Unterhalt aus dem Ausland - wie kann er wirksam durchgesetzt werden?

Bevor wir uns dem Thema des heutigen Beitrags zuwenden, möchte ich Folgendes sagen Unterhaltszahlungen aus dem Ausland und wie sie durchgesetzt werden können, Ich werde anders als sonst beginnen - mit einer Einleitung mit einer kurzen Kuriosität.

Die wirksame Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ist in Polen immer noch ein echter Fluch unseres Rechtssystems. Obwohl in diesem Bereich ständig Änderungen vorgenommen und immer neue Lösungen eingeführt werden (wie der Unterhaltsfonds oder der so genannte Sofortunterhalt, der vielversprechend klingt), um den Anteil der Unterhaltsschuldner zu verringern, sprechen die Statistiken für sich. Immer mehr Menschen in Polen sind von dem Problem der Unterhaltsvollstreckung betroffen. Außerdem belaufen sich die Unterhaltsschulden auf immer höhere Summen. Nach den neuesten Daten der Rekordhalter für Unterhaltshinterziehung muss bis zu 837 000 PLN zurückzahlen! 

Man könnte meinen, dass die Eintreibung von Unterhaltszahlungen in Polen so viele Probleme verursacht, dass eine internationale Vollstreckung sinnlos ist. Aber ist das wirklich so? Stehen uns nach EU-Recht wirksamere Instrumente zur Bekämpfung von Unterhaltsschuldnern zur Verfügung?

Ich denke, die Antwort auf diese Frage wird sich aus dem folgenden Beitrag ergeben. Um sie so gründlich und umfassend wie möglich zu erörtern, werde ich darin die folgenden Fragen beantworten:

  • Wann haben wir es mit grenzüberschreitender Unterhaltsarbeit zu tun?
  • Welche Regeln gelten, wenn der Unterhaltspflichtige in England lebt?
  • Gibt es eine wirksame Möglichkeit, Unterhaltszahlungen aus dem Ausland zu vollstrecken?
  • Wie ist das Verfahren für die Erhebung von grenzüberschreitendem Unterhalt?
  • Welche Unterlagen werden Sie benötigen?
  • Warum sollen Unterhaltszahlungen aus dem Ausland vor polnischen Gerichten durchgesetzt werden?

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Wann haben wir es mit grenzüberschreitender Unterhaltsarbeit zu tun?

Von grenzüberschreitender Unterhaltsvollstreckung ist die Rede, wenn der Unterhaltspflichtige und der Unterhaltsempfänger in zwei verschiedenen Ländern leben. Um in diesem Fall ein Verfahren einleiten zu können, sollten diese Staaten ein internationales Abkommen unterzeichnet haben.

In Ländern, die der Europäischen Union angehören, ist es nicht schwer, Informationen zu diesem Thema zu finden. Denn sie sind durch die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl. EU.L.2009.7.1) vereint. Auf der Grundlage dieses normativen Rechtsakts Bürger der Mitgliedstaaten haben unter anderem die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche aus dem Ausland geltend zu machen. Darüber hinaus kann die Anschrift eines Unterhaltspflichtigen mit Wohnsitz in einem EU-Land beantragt werden. In diesem Fall muss der Antragsteller lediglich das Land seines Wohnsitzes angeben.

Welche Regeln gelten, wenn der Unterhaltspflichtige in England lebt?

Am 31. Dezember 2020 tritt das Vereinigte Königreich offiziell aus der EU-Gemeinschaft aus. Infolgedessen ist das Recht, das sich aus den EU-Verordnungen ergibt, in den Beziehungen zwischen Polen und dem Vereinigten Königreich nicht mehr anwendbar, und England wird in allen Beziehungen als Drittland behandelt. In Familienangelegenheiten - wie z. B. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - hat sich die Rechtsgrundlage für diesbezügliche Maßnahmen geändert, aber sie sind weiterhin möglich. Es sollte jedoch bedacht werden, dass ihre Effizienz und Schnelligkeit im Vergleich zu Klagen innerhalb der EU deutlich geringer sein kann.

