Jeder ist sich mehr oder weniger bewusst, dass ein Scheidungsverfahren Jahre dauern kann. Die Ehegatten müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie kaum eine Chance haben, die Scheidung "sofort" zu bekommen, wenn ihr Fall vor Gericht kommt. Damit will ich natürlich nicht sagen, dass es keine solchen Verfahren gibt. Wenn die Ehegatten jedoch zerstritten sind und sich in den für sie wichtigen Fragen nicht einigen können und zudem noch minderjährige gemeinsame Kinder haben, kann sich das Scheidungsverfahren erheblich in die Länge ziehen. Eine alternative Lösung, die die Chance auf eine schnellere Scheidung bietet, ist Mediation vor der Scheidungwie in dem heutigen Artikel beschrieben.
Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass man, um diese Möglichkeit zu nutzen, in einer solchen Beziehung zu dem anderen Ehepartner stehen muss, dass man in der Lage ist, mit ihm in aller Ruhe auf neutralem Boden, in Begleitung einer unparteiischen Person wie einem Mediator, zu sprechen. Welche Vorteile bietet die Mediation vor der Scheidung? Was bedeutet das in der Praxis?
Auf diese Fragen werde ich im Folgenden eingehen.
Ich lade Sie ein, weiterzulesen.
Freiwilligkeit der Mediation in Scheidungsverfahren
Gegenwärtig ist die Durchführung einer Mediation vor der Scheidung eine der Möglichkeiten, die von den Ehegatten, die sich scheiden lassen wollen, freiwillig genutzt werden können. So kann die Mediation auf einvernehmlichen Antrag der Parteien, aber auch auf gerichtliche Entscheidung hin - mit Zustimmung der Parteien - durchgeführt werden. Diese Möglichkeit ergibt sich unmittelbar aus Artikel 436 § 1 der Zivilprozessordnung (im Folgenden: ZPO), der besagt, dass:
"Bestehen Aussichten auf die Aufrechterhaltung der Ehe, kann das Gericht die Parteien auf eine Mediation verweisen. Diese Verweisung ist auch möglich, wenn das Verfahren ausgesetzt wurde".
Ziel einer Mediation vor der Scheidung ist es, die strittigen Fragen, die im Zuge der Auflösung der Ehe geklärt werden sollen, einvernehmlich zu regeln. So können die Themen der Mediation in erster Linie sein:
- Aufteilung des Vermögens der Ehegatten nach der Scheidung,
- die Regeln für das Sorgerecht, die Ausübung der elterlichen Sorge und den Umgang mit gemeinsamen minderjährigen Kindern festzulegen,
- Regelung der Instandhaltung,
- die Versöhnung der Ehegatten.
Die Dauer des Mediationsverfahrens sollte drei Monate nicht überschreiten. Die Frist kann jedoch auf Antrag der Parteien oder aus anderen triftigen Gründen verlängert werden, wenn dies einer gütlichen Beilegung des Falls förderlich ist.
Grundsätze der Mediation
Mediationsverfahren zeichnen sich naturgemäß durch eine Reihe von Grundsätzen aus, die den ordnungsgemäßen Ablauf eines solchen Verfahrens und die Sicherheit der Parteien, die sich für die Mediation entscheiden, gewährleisten sollen. Die wichtigsten Grundsätze der Mediation sind jedoch Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Die Mediation wird vor allem dann freiwillig durchgeführt, wenn die Parteien ihr zustimmen.
Der Grundsatz der Vertraulichkeit besagt hingegen, dass Informationen, die die Parteien (und der Mediator) während des Mediationsverfahrens erhalten, nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. So können beispielsweise Vorschläge, die die Ehegatten während der Mediation machen, nicht als Beweismittel in einem eventuellen Gerichtsverfahren verwendet werden. Dieser Grundsatz spiegelt sich auch in der Tatsache wider, dass Mediationsverfahren vertraulich sind.
Der Mediator, der die Parteien während des Gesprächs begleitet, ist unparteiisch. Er ergreift in dem Konflikt keine Partei, hilft aber gleichzeitig den Parteien, ihre Position zu dem Thema zu kennen und auszudrücken.
