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Scheidung von Ehegatten mit Vermögen im Ausland
Am wünschenswertesten ist eine Situation, in der sich die Ehegatten selbst über die Aufteilung des Vermögens einigen. Doch wie Sie sich denken können, unterliegen Scheidungen eigenen Gesetzen, und die Emotionen der Menschen überwiegen die Vernunft. Das häufigste Problem für Eheleute, die sich scheiden lassen wollen, ist die Uneinigkeit über das angesammelte gemeinsame Vermögen. In einem solchen Fall sollte diese Frage vom Gericht im Scheidungsurteil entschieden werden.
In Fällen mit internationalem Bezug kann die Aufteilung des Vermögens noch komplizierter sein. Dies liegt daran, dass es keine klaren Regeln dafür gibt, welche Gerichtsbarkeit (das Recht welchen Landes) im Falle der Aufteilung des Vermögens von Ehegatten (mit polnischer Staatsangehörigkeit), die außerhalb Polens ansässig sind, gelten soll.
Beispiel
Ein Ehepaar aus Polen ließ sich dauerhaft in England nieder, wo sie während ihrer Ehe auch eine gemeinsame Immobilie kauften. Nachdem sie mehrere Jahre zusammengelebt hatten, kam es zu einer Situation, die in fast jedem Scheidungsantrag in ähnlicher Weise beschrieben wird: Obwohl die Ehe von Anfang an gut lief, ging sie im Laufe der Zeit immer mehr in die Brüche. Es kam zu Streitigkeiten und Auseinandersetzungen, die schließlich zum dauerhaften und vollständigen Scheitern der Ehe führten.
So kam es zur Scheidung, in deren Verlauf das angesammelte gemeinsame Vermögen der Ehegatten aufgeteilt werden musste. Dazu gehörten auch Immobilien im Vereinigten Königreich. In diesem Zusammenhang ergab sich ein Problem - oder besser gesagt ein Zweifel -: Welches Recht des Landes würde zur Lösung dieser Frage anwendbar sein?
Aufteilung des Vermögens von Ehegatten im Ausland - Rechtsprechung
Die Rechtsprechung polnischer Gerichte zu vielen zweifelhaften Fragen ist von unschätzbarem Wert für Menschen, die in einer Art auswegloser Situation "feststecken". Genau so verhält es sich mit der Aufteilung des Vermögens zwischen Ehegatten, wenn sich ihr gemeinsames Vermögen im Ausland befindet.
Es ist zu erwarten, dass die Zahl ähnlicher Fälle zunehmen wird. Daher lohnt es sich bereits jetzt, eine einheitliche Rechtsprechung und Herangehensweise der Gerichte an diese Frage zu entwickeln. Daraus kann geschlossen werden, dass das Landgericht Krakau eine ähnliche Auffassung vertrat. Es bezweifelte, dass das polnische Gericht in dem oben beschriebenen Fall zuständig war. Es legte daher dem Obersten Gerichtshof die folgende Frage vor:
Sind die polnischen Gerichte bei der derzeitigen Rechtslage in Verfahren zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens zwischen Beteiligten, die polnische Staatsangehörige sind, für die Entscheidung über im Vereinigten Königreich belegenes Vermögen im Inland zuständig?
Leider hat sich der Oberste Gerichtshof zum Nachteil der Parteien geweigert, eine Entscheidung in dieser Frage zu treffen.
Gibt es eine Lösung, die die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens von Ehegatten, die außerhalb Polens wohnen, beschleunigen kann?
Ein Ausweg aus der im obigen Beispiel dargestellten Situation könnte eine teilweise Teilung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten sein. Dies würde jedoch die Bereitschaft und das Einverständnis der ehemaligen Ehegatten voraussetzen (und vor allem die Erarbeitung einer für jede der Parteien akzeptablen Lösung). Bei etwaigen Konflikten in diesem Bereich lohnt es sich, die Inanspruchnahme der Institution der Mediation zu erwägen, die ich in diesem Artikel ausführlich besprochen habe: Mediation vor der Scheidung.
An dieser Stelle sollte auch erwähnt werden, dass weder das EU-Recht noch ein Abkommen zwischen Polen und dem Vereinigten Königreich die Frage der Aufteilung des Vermögens von Ehegatten, die außerhalb ihres Heimatlandes leben, regelt. Andererseits gibt es in der Rechtsprechung der polnischen Gerichte - die in dieser Art von Fällen oft von unschätzbarem Wert ist - sehr unterschiedliche Positionen. Vor diesem Hintergrund kann ein anderer Ausweg aus einer solchen Situation aufgezeigt werden. Nämlich, dass die Ehegatten den zuständigen Gerichtsstand für die Aufteilung ihres gemeinsamen Vermögens bestimmen oder wählen. Eine solche Lösung kann sich als entscheidend erweisen, um die Interessen eines jeden Ehegatten angemessen zu wahren.
Achtung!
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union im Rahmen des sogenannten Brexit hat keine Auswirkungen auf die Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit (nationale Zuständigkeit) in Fällen der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel: Brexit und Familienangelegenheiten.