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Ein wirksames Mittel zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen aus dem Ausland

Wenn das Problem der nicht gezahlten Alimente auch Sie betrifft und Sie wissen, dass der Schuldner Polen verlassen hat, sollte Ihr erster Schritt darin bestehen, eine Antrag auf Vollstreckung einer Unterhaltsentscheidung. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Verzug bei der Unterhaltszahlung mindestens 2 Monate beträgt. Der Antrag ist bei dem Landgericht zu stellen, das für den Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten zuständig ist. Nach Einreichung des Antrags setzt sich das Gericht in der Regel mit Ihnen in Verbindung, um den Inhalt des Schreibens festzulegen, das in dieser Angelegenheit versandt wird.

Erinnern Sie sich!

Die Vollstreckung von Unterhalt kann nur auf der Grundlage einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung erfolgen. Dies kann ein Urteil, ein Beschluss oder ein Vergleich sein. Wichtig ist, dass der Betrag, den der Verpflichtete an Unterhalt zu zahlen hat, in dem Schreiben ausdrücklich genannt wird.

An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass Sie auf die Hilfe der Mitarbeiter der polnischen Gerichte zählen können, wenn es um die Vollstreckung von Unterhaltszahlungen aus dem Ausland geht. Insbesondere, wenn Sie ein Problem mit dem Ausfüllen des Antrags haben oder wissen wollen, wie das ganze Verfahren abläuft. All dies geschieht zum Schutz der Interessen der unterhaltsberechtigten Partei. Das Gericht und seine Bediensteten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Unterlagen in der Sache gesammelt werden und vollständig sind.

Wie hoch sind die Kosten für einen Antrag auf Vollstreckung einer Unterhaltsentscheidung?

Das Verfahren ist völlig kostenlos. Weder die Einreichung des Antrags auf Einleitung des Verfahrens selbst noch die Kosten für die anschließenden beglaubigten Übersetzungen werden aus der Tasche des Antragstellers gezahlt.

Vollstreckung von bereits aus dem Ausland zuerkanntem Unterhalt - welche Unterlagen müssen vorbereitet werden?

Welche Unterlagen das Gericht von Ihnen benötigt, hängt in der Praxis von dem Träger ab, bei dem Sie Ihren Antrag stellen. Aus Erfahrung kann ich Ihnen jedoch sagen, dass Sie bei der Beantragung der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen aus dem Ausland in der Regel folgende Unterlagen benötigen:

  • eine Kopie der endgültigen Gerichtsentscheidung Verleihung Wartung,
  • eine Aufstellung der Unterhaltsrückstände (mit Angabe des Datums der Erstellung und der vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten und erhaltenen Beträge),
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes (wenn dem Kind Unterhalt zusteht),
  • eine Bescheinigung über den Verdienst der Eltern.

Warum sollen Unterhaltszahlungen aus dem Ausland vor polnischen Gerichten durchgesetzt werden?

  • Der Unterhaltsberechtigte ist nicht verpflichtet, die Anschrift des ausländischen Unterhaltspflichtigen anzugeben - es reicht, wenn er weiß, in welchem Land er sich derzeit aufhält.
  • Der Antrag und das gesamte grenzüberschreitende Unterhaltsverfahren sind kostenlos.
  • Der Antragsteller braucht in dem Staat, in dem die Unterhaltspflicht besteht, keinen Anwalt zu haben.
  • Es besteht die Möglichkeit, von den polnischen Gerichten Unterstützung und Hilfe bei der Einleitung und während des gesamten Verfahrens zu erhalten.

Unterhaltszahlungen aus dem Ausland - wie lassen sie sich wirksam durchsetzen? Zusammenfassung

Wie Sie sehen, ist es durchaus möglich, von einem Unterhaltspflichtigen mit Wohnsitz im Ausland Unterhalt zu erhalten. Die Tatsache, dass er Polen verlassen hat (und die Tatsache, dass Sie seine ausländische Adresse nicht kennen), steht der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nicht im Wege. Die geltenden europäischen Gesetze und Normen wurden an diese Art von Situation angepasst und es wurden entsprechende Lösungen für solche Probleme vorbereitet. Ich hoffe, dass dieser Beitrag Ihnen geholfen hat, das gesamte Verfahren zu verstehen, und dass Sie mehr Mut haben, die entsprechenden Schritte zu unternehmen, um Ihre Rechte oder die Ihres Kindes durchzusetzen.

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