Einführung von Nahrungsergänzungsmitteln auf dem deutschen Markt - wichtige rechtliche Aspekte

Einführung von Nahrungsergänzungsmitteln auf dem deutschen Markt erfordert die Einhaltung einer Reihe von Vorschriften sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Nahrungsergänzungsmittel sind wie Lebensmittel geregelt. Das bedeutet, dass sie bestimmte Standards in Bezug auf Sicherheit, Zusammensetzung und Kennzeichnung erfüllen müssen. In diesem Artikel stellen wir die wichtigsten Informationen zu den Meldeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel vor. Außerdem gehen wir auf die Kennzeichnungspflichten und die gesetzliche Haftung auf dem deutschen Markt ein.

Rechtsgrundlage für Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind in Deutschland geregelt durch:

  • Deutsches Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)die Regeln für alle Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, festlegt.
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002in der die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts in der Europäischen Union festgelegt sind.
  • Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 über Nahrungsergänzungsmittel.
  • Deutsche Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV - Nahrungsergänzungsmittelverordnung)die die Anforderungen an die Zusammensetzung, die Kennzeichnung und das Meldeverfahren von Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland regelt.

Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland

Bevor ein Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland vermarktet werden kann, muss das Produkt beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angemeldet werden. Dieses Verfahren ist obligatorisch und ergibt sich aus § 5 der deutschen Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV).

Wer muss die Meldung machen?

Die Meldung muss von dem Wirtschaftsakteur vorgenommen werden, der für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem deutschen Markt verantwortlich ist. Dies kann der Hersteller, Importeur oder Händler sein. Dieser Wirtschaftsbeteiligte ist für die Konformität des Produkts mit dem Gesetz verantwortlich.

Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung

  1. Bewerbungsformular - enthält Angaben zum Produktnamen, zur Zusammensetzung, zur empfohlenen Tagesdosis, zum Hersteller, zum Importeur sowie zur Verpackung und Etikettierung.
  2. Produktbezeichnung - sollten den deutschen Vorschriften entsprechen und alle erforderlichen Informationen in deutscher Sprache enthalten. Dazu gehören: Handelsname, Inhaltsstoffe, Nährwerte, Tagesdosis, Anwendungsempfehlungen, Warnhinweise und Kontraindikationen.
  3. Werbematerial - Falls Werbematerialien (Prospekte, Broschüren) auf dem deutschen Markt verwendet werden, müssen diese dem Antrag beigefügt werden.
  4. Informationen zur Sicherheit - alle verfügbaren Informationen über die Sicherheit des Nahrungsergänzungsmittels, wie Laborergebnisse, toxikologische Daten oder Berichte über Nebenwirkungen.

Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln auf dem deutschen Markt muss den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Dies gilt auch für Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV). Alle Informationen sollten auf Deutsch sein.

Was sollte das Etikett enthalten?

  • Der Name des Produkts und der Begriff "Nahrungsergänzungsmittel".
  • Liste der Inhaltsstoffe, einschließlich der Wirkstoffe und ihres Gehalts.
  • Empfohlene Tagesdosis.
  • Warnhinweise zur Anwendung.
  • Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (falls zutreffend).
  • Angaben zum Hersteller oder Händler.
  • Nummer der Produktionscharge und Verfallsdatum.
  • Hinweise zur Lagerung.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Bei Nichtanmeldung eines Nahrungsergänzungsmittels beim BVL oder falscher Kennzeichnung können empfindliche Strafen verhängt werden. Nach § 60 LFGB können die Bußgelder bis zu 50.000 Euro betragen. Darüber hinaus können die Aufsichtsbehörden einen Rückruf des Produktes anordnen. Dies ist für das Unternehmen mit zusätzlichen Kosten und Reputationsschäden verbunden.

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Zusammenfassung

Wenn Sie Hersteller, Vertreiber oder Importeur von Nahrungsergänzungsmitteln sind, stellen Sie sicher, dass die Informationen auf den Etiketten den Anforderungen der lokalen Märkte entsprechen. Dies gilt auch für Werbematerialien. Die Anmeldung von Nahrungsergänzungsmitteln bei den zuständigen Behörden und die Einhaltung der lokalen und EU-Vorschriften sind von entscheidender Bedeutung. Dies sind wesentliche Schritte bei der Vermarktung dieser Produkte im Ausland.

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