Brexit und Familienangelegenheiten

Am 31. Dezember 2020 endete die Übergangszeit, in der das Vereinigte Königreich die Europäische Union verließ. Mit diesem Datum traten u. a. die Bestimmungen der Verordnung in Kraft. Civil Jurisdiction and Judgments (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019 (SI 2019/479). Sie enthalten eine Reihe von Änderungen der Rechtsvorschriften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen. Dazu gehören Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen. Die Neuordnung einer Reihe von Verfahren hat dazu geführt, dass u. a. das Familienrecht weiterhin einige rechtswissenschaftliche Fragen aufwirft. In meinem heutigen Artikel werde ich mich daher mit der Klärung dieser Fragen befassen, Wie sich der Brexit auf Familienangelegenheiten ausgewirkt hat. Ich werde aufzeigen, welche Rechtsvorschriften bisher die Grundlage für die Verurteilung in England bildeten und welche jetzt gelten.

Ich lade Sie ein, weiterzulesen.

Das Datum ist wichtig

Der 31. Dezember 2020 ist der Stichtag, der die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU markiert. Er ist daher von erheblicher Bedeutung für Rechtsstreitigkeiten - einschließlich Familien- und Erbschaftsangelegenheiten. Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Ende des Übergangsprozesses (und damit vor dem 31.12.2020) eingeleitet werden wird weiterhin nach dem geltenden Recht und den Grundsätzen der Verordnung 2201/2003 des Rates (Brüssel IIa) über die Zuständigkeit entscheiden. Bislang ist es dieser Rechtsakt, der auf alle Fälle von Scheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und Aufhebung der Scheidung in England und Wales angewandt - und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen grenzüberschreitenden Fall handelt oder nicht.

Erläuterung:

Die Bestimmung der Zuständigkeit bedeutet nichts anderes als die Benennung des international zuständigen Gerichts. Zweck dieses Rechtsakts ist es nämlich, das zuständige Gericht zu bestimmen, das über bestimmte Rechtssachen verhandelt und entscheidet oder andere Handlungen in Zivilverfahren vornimmt. Auf dieser Grundlage können die Ehegatten kann das Recht haben, bei einem Gericht in mehreren Mitgliedstaaten Klage zu erheben. Parallele Verfahren werden durch die Rechtshängigkeitsregel in Artikel 19 vermieden, wonach das später angerufene Gericht das bei ihm anhängige Verfahren aussetzen muss.

Dagegen können die EU-Vorschriften in Fällen, in denen eine Klage (oder ein Antrag in einem außergerichtlichen Verfahren) nach dem 31. Dezember 2020 eingereicht wird, nicht mehr geltend gemacht werden. Folglich werden von den Gerichten der Mitgliedstaaten gefällte Urteile nicht automatisch im Vereinigten Königreich anerkannt. Diese Fragen werden durch die einschlägigen internationalen Abkommen oder das nationale Recht des Vereinigten Königreichs geregelt.

Scheidungen im Vereinigten Königreich

Bislang galt die Brüssel-IIbis-Verordnung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich und diente unter anderem zur Festlegung der

  • Bei welchem Gericht kann ein Scheidungsverfahren eingeleitet werden?
  • welches Gericht für die Behandlung des Streitfalls vorrangig zuständig ist oder
  • ob das Gericht, das über die Scheidung entscheidet, auch für die Entscheidung über die elterliche Verantwortung zuständig ist.

Nach der Übergangszeit haben sich dagegen u. a. die Regeln für die Unabhängigkeit des Verfahrens geändert. Diesbezüglich ist lediglich anzumerken, dass ein englisches Gericht das Recht hat, das Verfahren auszusetzen, wenn es der Auffassung ist, dass ein Gericht eines anderen Staates offensichtlich und nachweislich besser für die Beilegung der Streitigkeit geeignet ist.

Anerkennung von in EU-Mitgliedstaaten geschlossenen Scheidungen

Die oben genannte Verordnung Civil Jurisdiction and Judgments (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019 (SI 2019/479) ist die Grundlage für:

  • die Aufhebung der Brüsseler Verordnung und ihrer Vorgänger, soweit sie im Vereinigten Königreich gelten;
  • Auslöschung der Auswirkungen des Lugano-Übereinkommens von 2007. 

