Gestern habe ich einen Freund getroffen, einen Kollegen aus der Highschool. Wir hatten uns schon lange nicht mehr gesehen, sehr lange. Gleich nach dem Abitur sind sie und ihr Mann nach England gegangen. Sie erzählte mir ihre Geschichte und tatsächlich Problem der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem früheren Ehegatten, der immer noch auf den Inseln wohnt. Ich dachte mir, dass dies ein gutes Thema für den ersten inhaltlichen Beitrag in diesem Blog sein könnte. Eine Bekannte ist nach einer turbulenten Scheidung mit ihrem Sohn nach Polen zurückgekehrt. Sie hat Unterhaltszahlungen beantragt und sogar ein polnisches Gerichtsurteil erhalten, aber von ihrem Ex-Mann gibt es keine Spur....
Wie können Sie bei einem Unterhaltspflichtigen, der in einem anderen EU-Land lebt und dessen Adresse Sie nicht einmal kennen, Unterhalt geltend machen?
Eines der vielen positiven Dinge, die uns der Beitritt zur Europäischen Union gebracht hat, ist die Verpflichtung zur Anwendung und Durchsetzung des Unionsrechts, das unter anderem für die beschriebene Situation geschaffen wurde, Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten. Der Name der Verordnung ist lang, aber kurz und bündig können wir sagen, dass dieser Rechtsakt das so genannte VEREINFACHTE VERFAHREN für die Vollstreckung von ALTERNATIVEN BEZÜGEN beschreibt und einführt, und das völlig kostenlos ist. Eine Kollegin war erfreut, als sie erfuhr, dass sie nicht ins Vereinigte Königreich reisen muss, um vor Gericht zu erscheinen. Auch das Problem, die aktuelle Adresse des Schuldners herauszufinden, stellt für die Forderung kein Problem dar.
Aber wo soll man anfangen? - fragte sie.
Die Grundlage ist eine rechtskräftige Entscheidung über die Gewährung von Kindergeld.
Wenn das Kind und ein Elternteil ihren Wohnsitz in Polen haben, das für die Gewährung von Unterhalt zuständige Gericht ist das Gericht am Wohnsitz des AntragstellersDas Kind und sein gesetzlicher Vertreter, z.B. die Mutter bzw. der Vater. Schließlich kann auch die Mutter des Kindes zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sein.
Liegt eine solche Entscheidung bereits vor, muss ein Antrag auf Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen aus dem Ausland gestellt werden.
Dies kann unter Verwendung des entsprechenden Formulars geschehen, zusammen mit einer Erklärung, dass die aktuelle Anschrift des Unterhaltspflichtigen nicht bekannt ist.
In dem Antrag müssen Sie Ihre Kontaktdaten angeben, d. h. Ihre vollständige und aktuelle Anschrift sowie die Daten des Unterhaltspflichtigen (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Name der Eltern, letzte bekannte Anschrift, Personalausweis- oder Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer und alle sonstigen Angaben zum Unterhaltspflichtigen, die es ermöglichen, seinen derzeitigen Aufenthaltsort zu ermitteln).
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:
- eine Kopie der abgekürzten Geburtsurkunde des Kindes,
- eine Kopie der Entscheidung über die Gewährung von Unterhalt (Urteil, Beschluss, Vergleich),
- eine detaillierte Aufschlüsselung der Unterhaltsrückstände nach Jahr und Monat, einschließlich einer Liste der geleisteten Unterhaltszahlungen mit den gezahlten Beträgen, der Währung, den Daten, an denen die Zahlungen geleistet wurden, und dem Gesamtbetrag der geschuldeten Unterhaltsleistungen.
Der ausgefüllte Antrag und alle Anlagen werden an die Adresse des Bezirksgerichts des Wohnsitzes des Gläubigers, Abteilung Außenhandel, geschickt oder persönlich überbracht.
Das von mir beschriebene Verfahren betrifft Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in allen Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme von Dänemark.
Erfreut darüber, dass ich meinem lang vermissten Freund helfen konnte, trank ich eilig meinen Kaffee und lief zur Anhörung, um mich zu verabschieden.