Die 7 größten Rechtsrisiken für deutsche Unternehmen in Polen - und wie Sie teure Fehler vermeiden

Die 7 größten Rechtsrisiken für deutsche Unternehmen in Polen - und wie Sie teure Fehler vermeiden

Die rechtlichen Risiken für deutsche Unternehmen in Polen können Verträge, Arbeitsverhältnisse, Steuern, Investitionen und den Verkauf von Produkten betreffen.

Polen ist für deutsche Unternehmen längst mehr als ein attraktiver Produktionsstandort. Immer mehr Unternehmen nutzen den polnischen Markt für den Ausbau ihrer Lieferketten, die Gründung von Tochtergesellschaften oder die Erschließung neuer Absatzmärkte. Doch wer in Polen Geschäfte macht, sollte nicht davon ausgehen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen genauso gestalten wie in Deutschland. Gerade Unterschiede im Vertrags-, Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Besonders problematisch wird es, wenn rechtliche Fragen erst dann geprüft werden, wenn ein Geschäftspartner nicht zahlt, ein Mitarbeiter Ansprüche geltend macht oder eine Behörde eine Kontrolle ankündigt.

Wir zeigen Ihnen sieben typische Rechtsrisiken, die deutsche Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit in Polen kennen sollten und worauf es bei der rechtlichen Absicherung ankommt.

1. Fehlerhafte Verträge mit polnischen Geschäftspartnern

Ein deutscher Unternehmer schließt einen Liefervertrag mit einem polnischen Geschäftspartner. Die Vertragsverhandlungen verlaufen erfolgreich, die Zusammenarbeit beginnt. Doch bei der ersten größeren Reklamation entsteht Streit.

  • Welches Recht gilt?
  • Welches Gericht ist zuständig?
  • Wer haftet für den entstandenen Schaden?

Diese Fragen werden häufig erst gestellt, wenn der Konflikt bereits besteht. Besonders wichtig ist, zwischen der Wahl des anwendbaren Rechts und der Vereinbarung eines Gerichtsstands zu unterscheiden. Zudem kann bei internationalen Warenkaufverträgen das UN-Kaufrecht (CISG) zur Anwendung kommen auch dann, wenn die Parteien deutsches Recht gewählt haben und das CISG nicht wirksam ausgeschlossen wurde.

Unsere Empfehlung: Deutsche Unternehmen sollten ihre Verträge mit polnischen Geschäftspartnern vor der Unterzeichnung insbesondere auf Rechtswahl, Gerichtsstand, Haftung, Vertragsstrafen, Gewährleistung und Zahlungsabsicherung prüfen lassen. Eine rechtlich sorgfältige Vertragsgestaltung kann entscheidend dazu beitragen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

2. Unzureichende Prüfung polnischer Geschäftspartner und Zahlungsausfälle

Ein neuer polnischer Lieferant bietet attraktive Konditionen. Die ersten Gespräche verlaufen professionell. Der deutsche Auftraggeber leistet eine erhebliche Vorauszahlung doch anschließend kommt es zu Lieferverzögerungen oder die vereinbarte Leistung bleibt aus. Solche Situationen verdeutlichen, wie wichtig eine rechtliche und wirtschaftliche Prüfung des Geschäftspartners ist.

Vor Vertragsabschluss sollte insbesondere geprüft werden, ob das Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist, wer es rechtswirksam vertreten darf und ob Hinweise auf finanzielle Schwierigkeiten bestehen. Das polnische Handelsregister (KRS) bietet hierfür wichtige Informationen. Auch geeignete Zahlungssicherheiten können sinnvoll sein. Ist die Forderung bereits entstanden, stellt sich die Frage nach der wirksamsten außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung. Je nach Fall kann auch das Europäische Mahnverfahren in Betracht kommen.

Passend dazu: Europäischer Vollstreckungstitel (EEO). Effektive Schuldeneintreibung in der EU ohne unnötige Formalitäten.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie neue Geschäftspartner vor größeren Aufträgen und sichern Sie wesentliche Zahlungsansprüche vertraglich ab.

3. Risiken bei der Gründung und Führung einer polnischen Tochtergesellschaft

Die Gründung einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) ist für viele deutsche Unternehmen ein wichtiger Schritt beim Markteintritt. Die eigentlichen Risiken entstehen jedoch nicht nur bei der Gründung, sondern auch im laufenden Geschäftsbetrieb.

  • Wer darf Verträge unterschreiben?
  • Welche Entscheidungen benötigen einen Gesellschafterbeschluss?
  • Welche Pflichten treffen die Geschäftsführung?
  • Wie werden die rechtlichen Beziehungen zwischen der deutschen Muttergesellschaft und der polnischen Tochtergesellschaft gestaltet?

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen der beschränkten Haftung der Gesellschaft und möglichen persönlichen Haftungsrisiken der Geschäftsführung. Auch bei konzerninternen Verträgen oder der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen müssen die polnischen gesellschaftsrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

Unsere Empfehlung: Bereits vor der Gründung sollte die Gesellschaftsstruktur, die Vertretungsregelungen und die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Unternehmensgruppe geprüft werden.

Mehr zum Thema: GmbH-Vertrag- warum sollte er von einem Fachmann aufgesetzt werden?.