Folglich ist pDie Zuständigkeitsvorschriften für alle grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich derjenigen, an denen Parteien mit Wohnsitz in der EU (oder in anderen Vertragsstaaten des Lugano-Übereinkommens von 2007) beteiligt sind, ergeben sich aus dem innerstaatlichen Recht der jeweiligen britischen Gerichtsbarkeit.

Was bedeutet das? 

In England und Wales unterliegen alle grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten dem Gewohnheitsrecht in Verbindung mit verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehört insbesondere Teil 6 der Civil Procedure Rules 1998 (vor allem Practice Direction 6B).

Für Verfahren, die nach dem Ende der Übergangszeit eingeleitet wurden, haben die Gerichte in England und Wales die in den EU-Mitgliedstaaten ausgesprochenen Scheidungen in gleicher Weise anerkennen wird, wie es derzeit bei Entscheidungen aus Nicht-EU-Ländern der Fall ist. Die pDie Bestimmungen über die Anerkennung der Ehescheidung finden sich im Family Law Act 1986. Damit wurde unter anderem das Haager Übereinkommen von 1970 über die Anerkennung der Ehescheidung und der Trennung ohne Auflösung des Ehebandes umgesetzt. Zwölf EU-Mitgliedstaaten sind derzeit Vertragsparteien des Übereinkommens:

  • Zypern,
  • Tschechische Republik,
  • Dänemark,
  • Estland,
  • Finnland,
  • Italien,
  • Luxemburg,
  • Die Niederlande,
  • Polen,
  • Portugal,
  • Slowakei,
  • Schweden.

Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, in dem die Regeln festgelegt sind, die in den EU-Mitgliedstaaten für grenzüberschreitende familienrechtliche Streitigkeiten mit Beteiligung des Vereinigten Königreichs gelten werden hier:.

Brexit und Familienangelegenheiten betreffend Kinder (elterliche Verantwortung)

Für Fälle, in denen Kinder betroffen sind, wurde der normative Rechtsakt Brüssel IIa nach Ablauf der Übergangszeit ebenfalls aufgehoben. In Fällen, die nach dem Ende des Übergangszeitraums beginnen, wenden die Gerichte das Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern von 1996 an. Auf seiner Grundlage ist es unter anderem möglich, in EU-Mitgliedstaaten erlassene Anordnungen zu vollstrecken. Dies betrifft vor allem die Anwendung von Kinderschutzmaßnahmen sowie die Rückführung des Kindes an seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort.

Wenn es jedoch darum geht Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten bei der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen - Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates zwischen dem Vereinigten Königreich und den EU-Mitgliedstaaten ist nicht mehr anwendbar. Es gilt das Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (das Beweismittelübereinkommen) zwischen dem Vereinigten Königreich und den EU-Mitgliedstaaten, die dem Übereinkommen beigetreten sind.

Ausnahmen, in denen das Übereinkommen nicht gilt, sind: Österreich, Belgien und Irland. In Fällen, in denen das Übereinkommen nicht anwendbar ist, müssen die Schriftsätze auf diplomatischem Wege an die nationalen Gerichte übermittelt werden.

Brexit und Familienangelegenheiten - eine Zusammenfassung

Die im Vereinigten Königreich lebenden Polen unterlagen bisher dem EU-Recht. Nach dem Ende der Übergangszeit haben sie unter anderem den Schutz und die Ansprüche verloren, die mit dem internationalen Privatrecht der EU verbunden sind. In Familienangelegenheiten haben sich vor allem die Rechtsgrundlagen für grenzüberschreitende Scheidungen und das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern geändert. Die neuen Regelungen haben eine Menge Zweifel aufgeworfen, was mich nicht überrascht. Sie sind erst seit sechs Monaten in Kraft, so dass es schwer zu sagen ist, ob das System der Haager Übereinkommen den Familienmitgliedern einen ebenso wirksamen Schutz ihrer Rechte bietet wie zuvor. 

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