallen usw.
In einer solchen Situation ist es ratsam, auf dem privaten Markt auf eigene Faust oder mit Hilfe zahlreicher Einrichtungen wie Jobcenter oder Beratungsstellen für Ukrainer eine Wohnung zu suchen.ten. Wenn Sie auf diese Weise eine Unterkunft finden und beabsichtigen, dort für längere Zeit zu bleiben, müssen Sie sich beim örtlichen Rathaus anmelden.
Für die Anmeldung benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Reisepass oder Personalausweis;
- Anlaufbescheinigung - eine Bescheinigung, die bei der Ankunft in Deutschland ausgestellt wird;
- Fiktionsbescheinigung, d.h. eine Bescheinigung der Ausländerbehörde über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis;
- Meldebescheinigung - Bescheinigung über die Anmeldung in einer bestimmten Stadt;
- Pachtvertrag;
- Bestätigung der Mietzahlung an den Vermieter;
- Die Geburtsurkunden der Kinder und die Heiratsurkunden der Ehegatten sind ebenfalls von Nutzen.
Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, Sie kurz in die Thematik des Schutzes ukrainischer Staatsangehöriger und ihrer Familien auf deutschem Gebiet einzuführen. Wenn Sie Unterstützung in diesem Bereich benötigen, schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie uns an: Tel, sekretariat@bktkancelaria.pl.