4. Arbeitsrechtliche Fehler bei Beschäftigung und Entsendung von Mitarbeitern

Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter in Polen beschäftigen oder vorübergehend dorthin entsenden, müssen unterschiedliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften beachten. Ein deutscher Arbeitsvertrag bedeutet nicht automatisch, dass ausschließlich deutsches Arbeitsrecht maßgeblich ist. Abhängig von der konkreten Beschäftigungssituation können zwingende polnische Arbeitnehmerschutzvorschriften gelten. Bei Entsendungen sind insbesondere die erforderlichen Meldungen, die Arbeitsbedingungen im Aufnahmestaat und die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung zu prüfen. Fehler können zu Nachforderungen, behördlichen Maßnahmen und zusätzlichen Personalkosten führen.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie die rechtliche Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, Entsendungen und grenzüberschreitenden Beschäftigungsmodellen vor der Umsetzung überprüfen.

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5. Steuerliche Risiken: Umsatzsteuer, Betriebsstätte und KSeF

Nicht jedes deutsche Unternehmen benötigt für seine Geschäftstätigkeit in Polen eine eigene Gesellschaft. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine steuerlichen Pflichten entstehen können. Bereits die Art der Geschäftstätigkeit, die Nutzung lokaler Ressourcen oder bestimmte Vertriebsstrukturen können steuerrechtlich relevant werden. Eine wichtige Frage ist, ob eine steuerliche Betriebsstätte oder eine umsatzsteuerrechtliche Registrierungspflicht in Polen entsteht. Dabei sind die jeweiligen steuerrechtlichen Voraussetzungen getrennt zu beurteilen.

Hinzu kommt das polnische elektronische Rechnungssystem KSeF, dessen verpflichtende Einführung 2026 stufenweise erfolgt ist. Für ausländische Unternehmen gelten dabei wichtige gesetzliche Ausnahmen, insbesondere abhängig von ihrer Niederlassungs- und Betriebsstättenstruktur.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie bei grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen frühzeitig die steuerrechtlichen Auswirkungen und stimmen Sie die vertragliche Gestaltung mit der steuerlichen Beratung ab.

6. Unterschätzte Risiken bei Immobilien und Investitionen

Ein deutsches Unternehmen möchte in Polen eine Produktionshalle erwerben, ein Logistikzentrum anmieten oder einen neuen Unternehmensstandort entwickeln. Häufig stehen zunächst Standort, Mietpreis und Investitionskosten im Mittelpunkt. Dabei können fehlende baurechtliche Voraussetzungen, ungeeignete Vertragsregelungen, Belastungen einer Immobilie oder Unklarheiten über ihre zulässige Nutzung erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Auch langfristige Gewerbemietverträge sollten sorgfältig geprüft werden insbesondere in Bezug auf Instandhaltungspflichten, Anpassung der Mietzahlungen, Investitionen des Mieters und Kündigungsmöglichkeiten.

Unsere Empfehlung: Führen Sie vor dem Erwerb oder der langfristigen Anmietung einer Gewerbeimmobilie eine auf das Investitionsvorhaben abgestimmte rechtliche Due Diligence durch.

7. Compliance-Risiken beim Vertrieb von Produkten in Polen

Wer Produkte bereits erfolgreich in Deutschland vertreibt, kann nicht automatisch davon ausgehen, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen für den polnischen Markt erfüllt sind. Neben unionsrechtlichen Produktvorschriften können auch nationale Anforderungen relevant sein, etwa hinsichtlich Kennzeichnung, Gebrauchsanweisungen oder Verpackungs- und Entsorgungspflichten.

Besonders wichtig ist die Prüfung möglicher Pflichten im Zusammenhang mit dem polnischen BDO-System für Produkte, Verpackungen und Abfälle.

Lies auch: Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen innerhalb der EU.

Welche Verpflichtungen bestehen, hängt unter anderem von der Produktkategorie, der Vertriebsstruktur und der Rolle des jeweiligen Unternehmens ab.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie vor Aufnahme des Vertriebs, welche produktbezogenen und umweltrechtlichen Pflichten Ihr Unternehmen in Polen tatsächlich erfüllen muss.

Fazit

Rechtliche Sicherheit ist ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Polen-Strategie. Der polnische Markt bietet deutschen Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten. Entscheidend ist jedoch, rechtliche Risiken nicht erst dann zu berücksichtigen, wenn bereits ein Schaden entstanden ist. Gerade bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen können frühzeitige rechtliche Prüfungen helfen, unnötige Kosten, Konflikte und Verzögerungen zu vermeiden.

Sie sind bereits in Polen tätig oder planen den Markteintritt?

Unsere Rechtanwaltskanzlei unterstützt deutschsprachige Unternehmen bei rechtlichen Fragen rund um ihre Geschäftstätigkeit in Polen. Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören insbesondere die Gestaltung und Prüfung internationaler Verträge, das Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse, die rechtliche Prüfung von Geschäftspartnern und Investitionen sowie die Durchsetzung von Forderungen. Über unseren German Desk begleiten wir Unternehmen bei der rechtlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen.

Lassen Sie prüfen, welche rechtlichen Risiken für Ihr konkretes Geschäftsmodell relevant sind. Vereinbaren Sie eine deutschsprachige Erstberatung. Den Umfang und die Vergütung der Beratung stimmen wir vorab mit Ihnen ab.


Rechtsstand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt weder eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung noch ein Rechts- oder Steuergutachten dar. Die dargestellten Informationen betreffen allgemeine rechtliche Fragestellungen und berücksichtigen nicht die Umstände eines konkreten Einzelfalls. Bevor auf ihrer Grundlage Entscheidungen getroffen werden, sollten die aktuelle Rechtslage überprüft und die individuellen Umstände sorgfältig geprüft werden. Gegebenenfalls sollte fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden. Trotz sorgfältiger Erstellung dieses Beitrags können Änderungen der Rechtsvorschriften, der Rechtsprechung oder der Rechtsanwendungspraxis die Aktualität der dargestellten Informationen beeinflussen.

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