Achtung!
Die Parteien können die Mediation jederzeit abbrechen.
Mediation vor der Scheidung - Phasen
- Sobald die Entscheidung für eine Mediation gefallen ist, setzt sich der Mediator mit den Parteien in Verbindung, um einen Termin und einen Ort zu vereinbaren.
- Bei diesem Treffen erklärt der Mediator die Regeln und das Verfahren der Mediation und fragt, ob die Parteien mit der Mediation einverstanden sind.
- Die Mediation ist in erster Linie ein Gespräch. Im Hinblick auf eine gütliche Beilegung des Streitfalls unterstützt der Mediator die Parteien bei der Formulierung von Lösungsvorschlägen. Manchmal kann er im Einvernehmen mit den Parteien auch Wege zur Beilegung des Streitfalls aufzeigen.
- Über die Mediation wird ein Protokoll angefertigt, das Ort und Zeit der Mediation sowie die Namen, Vornamen (Bezeichnungen) und Anschriften der Parteien, den Namen und die Anschrift des Mediators und das Ergebnis der Mediation angibt. Das Protokoll ist vom Mediator zu unterzeichnen. Er stellt den Parteien eine Kopie des Protokolls zu.
- Haben die Parteien vor dem Schlichter einen Vergleich geschlossen, so wird dieser in das Protokoll aufgenommen oder diesem beigefügt.
- Sobald eine Einigung erzielt worden ist, legt der Mediator dem zuständigen Gericht unverzüglich einen Bericht vor.
- Ist die Vergleichsvereinbarung im Wege der Zwangsvollstreckung vollstreckbar, so billigt das Gericht sie, indem es sie für vollstreckbar erklärt.
Vorteile der Mediation
- Die Mediation soll es den Parteien ermöglichen, die im Rahmen der Scheidung zu klärenden Streitfragen einvernehmlich zu lösen.
- Sie fördert den Abbau negativer Emotionen und das Verständnis für die eigenen und die Bedürfnisse der anderen Person, wodurch die psychische Belastung durch die Konfliktsituation verringert wird.
- Sie bietet die Chance, den Streit schneller zu beenden.
- Bei Trennungskonflikten, an denen neben den Ehegatten auch minderjährige Kinder beteiligt sind, geht es dem Mediator in erster Linie um deren Wohl und Bedürfnisse.
- Ein vor einem Mediator geschlossener Vergleich hat nach seiner Genehmigung durch ein Gericht die Rechtskraft eines vor einem Gericht geschlossenen Vergleichs.
Rechtliches Novum - Obligatorische Mediation vor der Scheidung
Der polnische Gesetzgeber hat seit langem angekündigt, dass in naher Zukunft eine Reform des Familienrechts durchgeführt werden soll. Vieles deutet darauf hin, dass sie sehr wichtige Themen umfassen wird, wie z.B:
- sofortige Wartung,
- Informationsverfahren in Scheidungssachen,
- umfassende Regelung der Vollstreckungsverfahren.
Als Ergebnis der angekündigten Änderungen können wir uns auf einen Moment freuen, in dem Mediation vor der Scheidung ist ein obligatorisches Erfordernis und nicht eine der Optionen. Wichtig ist jedoch, dass diese Lösung dann gilt, wenn die Scheidung von einem Paar mit gemeinsamen minderjährigen Kindern beantragt wird. In der Praxis läuft es darauf hinaus, dass der Scheidung ein so genanntes Informationsverfahren vorausgeht, das in Anwesenheit des Gerichts und des Mediators durchgeführt wird. Dabei werden die Parteien über die Möglichkeit der Mediation informiert, sie erfahren etwas über die sozialen und individuellen Folgen der Scheidung (insbesondere für die Kinder), aber auch über die Vorteile der Mediation und des Vergleichs. Schließlich ist zu erwähnen, dass eine solche Mediation einen ganzen Monat dauern soll, so dass die Parteien prüfen können, ob sie tatsächlich in der Lage sind, in Begleitung eines Mediators eine optimale Lösung für ihre Situation zu finden.